Verhandlungsleiter Ulrich Marten: ...........................................................
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Bezirksregierung Düsseldorf<br />
Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Verkehrslandeplatzes Mönchengladbach<br />
Erörterungstermin am 27. Juni 2005 Seite 164<br />
wir dazu geschrieben, dass sich gegebenenfalls aufgrund äußerer Bedingungen die Höhenlage<br />
der Start- und Landebahn noch um etwa einen halben Meter ändern kann. Das Bestreben,<br />
tatsächlich aus dem Grundwasser herauszukommen, wäre ein Grund, um die Höhenlage<br />
zu ändern. – Habe ich die Frage beantwortet?<br />
(Dr. Josef Theo Verjans [Stadt Korschenbroich]: Ja!)<br />
<strong>Verhandlungsleiter</strong>in Felia Hörr:<br />
Danke schön soweit. – Als Nächster hat dann Herr Rothe das Wort.<br />
Martin Rothe (Einwender):<br />
Sehr geehrte Frau Hörr, meine Damen und Herren! Ich vertrete hier die Bürgerinitiative Airpeace.<br />
Noch eine kurze Vorbemerkung: Ich habe mich um 14:00 Uhr auf der Rednerliste<br />
eingetragen und heute Nachmittag ist von uns noch keiner zu dem Thema Technische Planung<br />
zu Wort gekommen. Damit will ich deutlich machen, dass wir von der Bürgerinitiative<br />
nicht die ganze Zeit reden, wie es in der Presse dargestellt wird. Wir haben auch Geduld und<br />
lassen die Träger öffentlicher Belange, die heute hervorragend gearbeitet haben, ebenfalls<br />
zu Wort kommen. – Vielen Dank.<br />
(Beifall bei den Einwendern)<br />
Leider sind schon viele Zuhörer nach Hause gegangen; trotzdem möchte ich diejenigen, die<br />
hinzugekommen sind, über eine in meinen Augen ungeheuerliche Angelegenheit informieren.<br />
Wir hatten noch keine Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen. Folgendes ist heute Mittag<br />
passiert: In der letzten Woche ist deutlich geworden, dass die Ausgleichsflächen, die<br />
ausgewiesen werden müssten, in dem Verfahren nicht mit eingebracht worden sind. Das<br />
heißt auf Deutsch, dass die Eigentümer von 38 Ausgleichsflächen nicht informiert worden<br />
sind.<br />
Herr <strong>Marten</strong> hatte der Antragstellerin in der letzten Woche aufgegeben, diesen Tatbestand<br />
zu überdenken und zu überarbeiten. Das ist heute Mittag geschehen. Dabei ist Folgendes<br />
zum Vorschein gekommen; ich habe es notiert, um es für Sie noch einmal zusammenzufassen:<br />
Von den 38 Ausgleichsflächen – es wurde alles im Einzelnen im Protokoll dokumentiert<br />
– sind lediglich vier verfügbar. Alle anderen sind in konkurrierenden Planungen oder im Privateigentum.<br />
Das heißt, der von Frau Schwerdtfeger genannte Anteil von 10 % stimmt. Die<br />
Zahlen, die vorhin von der Antragstellerin genannt worden sind – 174 ha seien bilanziert,<br />
76 ha davon seien ausgewiesen –, beziehen sich auf das Volumen, also auf die Größe der<br />
Flächen. Aber die Tatsache, dass lediglich vier zur Verfügung stehen, verwundert uns doch<br />
etwas.<br />
Dann hat man noch zu bedenken, dass die rechtliche Situation gar nicht so klar ist, wie Herr<br />
Prof. Johlen es hier am Anfang dargestellt hat. Nach § 74 Abs. 3 Verwaltungsverfahrensge-