Verhandlungsleiter Ulrich Marten: ...........................................................
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Bezirksregierung Düsseldorf<br />
Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Verkehrslandeplatzes Mönchengladbach<br />
Erörterungstermin am 27. Juni 2005 Seite 80<br />
Peter Gathen (Antragstellerin):<br />
Dann schweifen wir eben auf die konkurrierenden Verfahren ab. Es gibt ein konkurrierendes<br />
Verfahren Tagebau Kleinenbroich, Auskiesungsbereich. Davon ist die Fläche 16 teilweise<br />
betroffen, außerdem die Fläche 17, die Fläche 18, die Fläche 19, die Fläche 20 und die Fläche<br />
21. Hier ergibt sich eine konkurrierende Gesamtfläche von circa 35 ha.<br />
<strong>Verhandlungsleiter</strong> <strong>Ulrich</strong> <strong>Marten</strong>:<br />
Wobei Sie das Verfahren meinen, das gerade erst im Scoping beleuchtet wurde.<br />
Peter Gathen (Antragstellerin):<br />
Auskiesung Readymix.<br />
<strong>Verhandlungsleiter</strong> <strong>Ulrich</strong> <strong>Marten</strong>:<br />
Dazu gibt es noch keine Antragsunterlagen?<br />
Peter Gathen (Antragstellerin):<br />
Genau.<br />
<strong>Verhandlungsleiter</strong> <strong>Ulrich</strong> <strong>Marten</strong>:<br />
Bitte sehr, Stadt Korschenbroich.<br />
Dr. Josef Theo Verjans (Stadt Korschenbroich):<br />
Von Ihnen wurde die Fläche 15, die meines Erachtens auch noch im konkurrierenden Verfahren<br />
liegt, nicht genannt. Des Weiteren habe ich eben schon darauf hingewiesen, dass wir<br />
zu diesem Konzept auch ein Suchraumkonzept der Stadt Korschenbroich erstellt haben, das<br />
bereits in 2004 vom Rat der Stadt verabschiedet worden ist. Damit haben wir nicht nur den<br />
Widerspruch hinsichtlich des Verfahrens Readymix bzw. der dortigen Erweiterung, sondern<br />
auch den Widerspruch zu der konkurrierenden Planung des Suchraumkonzeptes der Stadt<br />
Korschenbroich. – Danke schön.<br />
<strong>Verhandlungsleiter</strong> <strong>Ulrich</strong> <strong>Marten</strong>:<br />
Einen Augenblick, Herr Gathen. – Herr Rechtsanwalt Johlen, sofern wir hier von konkurrierender<br />
Inanspruchnahme ausgehen, wie kann dann eine Konkurrenz existieren, wenn bei<br />
dem bergrechtlichen Abgrabungsverfahren noch nicht einmal die Planunterlagen vorliegen?<br />
RA Prof. Dr. Heribert Johlen (Antragstellerin):<br />
Diese Frage haben wir uns auch gerade gestellt, denn der hier vorliegende Antrag ist schon<br />
wesentlich früher gestellt gewesen, nämlich Anfang 2004. Ich muss Ihnen ehrlich sagen,<br />
dass ich das jetzt nicht abschließend rechtlich beurteilen kann. Das Ganze gehört zu dem<br />
Fragenkomplex der Verfügbarkeit im weitesten Sinne: Welche Flächen können hier als Aus-