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Verhandlungsleiter Ulrich Marten: ...........................................................

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Bezirksregierung Düsseldorf<br />

Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Verkehrslandeplatzes Mönchengladbach<br />

Erörterungstermin am 27. Juni 2005 Seite 83<br />

<strong>Verhandlungsleiter</strong> <strong>Ulrich</strong> <strong>Marten</strong>:<br />

Stopp. – Herr Scholz.<br />

Herwig Scholz (Landwirtschaftskammer NRW):<br />

Bei diesen Flächen gibt es noch ein weiteres Problem, das mir vor kurzem aufgefallen ist. Ich<br />

hatte dargestellt, welche Flächen hier in diesem Bereich nicht in der Karte, aber im Grunderwerbsverzeichnis<br />

vorhanden sind. Wir haben diesen großen Block, der mit 21 bezeichnet<br />

wird; dieser große Block wird mit 22 und dieser kleine Block mit 23 bezeichnet. Dieser weitere<br />

Block wird mit 24 bezeichnet; so steht es in der Karte.<br />

Wenn man sich das Ganze im Grunderwerbsverzeichnis anschaut, dann findet man eine<br />

Zusammenfassung unter den Nummern 21, 22 und 24 sowie eine unter der Nummer 23. Bei<br />

genauerer Betrachtung kommt etwa Folgendes dabei heraus: Die in der Karte erkennbaren<br />

Flächen mit den Flurstücksnummern 1.88 bis 1.95 sind in ihr zwar unter der Nummer 23 aufgeführt,<br />

im Grunderwerbsverzeichnis aber unter den laufenden Nummern 21, 22 und 24,<br />

sodass jemand von den Eigentümern, der aufgrund der Darstellung auf der Karte glaubte,<br />

betroffen zu sein, sein Grundstück nicht fand, wenn er anschließend im Grunderwerbsverzeichnis<br />

unter der dazu passenden Nummer danach suchte, weil es unter einer falschen<br />

Nummer, nämlich unter der Nummer 21, 22 oder 24 aufgeführt war. – Ich gebe das als weitere<br />

Unterlage herein.<br />

<strong>Verhandlungsleiter</strong> <strong>Ulrich</strong> <strong>Marten</strong>:<br />

Kann jemand vom Antragsteller dazu Stellung nehmen, warum das passiert ist? – Herr Gathen.<br />

Peter Gathen (Antragstellerin):<br />

Ich kann dazu Stellung nehmen. Auch dazu habe ich eine entsprechende Folie vorbereitet.<br />

Wenn dieses Problem gerade angesprochen wird, dann sollte man auch darüber reden.<br />

(Folie)<br />

Es ist in der Tat so, wie Herr Scholz referiert hat, dass also die Flurstücke in diesem Bereich<br />

zum Grundstücksverzeichnis mit der Nummer 24 orientiert sind. Die Darstellung in der Anlage<br />

15.03 ist in der Tat an dieser Stelle etwas undeutlich.<br />

(Lachen bei den Einwendern – Zuruf eines Einwenders: Falsch!)<br />

Die Flächen mit der Nummer 23, hier in Rot dargestellt, sind Reserveflächen. Die rot und<br />

grün dargestellten Flächen in diesem Zipfel sind in der Tat im Grundstücksverzeichnis mit<br />

der Nummer 24 aufgeführt. Das ist eine ungenaue Poolbezeichnung und insofern eine Differenz.<br />

Das ist so.

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