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Verhandlungsleiter Ulrich Marten: ...........................................................

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Bezirksregierung Düsseldorf<br />

Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Verkehrslandeplatzes Mönchengladbach<br />

Erörterungstermin am 27. Juni 2005 Seite 123<br />

Flugzeuge sind mobile Einheiten, Märkte (Ballungsräume) und<br />

Marktplätze (Flughäfen) sind dagegen immobile Größen. Deshalb<br />

folgt das Angebot der Fluggesellschaften immer dem Markt und nicht<br />

umgekehrt der Markt dem Angebot.<br />

Prof. Beder sagt also – deshalb habe ich das unterstrichen –, nicht grundsätzlich, sondern<br />

immer sei dies so. Also muss man von einer Bedarfsplanung und nicht von einer Angebotsplanung<br />

ausgehen, wie sie uns hier vorliegt.<br />

(Beifall bei den Einwendern)<br />

In seinem Gutachten hat Herr Prof. Beder dies auf Seite 43 noch anders ausgedrückt:<br />

Wo kein Markt ist, gibt es kein Angebot. Es sind also einzig und allein<br />

die Fluggesellschaften, die durch ihr Angebot auf den Markt Einfluss<br />

nehmen. Sie und nicht das Flughafenmanagement oder Verkehrsverwaltungen<br />

bestimmen zur Befriedigung der Nachfrage auch den<br />

Flughafen, der eine optimale Marktnähe verspricht.<br />

Dieser Punkt steht mit den nächsten im Zusammenhang:<br />

Mit der Liberalisierung des Luftverkehrs besteht für alle in den EU-<br />

Staaten registrierten Fluggesellschaften ein freier Marktzugang, freie<br />

Preisbildung sowie Niederlassungsfreiheit und, soweit Flughafenkapazitäten<br />

vorhanden, freier Zugang zu allen Flughäfen der Gemeinschaft.<br />

Das ist der Grund, weswegen manche Fluggesellschaften gesagt hat: Wir gehen nicht nach<br />

Mönchengladbach, wir gehen nach Düsseldorf, nach Köln oder sonst wohin.<br />

Diese Vorgeschichte war wichtig; jetzt leitet diese Kurzfassung zu dem Thema Flughafensystem<br />

über:<br />

Entscheidungen zu Verkehrsaufteilungen in einem Flughafensystem<br />

müssen nach den allgemeinen Prinzipien des Gemeinschaftsrechts<br />

transparent und verhältnismäßig sein und dürfen nicht in diskriminierender<br />

Weise erfolgen. Luftverkehrsgesellschaften dürfen nicht aufgrund<br />

ihrer Nationalität oder Identität benachteiligt werden.<br />

Dazu gehört:<br />

Ordnungspolitische Eingriffe in den Luftverkehr sind jedoch Eingriffe<br />

in die unternehmerische Freiheit von Fluggesellschaften. Der Tatbestand<br />

der Diskriminierung ist meistens dadurch gegeben oder zumin-

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