22.06.2015 Aufrufe

Verhandlungsleiter Ulrich Marten: ...........................................................

Verhandlungsleiter Ulrich Marten: ...........................................................

Verhandlungsleiter Ulrich Marten: ...........................................................

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Bezirksregierung Düsseldorf<br />

Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Verkehrslandeplatzes Mönchengladbach<br />

Erörterungstermin am 27. Juni 2005 Seite 63<br />

dem Thema beschäftigt haben und sich bewusst waren, dass Sie einen Planfeststellungsantrag<br />

erstellen. Das können Sie von mir aus in ein Konzept hineinschreiben, aber nicht in einen<br />

Planfeststellungsantrag.<br />

(Beifall bei den Einwendern)<br />

Die Dimensionierungsgröße für die Planung eines Terminals ist die Bemessungsspitze, welche<br />

auch immer Sie hier definieren, die sechste, die dreißigste oder welche auch immer; es<br />

ist nicht die absolute Spitze, sondern die Bemessungsspitze. Ich habe heute Morgen gesagt,<br />

bei 2,7 Millionen Passagieren liege die Bemessungsspitze bei 1.480 Passagieren in der<br />

Stunde. Das kann man mit dieser Ausgleichskurve relativ schnell ermitteln; man kann es<br />

auch auf anderem Wege ermitteln. Für einen Flughafen, der keine Grenzkontrollen benötigt,<br />

für den man also ein reines Inlandsterminal plant, rechnet man 12 m 2 pro Passagier in der<br />

Spitzenstunde. Wenn Sie ein Auslandsterminal planen, brauchen Sie 25 m 2 . Ich habe ein<br />

Mittel genommen und mit 15 bis 20 m 2 gerechnet. Dann liegen Sie bei ungefähr 25.000 m 2<br />

für das Terminal und nicht bei der sechsfachen Größe, die Sie genannt haben. Weil Sie –<br />

das ist die interessante Erfahrung dabei – bei einem Flughafen mit geringem Passagieraufkommen<br />

eine sehr ausgeprägte Spitze haben, verbreitert sich bei zunehmendem Verkehrsaufkommen<br />

dieses Aufkommen über den gesamten Tag; die Spitze ist dann nicht mehr so<br />

ausgeprägt. Bei einem Flughafen mit 3 Millionen Passagieren werden Sie in der Regel auch<br />

drei Spitzen haben. Dann werden Sie nicht mehr eine Spitze am Tag haben, wie es heute<br />

der Fall ist, sondern drei: morgens, mittags und abends.<br />

Das ist in Ihre Berechnungen und Betrachtungen überhaupt nicht eingegangen. Das kann ich<br />

nicht nachvollziehen. Es gehört zumindest zu einer ordentlichen Antragsplanung auch beim<br />

Planfeststellungsantrag, solche Zahlen und Daten darzulegen. Weil Sie dann wissen, wie<br />

viele Passagiere sich gleichzeitig im Terminal aufhalten, hat derjenige, der die Ver- und Entsorgungsplanung<br />

macht, auch endlich die Chance, seine Anlagen genau zu dimensionieren.<br />

Er muss dann nicht mehr über zwei dicke Daumen peilen und eine ungefähre Größenordnung<br />

bestimmen. So ist aber dieser Planfeststellungsantrag erstellt worden.<br />

Ich will Ihnen jetzt gar nicht unterstellen, dass Sie das nicht könnten oder nicht wüssten, wie<br />

man das macht. Vielmehr habe ich den Eindruck, dass der Vorhabensträger, nämlich Herr<br />

Zerbe, beim Honorar gekürzt und gesagt hat, das müsse alles nicht sein. Der schmale Technische<br />

Bericht, der hier vorliegt, sieht mir nämlich danach aus, als hätte Herr Zerbe gesagt,<br />

er wolle maximal soundso viel Geld dafür ausgeben. Dementsprechend wurde dann gearbeitet.<br />

Das ist Ihr Problem, Herr Zerbe.<br />

(Beifall bei den Einwendern)<br />

<strong>Verhandlungsleiter</strong> <strong>Ulrich</strong> <strong>Marten</strong>:<br />

Die Honorardaten sind natürlich geschützt; das ist klar.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!