Verhandlungsleiterin Felia Hörr: ............................................................
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Bezirksregierung Düsseldorf<br />
Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Verkehrslandeplatzes Mönchengladbach<br />
Erörterungstermin am 28. Juni 2005 Seite 150<br />
In einigen Fällen kann zusätzlich zu Lday und Lnight und gegebenenfalls<br />
Lday und Leven die Verwendung besonderer Lärmindizes und damit<br />
verbundener Grenzwerte angebracht sein.<br />
Die meinen Sie wahrscheinlich. Einige Beispiele werden im Folgenden genannt: Die betref-<br />
fende Lärmquelle ist nur über kurze Zeiträume in Betrieb, beispielsweise weniger als 20 %<br />
der gesamten Tageszeit im Jahr. In einem oder mehreren der betrachteten Zeiträume treten<br />
im Durchschnitt sehr wenige Schallereignisse auf, beispielsweise weniger als ein Schaller-<br />
eignis pro Stunde – ich weiß nicht, ob das beim Flughafen zuträfe; dann wäre ich ja noch<br />
zufrieden –, wobei ein Schallereignis definiert werden kann als Schall, der weniger als<br />
5 Minuten anhält, oder der Lärm hat eine starke Niedrigfrequenzkomponente. Worunter fiele<br />
das?<br />
Verhandlungsleiter Ulrich Marten:<br />
Was fiele worunter?<br />
Gernot Karlsböck (Einwender):<br />
Unter welchen dieser drei Punkte, die Sie eben nannten?<br />
Verhandlungsleiter Ulrich Marten:<br />
Sie haben anscheinend nicht zugehört. Ich habe gesagt, die Richtlinie überlässt den Ländern<br />
Spielräume, zum einen bei der Festsetzung des Grenzwertes, zum anderen bei der Festset-<br />
zung, was Tages- bzw. Nachtzeit ist. – Nehmen Sie es doch einfach so zur Kenntnis und<br />
beschäftigen Sie sich mit dieser Richtlinie. Wenn Sie dann Fragen haben, können Sie sich<br />
gern noch einmal zu Wort melden. Das gegenseitige Vorhalten von Zitaten bringt, ehrlich<br />
gesagt, wenig.<br />
(Buh-Rufe und vereinzelt Beifall bei den Einwendern)<br />
Gernot Karlsböck (Einwender):<br />
Also:<br />
Die Mitgliedstaaten können für Sonderfälle wie beispielsweise die in<br />
Abschnitt 1 genannten Fälle zusätzliche Lärmindizes verwenden.<br />
Diese Sonderfälle habe ich Ihnen gerade vorgelesen. Aber Sie wollen mir jetzt nicht sagen,<br />
worunter das fällt? Ich habe Ihnen ja die drei Fälle vorgelesen. – Es tut mir Leid, hier steht<br />
nicht mehr.<br />
Verhandlungsleiter Ulrich Marten:<br />
Ich kann Ihnen nachher noch einmal die Stellen zeigen, die die Spielräume eröffnen.