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Verhandlungsleiter Ulrich Marten: ...........................................................

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Bezirksregierung Düsseldorf<br />

Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Verkehrslandeplatzes Mönchengladbach<br />

Erörterungstermin am 27. Juni 2005 Seite 99<br />

Lassen Sie mich das gewünschte Anforderungsniveau an einem Beispiel darlegen: Schaffe<br />

ich in der Bauleitplanung die Voraussetzungen für die Baugenehmigung eines Aldi-Marktes,<br />

also eines erheblich kleineren Projektes, dann kenne ich schon zum Zeitpunkt der städtebaulichen<br />

Planung die Verkaufsfläche und das Sortiment, den Einzugsbereich, den Stellplatzbedarf<br />

und die Auswirkungen auf die Nachbarschaft. Damit bin ich in der Lage, im Rahmen der<br />

Bauleitplanung alle privaten und öffentlichen Belange unter- und gegeneinander abschließend<br />

zu beurteilen und abzuwägen. Vergleichbares ist hier zu fordern.<br />

Wie angekündigt, komme ich abschließend noch zur landseitigen Straßen- und Schienenanbindung.<br />

Einerseits ist der Ausbau der landseitigen Straßenanbindung eine für das Szenario<br />

2015 notwendige Folgemaßnahme des Flughafenausbaus. Die aufgezeigten Ausbaumaßnahmen<br />

sind ausschließlich durch die Auswirkungen des Flughafens verursacht und könnten<br />

ohne den Ausbau unterbleiben. Andererseits ist festzustellen, dass die vorhandene Erschließung<br />

bereits bei den ersten Realisierungsstufen an ihre Grenzen stößt, Maßnahmen also<br />

unverzichtbar sind. Dennoch sind die Ausbaumaßnahmen weder in der Antragsbegründung<br />

enthalten noch selbst Bestandteil des Antrages. Eine Betrachtung der Folgen unterbleibt.<br />

Dies ist bereits im Zusammenhang mit der Umweltverträglichkeitsstudie gerügt worden.<br />

Die landseitige Straßenerschließung ist lediglich in der Beilage zum Planfeststellungsverfahren<br />

untersucht worden. Da die vorhandene Flugplatzanbindung am Knoten Krefelder Straße/Flughafenstraße<br />

unzureichend ist und als alleinige Anbindung auch nach dem Ausbau<br />

des Knotens nicht empfohlen wird, wird eine zweite Anbindung über die Friedrich-Kreutzer-<br />

Straße empfohlen. Ebenfalls erforderlich wird der Ausbau der Knotenpunkte Linsellesstraße/L<br />

382, L 390/L 361 sowie L 382/Nordring Willicher Damm, da hier bereits in der Realisierungsstufe<br />

1 des Flugplatzausbaus die Leistungsgrenzen erreicht werden. Das Konzept in<br />

der Beilage unterstellt weiterhin, dass circa 4 % der Fluggäste und circa 5 % des Liefer- und<br />

Tankfahrzeugverkehrs aus dem Kreis Viersen und den nördlich angrenzenden Teilen der<br />

Kreise Kleve und Wesel über sonstige Straßen fährt. Die Ortsdurchfahrt Neersen ist aufgrund<br />

ihrer Fahrbahnführung und Dimensionierung völlig ungeeignet, sodass die Verkehrsprognosen<br />

zu den Knotenpunkten so, wie sie in der Beilage vorhanden sind, schon jetzt um<br />

diese Verkehre korrigiert werden müssten.<br />

Eine Anmerkung noch zum Baustellenverkehr, der hier zum Teil über die Straße Im Eschert<br />

in Schiefbahn vorgesehen ist. Diese Straße ist allein aufgrund ihrer Knüppeldammbauweise<br />

für den Schwerlastverkehr nicht mehr geeignet und aufgrund des im Rahmen der Euroga-<br />

Fördermaßnahme vorgenommenen Rückbaus zur Freizeitroute auch vom Querschnitt her<br />

überhaupt nicht mehr für den Baustellenverkehr benutzbar.<br />

Zuletzt zur Anbindung an den schienengebundenen Verkehr: Während bei Siedlungsvorhaben<br />

ebenso wie bei Flughäfen größter Wert auf die zukunftssichere Anbindung an den<br />

schienengebundenen Verkehr gelegt wird, geschieht hier das genaue Gegenteil. Die ursprünglich<br />

im Gebietsentwicklungsplan enthaltene Verlängerung der Regiobahntrasse

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