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Verhandlungsleiter Ulrich Marten: ...........................................................

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Bezirksregierung Düsseldorf<br />

Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Verkehrslandeplatzes Mönchengladbach<br />

Erörterungstermin am 27. Juni 2005 Seite 93<br />

– Ein Satz, Herr Prof. Johlen.<br />

RA Prof. Dr. Heribert Johlen (Antragstellerin):<br />

Fünf Sätze oder drei. – Frau Schwerdtfeger, ich schätze Ihre Meinung immer sehr hoch ein.<br />

Das Bundesverwaltungsgericht hat sich gerade mit dem Thema der Konfliktbewältigung und<br />

der Einheitlichkeit des Planfeststellungsverfahrens gerade im Zusammenhang mit unserem<br />

Thema ausführlich und ausdrücklich beschäftigt<br />

(Brigitte Schwerdtfeger [Stadt Willich]: Wann?)<br />

und gesagt, der Grundsatz der vollständigen Konfliktbewältigung erfordere, dass in einem<br />

Planfeststellungsbeschluss alle Probleme gelöst werden, aber das müsse nicht sofort sein.<br />

Das heißt, die Planergänzung, von der ich gesprochen habe, bildet zusammen mit dem<br />

Hauptplanfeststellungsbeschluss einen Planfeststellungsbeschluss. Ich darf wörtlich aus der<br />

Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Dezember 1996 zitieren, wonach es<br />

das Bundesverwaltungsgericht für zulässig erachtet, dass der Planfeststellungsbeschluss die<br />

Erforderlichkeit von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen „dem Grunde nach“ feststellt und<br />

„nur den konkreten Umfang, die Art der Maßnahmen und die Lokalisierung einem ergänzenden<br />

Verfahren vorbehält“. Das ist genau das, was ich gesagt habe: Es muss festgestellt werden,<br />

dass ein Ausgleich erforderlich ist und wie groß der Ausgleich sein muss; es muss klar<br />

sein, dass der Ausgleich erfolgen kann. Es kann dann einem ergänzenden Verfahren vorbehalten<br />

bleiben, ob nun auf den Flächen, die hier dargestellt sind, oder ersatzweise auf anderen<br />

Flächen der Ausgleich durchgeführt wird. Das ist in mehreren Entscheidungen ausdrücklich<br />

zugelassen worden.<br />

<strong>Verhandlungsleiter</strong>in Felia Hörr:<br />

Frau Schwerdtfeger.<br />

Brigitte Schwerdtfeger (Stadt Willich):<br />

Sorry, doch noch eine kurze Ergänzung. – Ich meine zwar, dass es aufgrund des Bundesverwaltungsgerichtsurteils<br />

tatsächlich so ist, aber ich frage mich, ob das auch in diesem Falle<br />

gelten kann, wenn höchstens 10 % der Ausgleichsflächen tatsächlich festgestellt sind. Es ist<br />

hier eben nur kartographisch dargestellt worden, bei welchen Flächen es wünschenswert<br />

wäre, sie erwerben zu können; aber wie wir eben festgestellt haben, wurde zu 90 % noch<br />

nicht einmal angefragt.<br />

(Beifall bei den Einwendern)<br />

<strong>Verhandlungsleiter</strong>in Felia Hörr:<br />

Herr <strong>Marten</strong> dazu.

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