Verhandlungsleiter Ulrich Marten: ...........................................................
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Bezirksregierung Düsseldorf<br />
Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Verkehrslandeplatzes Mönchengladbach<br />
Erörterungstermin am 27. Juni 2005 Seite 125<br />
richten in Höhe von 360 Millionen DM. Sechs Wochen später konnten<br />
allerdings auch die Turboprop-Flugzeuge wieder nach Düsseldorf<br />
fliegen. Die Beschwerde wurde somit gegenstandslos.<br />
Zu zwei kleinen Punkten greife ich noch einmal auf Beder zurück; dann verlasse ich dieses<br />
Gutachten:<br />
Ordnungspolitische Eingriffe in den Luftverkehr sind Eingriffe in die<br />
unternehmerische Freiheit der Fluggesellschaften. Sie müssen diskriminierungsfrei<br />
verlaufen, die Verhältnismäßigkeit wahren und<br />
nachvollziehbar sein. Da Verkehrsverlagerungen immer nur einen<br />
Teilausschnitt des Luftverkehrs betreffen und dieser Vorgang in der<br />
Regel mit Nachteilen für die betroffenen Fluggesellschaften verbunden<br />
ist, ist der Tatbestand der Diskriminierung immanent vorhanden<br />
oder zumindest argumentierbar und damit in jedem Falle justiziabel.<br />
Ein letzter Satz, der mir in dem Gutachten aufgefallen ist – wörtliches Zitat –:<br />
In Gesprächen mit dem Flughafenmanagement wurde gelegentlich<br />
kritisiert, dass es eigentlich zu viele Flughäfen in Nordrhein-Westfalen<br />
gebe, die sich gegenseitig Konkurrenz machen.<br />
Soweit dieses Gutachten, das für mich Ausgangspunkt für folgende Überlegungen ist: Ich<br />
hatte bereits am ersten Tag des Erörterungstermins vorgetragen, die Antragsunterlagen der<br />
Antragstellerin verschleierten die wahren Absichten der Flughafengesellschaften Düsseldorf<br />
und Mönchengladbach. Die Flughafengesellschaft Mönchengladbach ist zwar Antragstellerin<br />
für dieses Verfahren; da die Düsseldorfer Flughafen GmbH Mehrheitseigner der Mönchengladbacher<br />
Flughafengesellschaft ist, steht hinter diesem Antrag selbstverständlich uneingeschränkt<br />
oder, klarer gesagt, maßgeblich der Flughafen Düsseldorf. In den Antragsunterlagen<br />
steht kein Wort, dass mit dem Ausbau des Verkehrslandeplatzes Mönchengladbach das<br />
eigentliche, das entscheidende Ziel verfolgt wird, zwischen Düsseldorf und Mönchengladbach<br />
ein Flughafensystem nach der EU-Verordnung 2408/92 zu bilden.<br />
Ich forderte die Antragstellerin deshalb auf: Beantworten Sie bitte meine Frage zum Thema<br />
Flughafensystem Düsseldorf/Mönchengladbach! Was streben Sie an oder was haben Sie zu<br />
verschweigen? Die Bezirksregierung fragte ich: Welche Konsequenzen ziehen Sie für dieses<br />
Planfeststellungsverfahren?<br />
Ich hatte auch ausgeführt, dass die Bezirksregierung Düsseldorf und damit auch die hier<br />
vertretenen Verantwortlichen für die Luftverkehrspolitik diese Pläne sehr genau kennen. Ich<br />
habe ebenfalls gesagt, auch Herr Zerbe kenne diese Pläne. Ich forderte deshalb sowohl am<br />
30. Mai als auch am 2. Juni beide Parteien auf, zu meinen Fragen nach dem Flughafensystem<br />
endlich Stellung zu nehmen. Herr <strong>Marten</strong> gab mir keine Antwort; er betonte, er müsse