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Verhandlungsleiter Ulrich Marten: ...........................................................

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Bezirksregierung Düsseldorf<br />

Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Verkehrslandeplatzes Mönchengladbach<br />

Erörterungstermin am 27. Juni 2005 Seite 162<br />

aber das ist Aufgabe des entsprechenden Verbandes. Für den Flughafen ist die Verrohrung<br />

des Schauenburggrabens hydraulisch weiterhin ausreichend.<br />

Der technische Graben, der in den Variantenuntersuchung aufgeführt worden ist, wurde in<br />

die Varianten eingeplant und gilt für die Varianten 2, 3, 4 und 5. Dem lagen folgende Überlegungen<br />

zugrunde: Wenn wir den Trietbach nicht in der Linienführung bringen, in der der<br />

technische Graben heute geführt bzw. hier dargestellt ist, hätten wir diesen technischen<br />

Graben bauen müssen, um die Grundwassersituation nicht zu verändern. In den entsprechenden<br />

Lageplänen zur Trietbachverlegung sehen Sie, dass dieser technische Graben allerdings<br />

nach der blauen Fibel, dem blauen Buch, in dieser Lage ausgeführt worden ist oder<br />

werden soll. – Ich glaube, das waren Ihre wesentlichen Punkte zum Thema Regenwasser<br />

und Trietbachverlegung/Eschertgraben.<br />

<strong>Verhandlungsleiter</strong>in Felia Hörr:<br />

Danke soweit. – Herr Heidt möchte noch ergänzen. – Bitte.<br />

Reinhardt Heidt (Antragstellerin):<br />

Zu dem anfallenden Oberflächenwasser habe ich noch etwas anzumerken: Das Wasser von<br />

sämtlichen befestigten Flächen wird über Schlitzrinnen gesammelt und dann je nach Anfallsort<br />

entsprechend den Richtlinien weiter behandelt. Das bedeutet: Sämtlichen Flächen, auf<br />

denen Betankungen durchgeführt werden, sind Abscheideanlagen nachgeschaltet. Von den<br />

Flächen, auf denen Enteisungen von Flugzeugen oder Flächen durchgeführt werden sollen,<br />

wird das anfallende Oberflächenwasser direkt der Kläranlage zugeführt. Die Rückhaltebecken<br />

sind für beide Fälle ausreichend dimensioniert.<br />

Zum Einwand von Frau Schwerdtfeger in Bezug auf die 36 l/s: Diese zulässige Einleitung zur<br />

Kläranlage ist festgeschrieben, wird ständig überwacht und wird auch künftig weiter überwacht<br />

werden. In unserem Bericht haben wir gesagt, dass wir dabei im Moment noch sehr<br />

viel Luft haben werden, um diesen Grenzwert von 36 l/s zu erreichen. Gegebenenfalls, was<br />

im Moment eigentlich nicht vorhersehbar ist, könnte das bestehende zentrale Schmutzwasserpumpwerk<br />

auch noch vergrößert werden. Es ist nicht vorgesehen, irgendwelche bestehenden<br />

Einleitungswerte sowohl für Oberflächenwasser als auch für Schmutzwasser zu ändern.<br />

– Danke.<br />

<strong>Verhandlungsleiter</strong>in Felia Hörr:<br />

Danke, Herr Heidt. – Ich habe jetzt noch zwei Nachfragen von Herrn Schäfer und von Herrn<br />

Dr. Verjans. – Herr Schäfer.

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