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Verhandlungsleiter Ulrich Marten: ...........................................................

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Bezirksregierung Düsseldorf<br />

Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Verkehrslandeplatzes Mönchengladbach<br />

Erörterungstermin am 27. Juni 2005 Seite 170<br />

Herr Henf, der Gutachter des Flughafens, bezweifelte in der letzten Woche, dass die im Jahre<br />

2002 in den Schutzgebieten nördlich des jetzigen Flughafengebietes kartierten Nachtigallenbrutpaare<br />

noch dort seien. Sie sind es. Wir haben in den darauffolgenden Jahren eine<br />

annähernd gleiche Anzahl von ihnen dort vorgefunden. Die von ihm benannten Nachtigallenvorkommen<br />

am Nordkanal in Richtung Neuss sind in Zukunft ebenso dramatisch gefährdet,<br />

da mit der Abholzung der Bahntrasse am Nordkanal vom Kaarster See in Richtung Schiefbahn<br />

bereits begonnen wurde. Das hätte Herr Henf auch einmal erwähnen können.<br />

Herr Henf ging in seiner Rede davon aus, dass alles nicht tragisch sei, da sich Landschaften<br />

überall dynamisch weiterentwickelten, sodass nur eine Verlagerung der Nachtigallenbruten<br />

nach dem Aus- bzw. Neubau des Flughafens erfolgen werde. Er verschwieg aber, dass die<br />

Nachtigall ganz bevorzugt an Stellen mit Gewässern, Flüssen, Bächen und in Feuchtgebieten<br />

brüten, also bei uns nur am erweiterten Nordkanal und im Neersener und Schiefbahner<br />

Bruch, wo sie diese idealen Brutbedingungen vorfinden. Wenn sie z. B. noch nicht am jetzt<br />

noch naturbelassenen Trietbach brütet, liegt dies sicherlich daran, dass der Trietbach noch<br />

etwa 15 Jahre benötigt, bis er die günstigen Voraussetzungen des Neersener und Schiefbahner<br />

Bruchs hat, der sich in den letzten Jahren zu einer sehr strukturierten Waldfläche mit<br />

ausgeprägter Strauchschicht entwickelt hat.<br />

An dieser Stelle möchte ich die herausragende Bedeutung des Naturschutzgebietes Neersener<br />

Bruch erläutern und die im Landschaftsplan 9 „Willicher Lehmplatte“ gesteckten Ziele für<br />

das Naturschutzgebiet auszugsweise noch einmal deutlich machen:<br />

Die Schutzausweisung dient:<br />

– der Erhaltung des Abgrabungssees mit der Schilf- und Schwimmblattzone<br />

als Standorte für seltene, wild wachsende Pflanzen und<br />

als Lebensraum für gefährdete, wild lebende Tiere, der Erhaltung<br />

und nachhaltigen Sicherung eines Fledermauswinterquartiers in<br />

der Schutthalde der ehemaligen Ziegelei,<br />

– der Erhaltung und nachhaltigen Sicherung eines Amphibienlaichgewässers<br />

durch Anhebung des Grundwasserstands sowie Freistellen<br />

von beschattenden und verdämmenden Gehölzen,<br />

– der Erhaltung und nachhaltigen Sicherung der Strukturvielfalt des<br />

Gebietes, insbesondere durch die Sicherung oder Entwicklung von<br />

Saumbiotopen, Ruderalflächen und Heckenstrukturen,<br />

– der Verbesserung des Gewässerhaushalts durch die Anlage weiterer<br />

Flachwasserzonen,

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