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Verhandlungsleiter Ulrich Marten: ...........................................................

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Bezirksregierung Düsseldorf<br />

Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Verkehrslandeplatzes Mönchengladbach<br />

Erörterungstermin am 27. Juni 2005 Seite 151<br />

Diese Anregungen stelle ich hier auch als Antrag:<br />

Es soll geprüft werden, ob es möglich wäre, in dem genannten Bereich<br />

(Wickrath, Buchholz und Herrath) eine andere Flugplatzentwicklung<br />

zu erreichen.<br />

Der Bereich liegt an der A 46 bzw. an der A 61; parallel dazu verläuft eine Bahntrasse – Voraussetzungen,<br />

die wir an dieser Stelle nicht haben. Die Voraussetzungen dafür wären sogar<br />

noch besser geeignet.<br />

Insbesondere das Lärmgutachten entspricht nicht einer genehmigungspflichtigen Vorlage.<br />

Dies kann ich mit Fug und Recht behaupten und sicherlich auch belegen. Es ist in wesentlichen<br />

Berechnungen, grundlegend und definitiv falsch. Das festzustellen ist nicht meine Aufgabe,<br />

obwohl ich dies kann. Schalltechnik war eines meiner Studienfächer und ich habe dieses<br />

Gutachten sehr aufmerksam gelesen. Das festzustellen ist eben nicht meine Aufgabe<br />

und auch nicht die von Organisationen wie Airpeace, sondern die Aufgabe der Bezirksregierung<br />

als objektiv prüfende Behörde. Wir können hier nur Ansatzpunkte nennen; konkrete<br />

Gutachten müssen Sie schon selber einfordern, auch wenn es Nachgutachten sind.<br />

Wenn Sie Ihre Arbeit so verstehen wie ich, nämlich im Sinne aller Beteiligten eine objektive<br />

Entscheidung anzustreben, dann sind Sie sicherlich dazu aufgefordert, diese Gutachten<br />

wirklich einzufordern und von einem zweiten Experten prüfen zu lassen, aber nicht von einem,<br />

der Ihnen von der Flughafengesellschaft vorgegeben wird.<br />

(Beifall bei den Einwendern)<br />

Sollte auf der Basis der bislang vorgegebenen Daten ein positiver Bescheid für den Mönchengladbacher<br />

Verkehrslandeplatz ergehen, müssen Sie zwangsläufig damit rechnen, dass<br />

dieser Beschluss anfechtbar ist. Ich werde Zivilklage gegen den Gutachter, gegen die Flughafengesellschaft<br />

Mönchengladbach und gegen die Bezirksregierung Düsseldorf erheben.<br />

Das ist keine Drohung, das ist eine Ankündigung.<br />

Sprechen wir zuletzt noch über das, was mir sehr zu kurz gekommen ist, die Belastung der<br />

betroffenen Bürger und Bürgerinnen. Lärmbelästigung, Gefahrpunkte durch die mittelbare<br />

und unmittelbare Zerstörung der Umwelt und Naturschutzgebiete sind durch kein Gutachten<br />

wegzudiskutieren; sie existieren. Beispiele dafür gibt es genug an den anderen Verkehrslandeplätzen.<br />

Die Auswirkungen des Flugverkehrs schädigen die betroffenen Bürger in wirtschaftlicher<br />

und gesundheitlicher Weise gleichermaßen. Das Recht auf Unversehrtheit ist<br />

aber doch Bestandteil unserer Verfassung, wenn ich mich nicht irre. Können wirtschaftliche<br />

Interessen – dabei sprechen wir hier nur von einer Prognose und nicht von einer konkreten<br />

wirtschaftlichen Notwendigkeit – wichtiger sein als die Unversehrtheit des höchsten zu<br />

schützenden Gutes hier auf der Erde, des Menschen?

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