Verhandlungsleiter Ulrich Marten: ...........................................................
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Bezirksregierung Düsseldorf<br />
Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Verkehrslandeplatzes Mönchengladbach<br />
Erörterungstermin am 27. Juni 2005 Seite 170<br />
Herr Henf, der Gutachter des Flughafens, bezweifelte in der letzten Woche, dass die im Jahre<br />
2002 in den Schutzgebieten nördlich des jetzigen Flughafengebietes kartierten Nachtigallenbrutpaare<br />
noch dort seien. Sie sind es. Wir haben in den darauffolgenden Jahren eine<br />
annähernd gleiche Anzahl von ihnen dort vorgefunden. Die von ihm benannten Nachtigallenvorkommen<br />
am Nordkanal in Richtung Neuss sind in Zukunft ebenso dramatisch gefährdet,<br />
da mit der Abholzung der Bahntrasse am Nordkanal vom Kaarster See in Richtung Schiefbahn<br />
bereits begonnen wurde. Das hätte Herr Henf auch einmal erwähnen können.<br />
Herr Henf ging in seiner Rede davon aus, dass alles nicht tragisch sei, da sich Landschaften<br />
überall dynamisch weiterentwickelten, sodass nur eine Verlagerung der Nachtigallenbruten<br />
nach dem Aus- bzw. Neubau des Flughafens erfolgen werde. Er verschwieg aber, dass die<br />
Nachtigall ganz bevorzugt an Stellen mit Gewässern, Flüssen, Bächen und in Feuchtgebieten<br />
brüten, also bei uns nur am erweiterten Nordkanal und im Neersener und Schiefbahner<br />
Bruch, wo sie diese idealen Brutbedingungen vorfinden. Wenn sie z. B. noch nicht am jetzt<br />
noch naturbelassenen Trietbach brütet, liegt dies sicherlich daran, dass der Trietbach noch<br />
etwa 15 Jahre benötigt, bis er die günstigen Voraussetzungen des Neersener und Schiefbahner<br />
Bruchs hat, der sich in den letzten Jahren zu einer sehr strukturierten Waldfläche mit<br />
ausgeprägter Strauchschicht entwickelt hat.<br />
An dieser Stelle möchte ich die herausragende Bedeutung des Naturschutzgebietes Neersener<br />
Bruch erläutern und die im Landschaftsplan 9 „Willicher Lehmplatte“ gesteckten Ziele für<br />
das Naturschutzgebiet auszugsweise noch einmal deutlich machen:<br />
Die Schutzausweisung dient:<br />
– der Erhaltung des Abgrabungssees mit der Schilf- und Schwimmblattzone<br />
als Standorte für seltene, wild wachsende Pflanzen und<br />
als Lebensraum für gefährdete, wild lebende Tiere, der Erhaltung<br />
und nachhaltigen Sicherung eines Fledermauswinterquartiers in<br />
der Schutthalde der ehemaligen Ziegelei,<br />
– der Erhaltung und nachhaltigen Sicherung eines Amphibienlaichgewässers<br />
durch Anhebung des Grundwasserstands sowie Freistellen<br />
von beschattenden und verdämmenden Gehölzen,<br />
– der Erhaltung und nachhaltigen Sicherung der Strukturvielfalt des<br />
Gebietes, insbesondere durch die Sicherung oder Entwicklung von<br />
Saumbiotopen, Ruderalflächen und Heckenstrukturen,<br />
– der Verbesserung des Gewässerhaushalts durch die Anlage weiterer<br />
Flachwasserzonen,