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Verhandlungsleiter Ulrich Marten: ...........................................................

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Bezirksregierung Düsseldorf<br />

Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Verkehrslandeplatzes Mönchengladbach<br />

Erörterungstermin am 27. Juni 2005 Seite 164<br />

wir dazu geschrieben, dass sich gegebenenfalls aufgrund äußerer Bedingungen die Höhenlage<br />

der Start- und Landebahn noch um etwa einen halben Meter ändern kann. Das Bestreben,<br />

tatsächlich aus dem Grundwasser herauszukommen, wäre ein Grund, um die Höhenlage<br />

zu ändern. – Habe ich die Frage beantwortet?<br />

(Dr. Josef Theo Verjans [Stadt Korschenbroich]: Ja!)<br />

<strong>Verhandlungsleiter</strong>in Felia Hörr:<br />

Danke schön soweit. – Als Nächster hat dann Herr Rothe das Wort.<br />

Martin Rothe (Einwender):<br />

Sehr geehrte Frau Hörr, meine Damen und Herren! Ich vertrete hier die Bürgerinitiative Airpeace.<br />

Noch eine kurze Vorbemerkung: Ich habe mich um 14:00 Uhr auf der Rednerliste<br />

eingetragen und heute Nachmittag ist von uns noch keiner zu dem Thema Technische Planung<br />

zu Wort gekommen. Damit will ich deutlich machen, dass wir von der Bürgerinitiative<br />

nicht die ganze Zeit reden, wie es in der Presse dargestellt wird. Wir haben auch Geduld und<br />

lassen die Träger öffentlicher Belange, die heute hervorragend gearbeitet haben, ebenfalls<br />

zu Wort kommen. – Vielen Dank.<br />

(Beifall bei den Einwendern)<br />

Leider sind schon viele Zuhörer nach Hause gegangen; trotzdem möchte ich diejenigen, die<br />

hinzugekommen sind, über eine in meinen Augen ungeheuerliche Angelegenheit informieren.<br />

Wir hatten noch keine Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen. Folgendes ist heute Mittag<br />

passiert: In der letzten Woche ist deutlich geworden, dass die Ausgleichsflächen, die<br />

ausgewiesen werden müssten, in dem Verfahren nicht mit eingebracht worden sind. Das<br />

heißt auf Deutsch, dass die Eigentümer von 38 Ausgleichsflächen nicht informiert worden<br />

sind.<br />

Herr <strong>Marten</strong> hatte der Antragstellerin in der letzten Woche aufgegeben, diesen Tatbestand<br />

zu überdenken und zu überarbeiten. Das ist heute Mittag geschehen. Dabei ist Folgendes<br />

zum Vorschein gekommen; ich habe es notiert, um es für Sie noch einmal zusammenzufassen:<br />

Von den 38 Ausgleichsflächen – es wurde alles im Einzelnen im Protokoll dokumentiert<br />

– sind lediglich vier verfügbar. Alle anderen sind in konkurrierenden Planungen oder im Privateigentum.<br />

Das heißt, der von Frau Schwerdtfeger genannte Anteil von 10 % stimmt. Die<br />

Zahlen, die vorhin von der Antragstellerin genannt worden sind – 174 ha seien bilanziert,<br />

76 ha davon seien ausgewiesen –, beziehen sich auf das Volumen, also auf die Größe der<br />

Flächen. Aber die Tatsache, dass lediglich vier zur Verfügung stehen, verwundert uns doch<br />

etwas.<br />

Dann hat man noch zu bedenken, dass die rechtliche Situation gar nicht so klar ist, wie Herr<br />

Prof. Johlen es hier am Anfang dargestellt hat. Nach § 74 Abs. 3 Verwaltungsverfahrensge-

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