Verhandlungsleiterin Felia Hörr: ............................................................
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Bezirksregierung Düsseldorf<br />
Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Verkehrslandeplatzes Mönchengladbach<br />
Erörterungstermin am 28. Juni 2005 Seite 15<br />
eine deutlich größere Akzeptanz zum Niersauenkonzept bestehe und man davon ausgehen<br />
könne, dass diese Fläche tatsächlich zur Verfügung steht. Die Flächengröße beträgt eben-<br />
falls 2 ha.<br />
<strong>Verhandlungsleiterin</strong> <strong>Felia</strong> <strong>Hörr</strong>:<br />
Herr Zerbe.<br />
Hans-Günter Zerbe (Antragstellerin):<br />
Herr Hölters, dann gehen wir kurz weiter mit den Flächen 11 und 12 im Kreis Viersen. Dort<br />
haben wir noch keine Gespräche geführt und haben auch keine Zusagen. Das Gleiche gilt<br />
für die Flächen 13 und 14 sowie für die Teilfläche 16, die in zwei Kreisgebieten liegt; der<br />
Kreis Neuss und der Kreis Viersen durchschneiden das Grundstück. Zu den Flächen 36, 37<br />
und 38 haben wir wiederum konkrete Angebote des Grundstückseigentümers.<br />
<strong>Verhandlungsleiterin</strong> <strong>Felia</strong> <strong>Hörr</strong>:<br />
Sind Ihre Fragen damit beantwortet, Herr Hölters?<br />
Christoph Hölters (Kreis Viersen):<br />
Ich kann also davon ausgehen, dass für den Kompensationsbedarf nicht glaubhaft gemacht<br />
werden kann, dass zum Planfeststellungsbeschluss die erforderlichen Kompensationen fest-<br />
geschrieben und dann umgesetzt werden können, da Sie sagen, Sie haben für die Flä-<br />
chen 11 und 12, 13 und 14 sowie 16 noch keine Gespräche geführt.<br />
Diese Thematik wurde schon im Vorfeld des Planfeststellungsverfahrens intensiv erörtert.<br />
Der Kreis Viersen hatte auch entsprechende Hinweise gegeben, welche Flächen im Zusam-<br />
menhang besonders geeignet wären. Ich sehe das konzeptionell nicht durchgängig. Herr<br />
Ibach kann mich gern vom Gegenteil überzeugen. Ich hatte ihn in der letzten Woche schon<br />
danach gefragt; die Antwort steht aus. Insofern gehe ich davon aus, da so viel Zeit ins Land<br />
gegangen ist, dass Sie diese Kompensation nicht entsprechend nachweisen können.<br />
Hans-Günter Zerbe (Antragstellerin):<br />
Herr Hölters, auch das ist gestern hier eingehend erörtert worden. Von der Grundaussage<br />
haben wir gestern ausgeführt, dass uns vom Gesamtausgleichsflächenbedarf derzeit rund<br />
43 % schon zur Verfügung stünden. Wir haben ferner gesagt, dass es auch aus wirtschaftli-<br />
chen Gründen einem Vorhabensträger fast nicht zumutbar sei, die für den Endausbauzu-<br />
stand erforderlichen Ausgleichsflächen zu erwerben, bevor ein Planfeststellungsbeschluss<br />
vorliegt und damit Rechtssicherheit besteht.