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Verhandlungsleiter Ulrich Marten: ...........................................................

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Bezirksregierung Düsseldorf<br />

Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Verkehrslandeplatzes Mönchengladbach<br />

Erörterungstermin am 27. Juni 2005 Seite 15<br />

dem Wert am 31.12.2000 sowie der Kosten zur Beschaffung eines<br />

gleichwertigen Wohnhauses am neuen Wohnort,<br />

– eigentlich wollte ich „Fluchtort“ schreiben; aber „am neuen Wohnort“ ist sicherlich besser –<br />

sofern durch aggressives Grundwasser die Fundamente irreparabel<br />

zerstört werden.<br />

Mir ist bekannt, dass das Grundwasser in Herrenshoff aggressiv ist und dass sich tatsächlich<br />

schon die Fundamente auflösen.<br />

2. Diese Vereinbarung hat unbegrenzte Gültigkeit.<br />

Ich sagte ja schon einmal, dass dieser Flugplatz für 100 Jahre vorgesehen ist. Aber weiter im<br />

Text:<br />

Die Gesellschafter der Flughafengesellschaft Mönchengladbach<br />

haben dafür Sorge zu tragen, dass die finanziellen Mittel allzeit zur<br />

Abdeckung der Gebäude- und Folgeschäden bereitgehalten werden.<br />

Für die Mitglieder des Bürgervereins gegen Fluglärm Stadt Willich<br />

e. V.<br />

Ferdinand Lutter, Vorsitzender<br />

Werner Schwarz, Stellvertreter<br />

Für die Flughafengesellschaft Mönchengladbach<br />

Geschäftsführung: Herr Zerbe, und ppa. Herr Kames.<br />

Dann käme noch das Datum von heute darauf. Einen Durchschlag werden gleich die Stadt<br />

Willich und die Bezirksregierung Düsseldorf bekommen.<br />

Dann habe ich noch einen Antrag:<br />

Antrag zur Planfeststellung nach § 9 Abs. 2 Luftverkehrsgesetz<br />

An die Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 59<br />

z. Hd. Herrn <strong>Marten</strong> und Frau Hörr<br />

Ich fordere, im Falle der Genehmigung des Bauantrages für eine<br />

Start- und Landebahn von 2.320 m am Verkehrslandeplatz Mönchengladbach<br />

die Auflagen der beigefügten Vertragsvereinbarung laut § 9<br />

Abs. 2 Luftverkehrsgesetz zu übernehmen und auf die ganze Stadt

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