Verhandlungsleiter Ulrich Marten: ...........................................................
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Bezirksregierung Düsseldorf<br />
Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Verkehrslandeplatzes Mönchengladbach<br />
Erörterungstermin am 27. Juni 2005 Seite 63<br />
dem Thema beschäftigt haben und sich bewusst waren, dass Sie einen Planfeststellungsantrag<br />
erstellen. Das können Sie von mir aus in ein Konzept hineinschreiben, aber nicht in einen<br />
Planfeststellungsantrag.<br />
(Beifall bei den Einwendern)<br />
Die Dimensionierungsgröße für die Planung eines Terminals ist die Bemessungsspitze, welche<br />
auch immer Sie hier definieren, die sechste, die dreißigste oder welche auch immer; es<br />
ist nicht die absolute Spitze, sondern die Bemessungsspitze. Ich habe heute Morgen gesagt,<br />
bei 2,7 Millionen Passagieren liege die Bemessungsspitze bei 1.480 Passagieren in der<br />
Stunde. Das kann man mit dieser Ausgleichskurve relativ schnell ermitteln; man kann es<br />
auch auf anderem Wege ermitteln. Für einen Flughafen, der keine Grenzkontrollen benötigt,<br />
für den man also ein reines Inlandsterminal plant, rechnet man 12 m 2 pro Passagier in der<br />
Spitzenstunde. Wenn Sie ein Auslandsterminal planen, brauchen Sie 25 m 2 . Ich habe ein<br />
Mittel genommen und mit 15 bis 20 m 2 gerechnet. Dann liegen Sie bei ungefähr 25.000 m 2<br />
für das Terminal und nicht bei der sechsfachen Größe, die Sie genannt haben. Weil Sie –<br />
das ist die interessante Erfahrung dabei – bei einem Flughafen mit geringem Passagieraufkommen<br />
eine sehr ausgeprägte Spitze haben, verbreitert sich bei zunehmendem Verkehrsaufkommen<br />
dieses Aufkommen über den gesamten Tag; die Spitze ist dann nicht mehr so<br />
ausgeprägt. Bei einem Flughafen mit 3 Millionen Passagieren werden Sie in der Regel auch<br />
drei Spitzen haben. Dann werden Sie nicht mehr eine Spitze am Tag haben, wie es heute<br />
der Fall ist, sondern drei: morgens, mittags und abends.<br />
Das ist in Ihre Berechnungen und Betrachtungen überhaupt nicht eingegangen. Das kann ich<br />
nicht nachvollziehen. Es gehört zumindest zu einer ordentlichen Antragsplanung auch beim<br />
Planfeststellungsantrag, solche Zahlen und Daten darzulegen. Weil Sie dann wissen, wie<br />
viele Passagiere sich gleichzeitig im Terminal aufhalten, hat derjenige, der die Ver- und Entsorgungsplanung<br />
macht, auch endlich die Chance, seine Anlagen genau zu dimensionieren.<br />
Er muss dann nicht mehr über zwei dicke Daumen peilen und eine ungefähre Größenordnung<br />
bestimmen. So ist aber dieser Planfeststellungsantrag erstellt worden.<br />
Ich will Ihnen jetzt gar nicht unterstellen, dass Sie das nicht könnten oder nicht wüssten, wie<br />
man das macht. Vielmehr habe ich den Eindruck, dass der Vorhabensträger, nämlich Herr<br />
Zerbe, beim Honorar gekürzt und gesagt hat, das müsse alles nicht sein. Der schmale Technische<br />
Bericht, der hier vorliegt, sieht mir nämlich danach aus, als hätte Herr Zerbe gesagt,<br />
er wolle maximal soundso viel Geld dafür ausgeben. Dementsprechend wurde dann gearbeitet.<br />
Das ist Ihr Problem, Herr Zerbe.<br />
(Beifall bei den Einwendern)<br />
<strong>Verhandlungsleiter</strong> <strong>Ulrich</strong> <strong>Marten</strong>:<br />
Die Honorardaten sind natürlich geschützt; das ist klar.