Verhandlungsleiterin Felia Hörr: ............................................................
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Bezirksregierung Düsseldorf<br />
Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Verkehrslandeplatzes Mönchengladbach<br />
Erörterungstermin am 28. Juni 2005 Seite 81<br />
(Beifall bei den Einwendern)<br />
<strong>Verhandlungsleiterin</strong> <strong>Felia</strong> <strong>Hörr</strong>:<br />
Vielen Dank, Herr Külbs. – Herr Amend, antworten Sie? – Bitte.<br />
Martin Amend (Antragstellerin):<br />
Ich versuche die ersten Fragen zu beantworten und gebe dann weiter. – Sie sprachen den<br />
Grundwasserstand an. Das hatten wir schon einmal erörtert. Als höchster Grundwasserstand<br />
sind in diesem Bereich 36,50 m angegeben, wenn alle Wasserwerke und alles andere abge-<br />
stellt sind. Damit liegt er 1 m unter dem tiefsten Punkt der Landebahn, der mit 37,50 m an-<br />
gegeben ist. Der Deckenaufbau der Landebahn ist hier mit 1,10 m erläutert worden. Die ge-<br />
nannten 4 m muss gleich mein Kollege hinterfragen.<br />
Richtig ist, dass die Sohle des Regenrückhaltebeckens, das den neuen Retentionsraum für<br />
die Niers bilden soll, bei 36 m liegt. In Gesprächen mit den entsprechenden Fachbehörden<br />
ist gesagt worden, wir müssten für unsere Planung den höchsten je zu erwartenden Grund-<br />
wasserstand, der aus den Grundwassergleichen hervorgeht, als Planungsgrundlage<br />
heranziehen. Das wären 36,50 m. Aus diesem Grunde musste dieser Retentionsraum nach<br />
unten gedichtet werden, damit diese 50 cm als Retentionsraum im Hochwasserfalle und bei<br />
diesem Grundwasserstand nicht verloren gehen. Die Sohle ist entsprechend dimensioniert<br />
worden, damit sie dem Auftrieb in diesem Falle standhält. Das ist in den Unterlagen<br />
nachgewiesen worden. Somit hätten wir in diesem Bereich gespanntes Grundwasser,<br />
würden aber dadurch die Grundwasserfließrichtung in keinerlei Weise beeinflussen.<br />
Es ist auch richtig, dass wir in den Unterlagen aufgeführt haben, dass das Wasserwerk den<br />
Betrieb wieder aufnehmen kann, allerdings mit der Maßgabe, dass die Wasserrechte, wie sie<br />
bisher erteilt wurden, nicht verändert werden, sodass sich auch die Trinkwasserschutzzonen<br />
dementsprechend nicht verändern.<br />
<strong>Verhandlungsleiterin</strong> <strong>Felia</strong> <strong>Hörr</strong>:<br />
Danke. – Herr Külbs direkt dazu.<br />
Christian Külbs (Einwender):<br />
Auf Seite 12 im Ordner 3, Abschnitt 10 steht unter 4.1.3 zum Grundwasser, definitiv vom<br />
Antragsteller hineingeschrieben: Der Grundwasserstand ist zwischen 37 m und 37,50 m;<br />
nicht 36,50 m, sondern 37,50 m. Wenn ich von diesem Maß den Retentionsraum herunter-<br />
rechne, den Sie mir gerade dargestellt haben – natürlich wird er mit einer Folie abgedeckt,<br />
aber um den Auftrieb abzusichern, müssen Sie wieder 1 m Erde oben auftragen –, ist es ein<br />
Nullsummenspiel. Also gehen Sie doch noch ein bisschen weiter in die Tiefe, damit Sie ü-<br />
berhaupt einen Retentionsraum bekommen; anderenfalls hätten Sie wieder eine Seenland-<br />
schaft. Insgesamt ist dies also nicht schlüssig. Es bleiben mehr Fragen, als Sie Antworten