Verhandlungsleiter Ulrich Marten: ...........................................................
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Bezirksregierung Düsseldorf<br />
Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Verkehrslandeplatzes Mönchengladbach<br />
Erörterungstermin am 27. Juni 2005 Seite 15<br />
dem Wert am 31.12.2000 sowie der Kosten zur Beschaffung eines<br />
gleichwertigen Wohnhauses am neuen Wohnort,<br />
– eigentlich wollte ich „Fluchtort“ schreiben; aber „am neuen Wohnort“ ist sicherlich besser –<br />
sofern durch aggressives Grundwasser die Fundamente irreparabel<br />
zerstört werden.<br />
Mir ist bekannt, dass das Grundwasser in Herrenshoff aggressiv ist und dass sich tatsächlich<br />
schon die Fundamente auflösen.<br />
2. Diese Vereinbarung hat unbegrenzte Gültigkeit.<br />
Ich sagte ja schon einmal, dass dieser Flugplatz für 100 Jahre vorgesehen ist. Aber weiter im<br />
Text:<br />
Die Gesellschafter der Flughafengesellschaft Mönchengladbach<br />
haben dafür Sorge zu tragen, dass die finanziellen Mittel allzeit zur<br />
Abdeckung der Gebäude- und Folgeschäden bereitgehalten werden.<br />
Für die Mitglieder des Bürgervereins gegen Fluglärm Stadt Willich<br />
e. V.<br />
Ferdinand Lutter, Vorsitzender<br />
Werner Schwarz, Stellvertreter<br />
Für die Flughafengesellschaft Mönchengladbach<br />
Geschäftsführung: Herr Zerbe, und ppa. Herr Kames.<br />
Dann käme noch das Datum von heute darauf. Einen Durchschlag werden gleich die Stadt<br />
Willich und die Bezirksregierung Düsseldorf bekommen.<br />
Dann habe ich noch einen Antrag:<br />
Antrag zur Planfeststellung nach § 9 Abs. 2 Luftverkehrsgesetz<br />
An die Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 59<br />
z. Hd. Herrn <strong>Marten</strong> und Frau Hörr<br />
Ich fordere, im Falle der Genehmigung des Bauantrages für eine<br />
Start- und Landebahn von 2.320 m am Verkehrslandeplatz Mönchengladbach<br />
die Auflagen der beigefügten Vertragsvereinbarung laut § 9<br />
Abs. 2 Luftverkehrsgesetz zu übernehmen und auf die ganze Stadt