Verhandlungsleiter Ulrich Marten: ...........................................................
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Bezirksregierung Düsseldorf<br />
Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Verkehrslandeplatzes Mönchengladbach<br />
Erörterungstermin am 27. Juni 2005 Seite 110<br />
es zu einer Genehmigung des Flughafens käme. Neben den Lärm- und Abgasbelastungen<br />
durch den Flughafen Düsseldorf und nicht zu vermeidenden Sicherheitsaspekten beeinflussten<br />
die Starts und Landungen großer Maschinen in Mönchengladbach unsere Lebensqualität<br />
stark. Hinzu käme eine Vergrößerung des Unfallfolgegebietes, die einen Anstieg der Unfallgefahr<br />
und damit natürlich auch die Gefahr für die nicht am Flugverkehr direkt beteiligten<br />
Anwohner geradezu heraufbeschwören würde. Der Gutachter konstatiert auf Seite 80 sogar<br />
erhöhte Kennwerte für das externe Risiko. Zudem wäre eine Aufenthalt in unserem Garten<br />
bzw. auf unserer Terrasse dann völlig ausgeschlossen. Deshalb bringe ich meine Betroffenheit<br />
neben meinen schriftlichen Einwendungen hier noch einmal mit aller Entschiedenheit<br />
zum Ausdruck.<br />
Darüber hinaus will ich mit meinen 69 Jahre nicht verstehen, dass mit einem überhaupt nicht<br />
erforderlichen Flughafen und einem völlig übersteigerten Plan meine mühsam erarbeitete<br />
Altersvorsorge mit einer einzigen Genehmigung zunichte gemacht wird, denn unsere Immobilie<br />
wäre dann keinen Pfennig mehr wert und käme z. B. für den späteren Einkauf in ein<br />
Altenheim nicht mehr infrage.<br />
Dass der Ausbau nicht erforderlich ist, begründe ich nicht nur mit den im Umkreis von 60 km<br />
liegenden und bereits gut funktionierenden Flughäfen, die alle bekanntlich überhaupt nicht<br />
ausgelastet und hervorragend angebunden sind. Selbst der Verband der in Deutschland tätigen<br />
Fluggesellschaften kritisierte in Berlin sowohl übersteigerte Pläne für regionale Flughäfen<br />
als auch den zögerlichen Ausbau der Großflughäfen, wie in „Die Welt“ vom Mittwoch,<br />
dem 22. Juni 2005, zu lesen stand, was Sie hier noch einmal sehen können.<br />
(Folie)<br />
Neben all dem müssen meines Erachtens auch gesetzliche Bestimmungen und politische<br />
Vorgaben zwingend zu einer Ablehnung des Antrages führen, worauf ich noch eingehen<br />
werde.<br />
Allein das vom Bundesverwaltungsgericht aufgestellte Gebot der Rücksichtnahme im Nachbarschaftsrecht<br />
verbietet schon den Ausbau des Verkehrslandeplatzes, denn das in den Antragsunterlagen<br />
vorhandene Gutachten über Lärmbelastungen weist für Eickerend – dazu<br />
gehört unser Wohngebiet – 80 dB(A) aus. Ja, der Gutachter prophezeit in der Bilanz sogar<br />
eine zunehmende Fluglärmproblematik und schlägt vor, die Immissionspunkte Eickerend und<br />
andere im Falle einer Realisierung zu überwachen. Bei gehäuften Lärmereignissen in einer<br />
Nacht schlägt der Gutachter sogar Maßnahmen zum Schallschutz vor. Dabei ist der Gutachter<br />
noch vom Fluglärmschutzgesetz aus dem Jahre 1971 ausgegangen.<br />
(Folie)<br />
Unabhängig davon, dass die Prophezeiung des Gutachters nicht Wirklichkeit werden darf,<br />
beantrage ich ebenfalls,