Verhandlungsleiter Ulrich Marten: ...........................................................
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Bezirksregierung Düsseldorf<br />
Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Verkehrslandeplatzes Mönchengladbach<br />
Erörterungstermin am 27. Juni 2005 Seite 162<br />
aber das ist Aufgabe des entsprechenden Verbandes. Für den Flughafen ist die Verrohrung<br />
des Schauenburggrabens hydraulisch weiterhin ausreichend.<br />
Der technische Graben, der in den Variantenuntersuchung aufgeführt worden ist, wurde in<br />
die Varianten eingeplant und gilt für die Varianten 2, 3, 4 und 5. Dem lagen folgende Überlegungen<br />
zugrunde: Wenn wir den Trietbach nicht in der Linienführung bringen, in der der<br />
technische Graben heute geführt bzw. hier dargestellt ist, hätten wir diesen technischen<br />
Graben bauen müssen, um die Grundwassersituation nicht zu verändern. In den entsprechenden<br />
Lageplänen zur Trietbachverlegung sehen Sie, dass dieser technische Graben allerdings<br />
nach der blauen Fibel, dem blauen Buch, in dieser Lage ausgeführt worden ist oder<br />
werden soll. – Ich glaube, das waren Ihre wesentlichen Punkte zum Thema Regenwasser<br />
und Trietbachverlegung/Eschertgraben.<br />
<strong>Verhandlungsleiter</strong>in Felia Hörr:<br />
Danke soweit. – Herr Heidt möchte noch ergänzen. – Bitte.<br />
Reinhardt Heidt (Antragstellerin):<br />
Zu dem anfallenden Oberflächenwasser habe ich noch etwas anzumerken: Das Wasser von<br />
sämtlichen befestigten Flächen wird über Schlitzrinnen gesammelt und dann je nach Anfallsort<br />
entsprechend den Richtlinien weiter behandelt. Das bedeutet: Sämtlichen Flächen, auf<br />
denen Betankungen durchgeführt werden, sind Abscheideanlagen nachgeschaltet. Von den<br />
Flächen, auf denen Enteisungen von Flugzeugen oder Flächen durchgeführt werden sollen,<br />
wird das anfallende Oberflächenwasser direkt der Kläranlage zugeführt. Die Rückhaltebecken<br />
sind für beide Fälle ausreichend dimensioniert.<br />
Zum Einwand von Frau Schwerdtfeger in Bezug auf die 36 l/s: Diese zulässige Einleitung zur<br />
Kläranlage ist festgeschrieben, wird ständig überwacht und wird auch künftig weiter überwacht<br />
werden. In unserem Bericht haben wir gesagt, dass wir dabei im Moment noch sehr<br />
viel Luft haben werden, um diesen Grenzwert von 36 l/s zu erreichen. Gegebenenfalls, was<br />
im Moment eigentlich nicht vorhersehbar ist, könnte das bestehende zentrale Schmutzwasserpumpwerk<br />
auch noch vergrößert werden. Es ist nicht vorgesehen, irgendwelche bestehenden<br />
Einleitungswerte sowohl für Oberflächenwasser als auch für Schmutzwasser zu ändern.<br />
– Danke.<br />
<strong>Verhandlungsleiter</strong>in Felia Hörr:<br />
Danke, Herr Heidt. – Ich habe jetzt noch zwei Nachfragen von Herrn Schäfer und von Herrn<br />
Dr. Verjans. – Herr Schäfer.