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Verhandlungsleiter Ulrich Marten: ...........................................................

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Bezirksregierung Düsseldorf<br />

Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Verkehrslandeplatzes Mönchengladbach<br />

Erörterungstermin am 27. Juni 2005 Seite 42<br />

geltenden marktwirtschaftlichen Ordnung. Es entspricht ebenso der Zielsetzung der von der<br />

EU in die Wege geleiteten Liberalisierung des Luftverkehrsmarktes. Die Luftverkehrsgesellschaften<br />

sehen sich damit als Folge der Liberalisierung einer wirtschaftlichen Konkurrenzsituation<br />

ausgesetzt, die für praktisch alle anderen Wirtschaftsbereiche in Deutschland und<br />

Europa schon seit Jahrzehnten gängige Praxis und an der Tagesordnung ist. Das, was hier<br />

einige große Luftverkehrsgesellschaften fordern, die Beschränkung der Kapazitäten und der<br />

Flughafenstandorte, entspricht meiner Meinung nach mehr den Grundzügen der mittelalterlichen<br />

Zunftordnung für das Handwerk. Diese Diskussion sollte man nach meinem Dafürhalten<br />

nicht weiterführen.<br />

Ich gehe jetzt noch ganz kurz auf die Nullvariante ein, die ebenfalls wieder von Ihnen angesprochen<br />

wurde. Vielleicht einmal für das Auditorium: Die Nullvariante bedeutete die Beibehaltung<br />

des heutigen technischen Ausbauzustandes. Dazu mache ich eine Vorbemerkung,<br />

Herr Faulenbach. Nach Ziel 3 in Kapitel 7 des Gebietsentwicklungsplans für den Regierungsbezirk<br />

Düsseldorf ist zur Entlastung des Internationalen Verkehrsflughafens Düsseldorf<br />

der Geschäftsreise- und Regionalluftverkehr soweit wie möglich auf den funktionsfähig auszubauenden<br />

Flugplatz Mönchengladbach zu verlagern. Nach dem LEPro sollen die Schwerpunktflugplätze<br />

für den Regionalflugverkehr, unter anderem Mönchengladbach, vornehmlich<br />

dem deutschen und europäischen Regional- und Ergänzungsluftverkehr dienen. Auch das ist<br />

eine gesetzliche Norm. Hierfür reichen die Umwidmung auf 1.440 m oder die Nullvariante<br />

überhaupt nicht aus. Wenn wir die verkehrliche Situation ansehen, dann können wir die dem<br />

Verkehrslandeplatz Mönchengladbach zugewiesenen Aufgaben und Funktionen mit einer<br />

Start- und Landebahn von 1.200 m Länge nicht erfüllen. Ich mache im Folgenden noch einmal<br />

deutlich, warum dies so ist:<br />

Wir schließen kleinere Jets schon aus. Herr Faulenbach, vergessen Sie bitte nicht, wenn Sie<br />

gleich auf diesen Punkt eingehen sollten, dass es auch eine europäische JAR-OPS-Richtlinie<br />

gibt. Bei uns können kleinere Jets nicht operieren; ich nenne einige: Embraer 135, ein<br />

37-Sitzer, Embraer 145, Embraer 170, Fokker 70, Fokker 100, Lear Jet, Canada Regional<br />

Jet. Es gibt keinerlei Einsatzmöglichkeiten für gängige Flugzeugmuster wie A320 oder B737,<br />

Herr Faulenbach. Wir haben Nutzlast- und/oder Reichweitenbeschränkungen für Props und<br />

Jets. Beispiele dafür sind die BAe 146, Saab 2000, Fokker 50. Wir hatten vor anderthalb<br />

Jahren die Carpatair hier, die auf der Strecke Mönchengladbach–Timişoara eine Saab 2000<br />

einsetzen wollte. Es funktionierte mit diesem Gerät nicht. Entweder fliegen Sie mit reduzierter<br />

Nutzlast oder Sie fliegen von Mönchengladbach nach München, um dort vor dem Weiterflug<br />

aufzutanken. Was das für die Wirtschaftlichkeit der Verkehre einer Luftverkehrgesellschaft<br />

bedeutet, brauche ich Ihnen als Fachmann nicht zu erklären.<br />

Wir haben die Erfahrungen auf der Mönchengladbach–Wien-Strecke mit der BAe 146 der Air<br />

Berlin gehabt. Wir haben Mitte der 90er-Jahre unsägliche Erfahrungen mit der Debonair gehabt,<br />

die die BAe 146 auf der Barcelona-Strecke eingesetzt hat und dann mit Faktoren wie

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