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Verhandlungsleiter Ulrich Marten: ...........................................................

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Bezirksregierung Düsseldorf<br />

Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Verkehrslandeplatzes Mönchengladbach<br />

Erörterungstermin am 27. Juni 2005 Seite 26<br />

(Ulf Klinger [BR Düsseldorf]: Welche B737 meinten Sie gerade?)<br />

– Die B737-700; ich kann es Ihnen gern noch einmal geben, Herr Klinger. – Ich zeige es Ihnen<br />

allen:<br />

(Folie: Primäre Anlagen, Start- und Landebahn, Fall 3)<br />

Die B737-700 wurde beim letzten Mal auch von Herrn Welke genannt. Er sagte, sie brauche<br />

11 t Fuel, um beispielsweise nach Spanien zu fliegen. Das ist richtig; man braucht 11,1 t Fuel<br />

für 3.250 km. Das maximale Startgewicht der B737-700 beträgt 70,1 t. Ihr tatsächliches<br />

Startgewicht – das habe ich für Lübeck ausgearbeitet; das gilt aber auch hier – beträgt 62 t<br />

und setzt sich wie folgt zusammen: Das OEW (Operating Empty Weight) mit 37,6 t, das Payload<br />

bei 100 % Sitzladefaktor mit 13,3 t und die 11,1 t Fuel. Insgesamt kann das Flugzeug<br />

17,6 t an Payload mitnehmen. Hier wurden 90 kg pro Passagier angenommen; das sind bei<br />

148 Passagieren 13,3 t. Das tatsächliche Startgewicht macht dann 88 % des maximalen<br />

Startgewichts aus. Hier kommt man mit einer 1.440-m-Bahn aus: Die erforderliche Startbahnlänge<br />

beträgt 1.440 m, die erforderliche Landebahnlänge 1.330 m. Voraussetzung ist<br />

dabei immer, dass die Bahn gegrooved ist, als einen Anti-Skid-Belag hat, sodass man keine<br />

nasse Bahn mehr zu berücksichtigen braucht. Das ist ein wesentlicher Ansatz.<br />

Hieraus ergibt sich, dass man die gewünschten Verkehre zumindest mit diesem Flugzeugtyp<br />

– Code Letter C – hätte abfertigen können, wenn man sich mit der Variante, nur die bestehende<br />

Start- und Landebahn zu nehmen, ernsthaft beschäftigt hätte. Dieser Neubau mit der<br />

dramatischen Erweiterung, der in der Diskussion steht, wäre also gar nicht erforderlich. Es<br />

wird in der Technischen Planung überhaupt kein Nachweis über Start- und Landestreckenberechnungen<br />

erbracht, es wird einfach nur behauptet, man brauche eine längere Strecke.<br />

Es sollte in der Technischen Planung aber alltägliche Praxis sein, zumindest den Nachweis<br />

zu erbringen, bevor man etwas drastisch erweitert.<br />

(Vereinzelt Beifall bei den Einwendern)<br />

Dann werden – das haben wir eben auch im einführenden Vortrag gehört – landseitige Bedarfsflächen<br />

angewiesen, aber es wird kein Nachweis für einen solchen Bedarf erbracht. Aus<br />

einer Prognose heraus muss es einem Verkehrsplaner doch möglich sein, eine Vorfahrtsfläche<br />

und den Parkplatzbedarf anhand des Modal Split zu errechnen. In der Technischen Planung<br />

wird dazu keine Aussage gemacht. Es wird einfach etwas zeichnerisch dargestellt. Das<br />

ist nicht nachvollziehbar. – Das als Vorbemerkung zur Dimensionierung der Anlagen.<br />

Zu den primären Anlagen gehören auch die Rollwege. Auch hierzu wird nichts gebracht.<br />

Ein weiteres wichtiges Thema sind die Vorfelder. Aus der Prognose zum Passagieraufkommen<br />

können, wenn man es hochrechnet, in der Spitzenstunde neun Flugbewegungen entstehen.<br />

Das ist aber schon sehr hoch gerechnet; eigentlich liegen Sie tiefer. Im Airport Plan-

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