Verhandlungsleiter Ulrich Marten: ...........................................................
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Bezirksregierung Düsseldorf<br />
Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Verkehrslandeplatzes Mönchengladbach<br />
Erörterungstermin am 27. Juni 2005 Seite 26<br />
(Ulf Klinger [BR Düsseldorf]: Welche B737 meinten Sie gerade?)<br />
– Die B737-700; ich kann es Ihnen gern noch einmal geben, Herr Klinger. – Ich zeige es Ihnen<br />
allen:<br />
(Folie: Primäre Anlagen, Start- und Landebahn, Fall 3)<br />
Die B737-700 wurde beim letzten Mal auch von Herrn Welke genannt. Er sagte, sie brauche<br />
11 t Fuel, um beispielsweise nach Spanien zu fliegen. Das ist richtig; man braucht 11,1 t Fuel<br />
für 3.250 km. Das maximale Startgewicht der B737-700 beträgt 70,1 t. Ihr tatsächliches<br />
Startgewicht – das habe ich für Lübeck ausgearbeitet; das gilt aber auch hier – beträgt 62 t<br />
und setzt sich wie folgt zusammen: Das OEW (Operating Empty Weight) mit 37,6 t, das Payload<br />
bei 100 % Sitzladefaktor mit 13,3 t und die 11,1 t Fuel. Insgesamt kann das Flugzeug<br />
17,6 t an Payload mitnehmen. Hier wurden 90 kg pro Passagier angenommen; das sind bei<br />
148 Passagieren 13,3 t. Das tatsächliche Startgewicht macht dann 88 % des maximalen<br />
Startgewichts aus. Hier kommt man mit einer 1.440-m-Bahn aus: Die erforderliche Startbahnlänge<br />
beträgt 1.440 m, die erforderliche Landebahnlänge 1.330 m. Voraussetzung ist<br />
dabei immer, dass die Bahn gegrooved ist, als einen Anti-Skid-Belag hat, sodass man keine<br />
nasse Bahn mehr zu berücksichtigen braucht. Das ist ein wesentlicher Ansatz.<br />
Hieraus ergibt sich, dass man die gewünschten Verkehre zumindest mit diesem Flugzeugtyp<br />
– Code Letter C – hätte abfertigen können, wenn man sich mit der Variante, nur die bestehende<br />
Start- und Landebahn zu nehmen, ernsthaft beschäftigt hätte. Dieser Neubau mit der<br />
dramatischen Erweiterung, der in der Diskussion steht, wäre also gar nicht erforderlich. Es<br />
wird in der Technischen Planung überhaupt kein Nachweis über Start- und Landestreckenberechnungen<br />
erbracht, es wird einfach nur behauptet, man brauche eine längere Strecke.<br />
Es sollte in der Technischen Planung aber alltägliche Praxis sein, zumindest den Nachweis<br />
zu erbringen, bevor man etwas drastisch erweitert.<br />
(Vereinzelt Beifall bei den Einwendern)<br />
Dann werden – das haben wir eben auch im einführenden Vortrag gehört – landseitige Bedarfsflächen<br />
angewiesen, aber es wird kein Nachweis für einen solchen Bedarf erbracht. Aus<br />
einer Prognose heraus muss es einem Verkehrsplaner doch möglich sein, eine Vorfahrtsfläche<br />
und den Parkplatzbedarf anhand des Modal Split zu errechnen. In der Technischen Planung<br />
wird dazu keine Aussage gemacht. Es wird einfach etwas zeichnerisch dargestellt. Das<br />
ist nicht nachvollziehbar. – Das als Vorbemerkung zur Dimensionierung der Anlagen.<br />
Zu den primären Anlagen gehören auch die Rollwege. Auch hierzu wird nichts gebracht.<br />
Ein weiteres wichtiges Thema sind die Vorfelder. Aus der Prognose zum Passagieraufkommen<br />
können, wenn man es hochrechnet, in der Spitzenstunde neun Flugbewegungen entstehen.<br />
Das ist aber schon sehr hoch gerechnet; eigentlich liegen Sie tiefer. Im Airport Plan-