22.06.2015 Aufrufe

Verhandlungsleiter Ulrich Marten: ...........................................................

Verhandlungsleiter Ulrich Marten: ...........................................................

Verhandlungsleiter Ulrich Marten: ...........................................................

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Bezirksregierung Düsseldorf<br />

Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Verkehrslandeplatzes Mönchengladbach<br />

Erörterungstermin am 27. Juni 2005 Seite 85<br />

dem Verfahren herausgenommen wurden – so muss ich diese Unterlage lesen –, während<br />

alle anderen Flächen ganz konkrete Flächen für Ausgleich sind.<br />

<strong>Verhandlungsleiter</strong> <strong>Ulrich</strong> <strong>Marten</strong>:<br />

Danke. – Frau Schwerdtfeger.<br />

Brigitte Schwerdtfeger (Stadt Willich):<br />

Ich muss noch einmal ganz kurz auf die Reserveflächen zu sprechen kommen. Eben sagte<br />

Herr Prof. Johlen, dass das Planfeststellungsverfahren auch enteignungsrechtliche Vorwirkungen<br />

habe. Wenn man die Reserveflächen einrechnet, die aber gar nicht unbedingt benötigt<br />

werden, dann enteignet man möglicherweise ohne Grund, denn auch in Bezug auf die<br />

Reserveflächen gibt es die enteignungsrechtliche Vorwirkung.<br />

<strong>Verhandlungsleiter</strong> <strong>Ulrich</strong> <strong>Marten</strong>:<br />

Das Verfahren würde doch nur dann eingeleitet, wenn auf die betreffende Fläche tatsächlich<br />

zurückgegriffen werden würde.<br />

Brigitte Schwerdtfeger (Stadt Willich):<br />

Wenn aber beispielsweise der Rhein-Kreis Neuss eben gar nicht erkennen konnte, dass er<br />

als Eigentümer betroffen ist, gerade bei den Reserveflächen, dann frage ich mich, ob darin<br />

nicht ein Fehler liegt.<br />

<strong>Verhandlungsleiter</strong> <strong>Ulrich</strong> <strong>Marten</strong>:<br />

Es ist eine andere Frage, inwieweit die Differenz zwischen Grundstücksverzeichnis und Flächenausweisung<br />

zu wessen Lasten geht. Das ist eine Rechtsfrage, richtig. – Will die Stadt<br />

Willich noch einmal ergänzen? – Herr Hormes.<br />

Udo Hormes (Stadt Willich):<br />

Noch eine Anmerkung zu den Reserveflächen: Die Flughafengesellschaft ist im Willicher<br />

Norden Eigentümer einer ungefähr 6,7 ha großen Fläche, die nicht im Flächenpool enthalten<br />

ist. Welchen Status genießt diese Fläche?<br />

<strong>Verhandlungsleiter</strong> <strong>Ulrich</strong> <strong>Marten</strong>:<br />

Wenn sie nicht drin ist, ist sie nicht drin.<br />

Udo Hormes (Stadt Willich):<br />

Diese Fläche müsste doch normalerweise als Fläche für Ausgleichsmaßnahmen benannt<br />

werden, bevor andere Eigentümer durch diese Maßnahmen benachteiligt werden.<br />

(Beifall bei den Einwendern)

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!