Verhandlungsleiter Ulrich Marten: ...........................................................
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Bezirksregierung Düsseldorf<br />
Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Verkehrslandeplatzes Mönchengladbach<br />
Erörterungstermin am 27. Juni 2005 Seite 123<br />
Flugzeuge sind mobile Einheiten, Märkte (Ballungsräume) und<br />
Marktplätze (Flughäfen) sind dagegen immobile Größen. Deshalb<br />
folgt das Angebot der Fluggesellschaften immer dem Markt und nicht<br />
umgekehrt der Markt dem Angebot.<br />
Prof. Beder sagt also – deshalb habe ich das unterstrichen –, nicht grundsätzlich, sondern<br />
immer sei dies so. Also muss man von einer Bedarfsplanung und nicht von einer Angebotsplanung<br />
ausgehen, wie sie uns hier vorliegt.<br />
(Beifall bei den Einwendern)<br />
In seinem Gutachten hat Herr Prof. Beder dies auf Seite 43 noch anders ausgedrückt:<br />
Wo kein Markt ist, gibt es kein Angebot. Es sind also einzig und allein<br />
die Fluggesellschaften, die durch ihr Angebot auf den Markt Einfluss<br />
nehmen. Sie und nicht das Flughafenmanagement oder Verkehrsverwaltungen<br />
bestimmen zur Befriedigung der Nachfrage auch den<br />
Flughafen, der eine optimale Marktnähe verspricht.<br />
Dieser Punkt steht mit den nächsten im Zusammenhang:<br />
Mit der Liberalisierung des Luftverkehrs besteht für alle in den EU-<br />
Staaten registrierten Fluggesellschaften ein freier Marktzugang, freie<br />
Preisbildung sowie Niederlassungsfreiheit und, soweit Flughafenkapazitäten<br />
vorhanden, freier Zugang zu allen Flughäfen der Gemeinschaft.<br />
Das ist der Grund, weswegen manche Fluggesellschaften gesagt hat: Wir gehen nicht nach<br />
Mönchengladbach, wir gehen nach Düsseldorf, nach Köln oder sonst wohin.<br />
Diese Vorgeschichte war wichtig; jetzt leitet diese Kurzfassung zu dem Thema Flughafensystem<br />
über:<br />
Entscheidungen zu Verkehrsaufteilungen in einem Flughafensystem<br />
müssen nach den allgemeinen Prinzipien des Gemeinschaftsrechts<br />
transparent und verhältnismäßig sein und dürfen nicht in diskriminierender<br />
Weise erfolgen. Luftverkehrsgesellschaften dürfen nicht aufgrund<br />
ihrer Nationalität oder Identität benachteiligt werden.<br />
Dazu gehört:<br />
Ordnungspolitische Eingriffe in den Luftverkehr sind jedoch Eingriffe<br />
in die unternehmerische Freiheit von Fluggesellschaften. Der Tatbestand<br />
der Diskriminierung ist meistens dadurch gegeben oder zumin-