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Verhandlungsleiterin Felia Hörr: ............................................................

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Bezirksregierung Düsseldorf<br />

Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Verkehrslandeplatzes Mönchengladbach<br />

Erörterungstermin am 28. Juni 2005 Seite 150<br />

In einigen Fällen kann zusätzlich zu Lday und Lnight und gegebenenfalls<br />

Lday und Leven die Verwendung besonderer Lärmindizes und damit<br />

verbundener Grenzwerte angebracht sein.<br />

Die meinen Sie wahrscheinlich. Einige Beispiele werden im Folgenden genannt: Die betref-<br />

fende Lärmquelle ist nur über kurze Zeiträume in Betrieb, beispielsweise weniger als 20 %<br />

der gesamten Tageszeit im Jahr. In einem oder mehreren der betrachteten Zeiträume treten<br />

im Durchschnitt sehr wenige Schallereignisse auf, beispielsweise weniger als ein Schaller-<br />

eignis pro Stunde – ich weiß nicht, ob das beim Flughafen zuträfe; dann wäre ich ja noch<br />

zufrieden –, wobei ein Schallereignis definiert werden kann als Schall, der weniger als<br />

5 Minuten anhält, oder der Lärm hat eine starke Niedrigfrequenzkomponente. Worunter fiele<br />

das?<br />

Verhandlungsleiter Ulrich Marten:<br />

Was fiele worunter?<br />

Gernot Karlsböck (Einwender):<br />

Unter welchen dieser drei Punkte, die Sie eben nannten?<br />

Verhandlungsleiter Ulrich Marten:<br />

Sie haben anscheinend nicht zugehört. Ich habe gesagt, die Richtlinie überlässt den Ländern<br />

Spielräume, zum einen bei der Festsetzung des Grenzwertes, zum anderen bei der Festset-<br />

zung, was Tages- bzw. Nachtzeit ist. – Nehmen Sie es doch einfach so zur Kenntnis und<br />

beschäftigen Sie sich mit dieser Richtlinie. Wenn Sie dann Fragen haben, können Sie sich<br />

gern noch einmal zu Wort melden. Das gegenseitige Vorhalten von Zitaten bringt, ehrlich<br />

gesagt, wenig.<br />

(Buh-Rufe und vereinzelt Beifall bei den Einwendern)<br />

Gernot Karlsböck (Einwender):<br />

Also:<br />

Die Mitgliedstaaten können für Sonderfälle wie beispielsweise die in<br />

Abschnitt 1 genannten Fälle zusätzliche Lärmindizes verwenden.<br />

Diese Sonderfälle habe ich Ihnen gerade vorgelesen. Aber Sie wollen mir jetzt nicht sagen,<br />

worunter das fällt? Ich habe Ihnen ja die drei Fälle vorgelesen. – Es tut mir Leid, hier steht<br />

nicht mehr.<br />

Verhandlungsleiter Ulrich Marten:<br />

Ich kann Ihnen nachher noch einmal die Stellen zeigen, die die Spielräume eröffnen.

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