Verhandlungsleiterin Felia Hörr: ............................................................
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Bezirksregierung Düsseldorf<br />
Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Verkehrslandeplatzes Mönchengladbach<br />
Erörterungstermin am 28. Juni 2005 Seite 125<br />
lich zweierlei Paar Schuhe, schon allein von der Maßstäblichkeit. Im GEP-Verfahren reden<br />
wir über ein regionalplanerisches Verfahren und hier über eine Vorhabenszulassung. Sicher-<br />
lich sind da Fragestellungen mit unterschiedlicher Aussageschärfe zu beantworten.<br />
Jetzt sind wir hier im Planfeststellungsverfahren. Insofern verwende ich den Begriff Umwelt-<br />
verträglichkeitsstudie – als solche ist sie tituliert – und rufe noch einmal kurz in Erinnerung,<br />
worum es bei der Umweltverträglichkeitsprüfung eigentlich geht.<br />
(Folie)<br />
Ich habe die Erläuterung des Zweckes des UVP-Gesetzes hier noch einmal aufgelegt:<br />
Zweck dieses Gesetzes ist es, sicherzustellen, dass bei bestimmten<br />
öffentlichen und privaten Vorhaben zur wirksamen Umweltvorsorge<br />
nach einheitlichen Grundsätzen<br />
1. die Auswirkungen auf die Umwelt frühzeitig und umfassend ermit-<br />
telt, beschrieben und bewertet werden,<br />
2. das Ergebnis der Umweltverträglichkeitsprüfung so früh wie mög-<br />
lich bei allen behördlichen Entscheidungen über die Zulässigkeit be-<br />
rücksichtigt wird.<br />
Zum Verhältnis von UVS und UVP hat Herr Ibach dies ausgeführt. Die UVP obliegt letztend-<br />
lich der verfahrensführenden Behörde, also die abschließende Bewertung der Umweltaus-<br />
wirkungen. Die hier vorliegende UVS soll jedoch die Grundlage hierfür bieten.<br />
Eine andere Vorbemerkung: Ich kenne sehr viele Umweltverträglichkeitsstudien aus anderen<br />
Vorhaben, insbesondere aus dem Bereich des Straßenbaus. Dabei hat sich ein allgemeiner<br />
Stand der Technik entwickelt und durchgesetzt, wie solche Umweltverträglichkeitsstudien<br />
aufgebaut werden. Vor diesem Hintergrund hatte ich sehr große Schwierigkeiten im Umgang<br />
mit dem, was uns hier als Umweltverträglichkeitsstudie vorgelegt worden ist. Ich möchte jetzt<br />
nicht auf alle Kritikpunkte eingehen, denn das füllte den Abend; ich beschränke mich auf drei<br />
Punkte, die aus dem hervorgehen, was dort oben an der Tafel steht. Das ist erstens der Be-<br />
griff Umweltvorsorge, also die Frage der Maßstäblichkeit, nach der Umweltwirkungen darzu-<br />
stellen sind. Das ist zweitens der Punkt der Frühzeitigkeit, also der Zeitpunkt, zu dem die<br />
Umweltverträglichkeitsstudie erstellt werden soll. Drittens geht es um die Schutzgüter, die<br />
explizit genannt worden sind. Herr Schäfer hat sie eben durchdekliniert. Die UVP zeichnet<br />
sich durch einen expliziten Schutzgutbezug aus. Das heißt, die Wirkungen sind bezogen auf<br />
die Schutzgüter darzustellen.<br />
Ich beginne mit dem Begriff Frühzeitigkeit: Üblicherweise wird die Umweltverträglichkeitsstu-<br />
die zu einem sehr frühen Zeitpunkt des Verfahrens erstellt. Ziel ist es, mit den dann vorhan-<br />
denen Informationen die Umweltauswirkungen abzuschätzen und auf dieser Grundlage Er-<br />
kenntnisse für eventuell erforderliche detaillierte Untersuchungen bzw. bauliche oder andere