Verhandlungsleiter Ulrich Marten: ...........................................................
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Bezirksregierung Düsseldorf<br />
Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Verkehrslandeplatzes Mönchengladbach<br />
Erörterungstermin am 27. Juni 2005 Seite 92<br />
Hans-Günter Zerbe (Antragstellerin):<br />
Dürfen wir um drei Minuten Unterbrechung bitten? Unsere Techniker haben gehört, wir würden<br />
bis zur Pause über Grundstücke verhandeln. Wir müssen sie eben holen.<br />
<strong>Verhandlungsleiter</strong> <strong>Ulrich</strong> <strong>Marten</strong>:<br />
Haben Sie etwas Inhaltliches oder etwas Formelles vorzutragen?<br />
(Thomas Scholemann [Stadt Willich]: Inhaltlich zur Technischen Planung!)<br />
– Dann müssen wir darauf Rücksicht nehmen. Wir unterbrechen für zwei Minuten.<br />
(Unterbrechung von 15:12 Uhr bis 15:20 Uhr)<br />
<strong>Verhandlungsleiter</strong>in Felia Hörr:<br />
Es ist 15:20 Uhr. Wir setzen die Erörterung fort. – Die Stadt Willich hatte zunächst mit Herrn<br />
Scholemann um das Wort gebeten, aber Frau Schwerdtfeger möchte gern noch vorher sprechen.<br />
Danach sind Sie aber an der Reihe, Herr Scholemann. – Frau Schwerdtfeger, bitte.<br />
Brigitte Schwerdtfeger (Stadt Willich):<br />
Herr Scholemann ist den Kummer schon gewöhnt, dass er jemanden vorlassen muss. – Es<br />
geht um Planfeststellungsrecht, hier um den Grundsatz der Verfahrenskonzentration. Das<br />
bedeutet, dass sämtliche sonst erforderlichen Entscheidungen über das Vorhaben hier durch<br />
die Planfeststellung ersetzt werden. Dabei gilt das Problembewältigungsgebot. Das bedeutet<br />
wiederum, dass bei der Planfeststellung alle Probleme und Konflikte bewältigt werden, das<br />
heißt in angemessener Weise alles das geregelt wird, was durch das Vorhaben entsteht. Ein<br />
Vorbehalt ist nur zulässig, wenn die spätere Problemlösung von der übrigen Planung derart<br />
abtrennbar ist, dass sie deren Gesamtgefüge nicht mehr infrage stellen kann. Es muss sichergestellt<br />
sein, dass sich die späteren Ergänzungen problemlos in die vorhandene Planung<br />
integrieren lassen. Nach der eben dargestellten Situation in Bezug auf die Ausgleichsflächen<br />
stelle ich fest, dass für die Stadt Willich feststeht, dass bezüglich der Ausgleichsflächen<br />
keine ausreichende Plankonkretisierung erfolgt ist. Außerdem stelle ich fest, dass hier<br />
im Planfeststellungsverfahren die Problembewältigung nicht erfolgt ist, da die Ausgleichsflächen<br />
nicht ausreichend dargestellt sind. Daher müsste das Verfahren an dieser Stelle eigentlich<br />
beendet sein.<br />
(Beifall bei den Einwendern)<br />
<strong>Verhandlungsleiter</strong>in Felia Hörr:<br />
Danke, Frau Schwerdtfeger. – Dann jetzt aber Herr Scholemann.<br />
(Widerspruch bei der Antragstellerin)