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Verhandlungsleiter Ulrich Marten: ...........................................................

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Bezirksregierung Düsseldorf<br />

Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Verkehrslandeplatzes Mönchengladbach<br />

Erörterungstermin am 27. Juni 2005 Seite 125<br />

richten in Höhe von 360 Millionen DM. Sechs Wochen später konnten<br />

allerdings auch die Turboprop-Flugzeuge wieder nach Düsseldorf<br />

fliegen. Die Beschwerde wurde somit gegenstandslos.<br />

Zu zwei kleinen Punkten greife ich noch einmal auf Beder zurück; dann verlasse ich dieses<br />

Gutachten:<br />

Ordnungspolitische Eingriffe in den Luftverkehr sind Eingriffe in die<br />

unternehmerische Freiheit der Fluggesellschaften. Sie müssen diskriminierungsfrei<br />

verlaufen, die Verhältnismäßigkeit wahren und<br />

nachvollziehbar sein. Da Verkehrsverlagerungen immer nur einen<br />

Teilausschnitt des Luftverkehrs betreffen und dieser Vorgang in der<br />

Regel mit Nachteilen für die betroffenen Fluggesellschaften verbunden<br />

ist, ist der Tatbestand der Diskriminierung immanent vorhanden<br />

oder zumindest argumentierbar und damit in jedem Falle justiziabel.<br />

Ein letzter Satz, der mir in dem Gutachten aufgefallen ist – wörtliches Zitat –:<br />

In Gesprächen mit dem Flughafenmanagement wurde gelegentlich<br />

kritisiert, dass es eigentlich zu viele Flughäfen in Nordrhein-Westfalen<br />

gebe, die sich gegenseitig Konkurrenz machen.<br />

Soweit dieses Gutachten, das für mich Ausgangspunkt für folgende Überlegungen ist: Ich<br />

hatte bereits am ersten Tag des Erörterungstermins vorgetragen, die Antragsunterlagen der<br />

Antragstellerin verschleierten die wahren Absichten der Flughafengesellschaften Düsseldorf<br />

und Mönchengladbach. Die Flughafengesellschaft Mönchengladbach ist zwar Antragstellerin<br />

für dieses Verfahren; da die Düsseldorfer Flughafen GmbH Mehrheitseigner der Mönchengladbacher<br />

Flughafengesellschaft ist, steht hinter diesem Antrag selbstverständlich uneingeschränkt<br />

oder, klarer gesagt, maßgeblich der Flughafen Düsseldorf. In den Antragsunterlagen<br />

steht kein Wort, dass mit dem Ausbau des Verkehrslandeplatzes Mönchengladbach das<br />

eigentliche, das entscheidende Ziel verfolgt wird, zwischen Düsseldorf und Mönchengladbach<br />

ein Flughafensystem nach der EU-Verordnung 2408/92 zu bilden.<br />

Ich forderte die Antragstellerin deshalb auf: Beantworten Sie bitte meine Frage zum Thema<br />

Flughafensystem Düsseldorf/Mönchengladbach! Was streben Sie an oder was haben Sie zu<br />

verschweigen? Die Bezirksregierung fragte ich: Welche Konsequenzen ziehen Sie für dieses<br />

Planfeststellungsverfahren?<br />

Ich hatte auch ausgeführt, dass die Bezirksregierung Düsseldorf und damit auch die hier<br />

vertretenen Verantwortlichen für die Luftverkehrspolitik diese Pläne sehr genau kennen. Ich<br />

habe ebenfalls gesagt, auch Herr Zerbe kenne diese Pläne. Ich forderte deshalb sowohl am<br />

30. Mai als auch am 2. Juni beide Parteien auf, zu meinen Fragen nach dem Flughafensystem<br />

endlich Stellung zu nehmen. Herr <strong>Marten</strong> gab mir keine Antwort; er betonte, er müsse

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