Verhandlungsleiter Ulrich Marten: ...........................................................
Verhandlungsleiter Ulrich Marten: ...........................................................
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Bezirksregierung Düsseldorf<br />
Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Verkehrslandeplatzes Mönchengladbach<br />
Erörterungstermin am 27. Juni 2005 Seite 83<br />
<strong>Verhandlungsleiter</strong> <strong>Ulrich</strong> <strong>Marten</strong>:<br />
Stopp. – Herr Scholz.<br />
Herwig Scholz (Landwirtschaftskammer NRW):<br />
Bei diesen Flächen gibt es noch ein weiteres Problem, das mir vor kurzem aufgefallen ist. Ich<br />
hatte dargestellt, welche Flächen hier in diesem Bereich nicht in der Karte, aber im Grunderwerbsverzeichnis<br />
vorhanden sind. Wir haben diesen großen Block, der mit 21 bezeichnet<br />
wird; dieser große Block wird mit 22 und dieser kleine Block mit 23 bezeichnet. Dieser weitere<br />
Block wird mit 24 bezeichnet; so steht es in der Karte.<br />
Wenn man sich das Ganze im Grunderwerbsverzeichnis anschaut, dann findet man eine<br />
Zusammenfassung unter den Nummern 21, 22 und 24 sowie eine unter der Nummer 23. Bei<br />
genauerer Betrachtung kommt etwa Folgendes dabei heraus: Die in der Karte erkennbaren<br />
Flächen mit den Flurstücksnummern 1.88 bis 1.95 sind in ihr zwar unter der Nummer 23 aufgeführt,<br />
im Grunderwerbsverzeichnis aber unter den laufenden Nummern 21, 22 und 24,<br />
sodass jemand von den Eigentümern, der aufgrund der Darstellung auf der Karte glaubte,<br />
betroffen zu sein, sein Grundstück nicht fand, wenn er anschließend im Grunderwerbsverzeichnis<br />
unter der dazu passenden Nummer danach suchte, weil es unter einer falschen<br />
Nummer, nämlich unter der Nummer 21, 22 oder 24 aufgeführt war. – Ich gebe das als weitere<br />
Unterlage herein.<br />
<strong>Verhandlungsleiter</strong> <strong>Ulrich</strong> <strong>Marten</strong>:<br />
Kann jemand vom Antragsteller dazu Stellung nehmen, warum das passiert ist? – Herr Gathen.<br />
Peter Gathen (Antragstellerin):<br />
Ich kann dazu Stellung nehmen. Auch dazu habe ich eine entsprechende Folie vorbereitet.<br />
Wenn dieses Problem gerade angesprochen wird, dann sollte man auch darüber reden.<br />
(Folie)<br />
Es ist in der Tat so, wie Herr Scholz referiert hat, dass also die Flurstücke in diesem Bereich<br />
zum Grundstücksverzeichnis mit der Nummer 24 orientiert sind. Die Darstellung in der Anlage<br />
15.03 ist in der Tat an dieser Stelle etwas undeutlich.<br />
(Lachen bei den Einwendern – Zuruf eines Einwenders: Falsch!)<br />
Die Flächen mit der Nummer 23, hier in Rot dargestellt, sind Reserveflächen. Die rot und<br />
grün dargestellten Flächen in diesem Zipfel sind in der Tat im Grundstücksverzeichnis mit<br />
der Nummer 24 aufgeführt. Das ist eine ungenaue Poolbezeichnung und insofern eine Differenz.<br />
Das ist so.