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Verhandlungsleiter Ulrich Marten: ...........................................................

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Bezirksregierung Düsseldorf<br />

Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Verkehrslandeplatzes Mönchengladbach<br />

Erörterungstermin am 27. Juni 2005 Seite 92<br />

Hans-Günter Zerbe (Antragstellerin):<br />

Dürfen wir um drei Minuten Unterbrechung bitten? Unsere Techniker haben gehört, wir würden<br />

bis zur Pause über Grundstücke verhandeln. Wir müssen sie eben holen.<br />

<strong>Verhandlungsleiter</strong> <strong>Ulrich</strong> <strong>Marten</strong>:<br />

Haben Sie etwas Inhaltliches oder etwas Formelles vorzutragen?<br />

(Thomas Scholemann [Stadt Willich]: Inhaltlich zur Technischen Planung!)<br />

– Dann müssen wir darauf Rücksicht nehmen. Wir unterbrechen für zwei Minuten.<br />

(Unterbrechung von 15:12 Uhr bis 15:20 Uhr)<br />

<strong>Verhandlungsleiter</strong>in Felia Hörr:<br />

Es ist 15:20 Uhr. Wir setzen die Erörterung fort. – Die Stadt Willich hatte zunächst mit Herrn<br />

Scholemann um das Wort gebeten, aber Frau Schwerdtfeger möchte gern noch vorher sprechen.<br />

Danach sind Sie aber an der Reihe, Herr Scholemann. – Frau Schwerdtfeger, bitte.<br />

Brigitte Schwerdtfeger (Stadt Willich):<br />

Herr Scholemann ist den Kummer schon gewöhnt, dass er jemanden vorlassen muss. – Es<br />

geht um Planfeststellungsrecht, hier um den Grundsatz der Verfahrenskonzentration. Das<br />

bedeutet, dass sämtliche sonst erforderlichen Entscheidungen über das Vorhaben hier durch<br />

die Planfeststellung ersetzt werden. Dabei gilt das Problembewältigungsgebot. Das bedeutet<br />

wiederum, dass bei der Planfeststellung alle Probleme und Konflikte bewältigt werden, das<br />

heißt in angemessener Weise alles das geregelt wird, was durch das Vorhaben entsteht. Ein<br />

Vorbehalt ist nur zulässig, wenn die spätere Problemlösung von der übrigen Planung derart<br />

abtrennbar ist, dass sie deren Gesamtgefüge nicht mehr infrage stellen kann. Es muss sichergestellt<br />

sein, dass sich die späteren Ergänzungen problemlos in die vorhandene Planung<br />

integrieren lassen. Nach der eben dargestellten Situation in Bezug auf die Ausgleichsflächen<br />

stelle ich fest, dass für die Stadt Willich feststeht, dass bezüglich der Ausgleichsflächen<br />

keine ausreichende Plankonkretisierung erfolgt ist. Außerdem stelle ich fest, dass hier<br />

im Planfeststellungsverfahren die Problembewältigung nicht erfolgt ist, da die Ausgleichsflächen<br />

nicht ausreichend dargestellt sind. Daher müsste das Verfahren an dieser Stelle eigentlich<br />

beendet sein.<br />

(Beifall bei den Einwendern)<br />

<strong>Verhandlungsleiter</strong>in Felia Hörr:<br />

Danke, Frau Schwerdtfeger. – Dann jetzt aber Herr Scholemann.<br />

(Widerspruch bei der Antragstellerin)

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