Verhandlungsleiterin Felia Hörr: ............................................................
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Bezirksregierung Düsseldorf<br />
Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Verkehrslandeplatzes Mönchengladbach<br />
Erörterungstermin am 28. Juni 2005 Seite 35<br />
Andreas Zimmer (Einwender):<br />
In dem Vortrag eben wurde auf das Thema Datenschutz eingegangen. Können Sie dazu ein<br />
paar Worte sagen? Es ist mir bis dato auch noch nicht so geläufig gewesen. Ich glaube, hier<br />
wurde auch noch nicht darauf eingegangen, inwieweit die Einwände der Betroffenen weiter-<br />
gegeben wurden und wie Datenschutz sichergestellt ist.<br />
<strong>Verhandlungsleiterin</strong> <strong>Felia</strong> <strong>Hörr</strong>:<br />
Das kann ich gern machen, Herr Zimmer. – Wir hatten dieses Thema schon häufiger hier in<br />
der Erörterung und haben dazu Stellung genommen. Ich kann Ihnen die Frage aber gern<br />
noch einmal beantworten.<br />
Im Wege des Anhörungsverfahrens ist es erforderlich gewesen, dass die Antragstellerin Ge-<br />
legenheit bekommt, zu all den Argumenten oder Einwendungen, die von betroffener Seite<br />
und von den Trägern öffentlicher Belange vorgebracht worden sind, ihre Sicht zu schildern,<br />
um hier überhaupt eine sinnvolle Erörterung durchführen zu können. Aus diesem Grunde<br />
sind die Argumente, die in den Einwendungen vorgebracht wurden, an die Antragstellerin<br />
weitergeleitet worden. Um persönliche Betroffenheiten nachvollziehbar machen zu können,<br />
insbesondere die Betroffenheit von Lärm, war es auch erforderlich, dass die Adressen der<br />
Betroffenen weitergegeben werden konnten. Das ist ein Verfahren, wie es gerade im Luft-<br />
verkehrsrecht, bei dem es insbesondere um die Lärmbetroffenheit geht, zulässig ist. Das ist<br />
datenschutzrechtlich nicht zu beanstanden. Das ist alles höchstrichterlich abgeklärt worden.<br />
Es gibt dazu eine Bundesverwaltungsgerichtsentscheidung, die im Verfahren zu Berlin-Schö-<br />
nefeld entstanden ist. Da kann man das ganz konkret nachlesen. Sie können sicher sein,<br />
dass datenschutzrechtliche Belange davon nicht berührt sind.<br />
Ich sehe noch zwei Nachfragen, Herr Mischke und der Herr im blauen Polohemd. – Herr<br />
Mischke.<br />
Ulrich Mischke (Einwender):<br />
Frau <strong>Hörr</strong>, ich habe es also richtig verstanden, dass beispielsweise meine eigene Eingabe<br />
vollständig weitergegeben worden ist, also nichts geschwärzt und nichts getrennt worden ist?<br />
<strong>Verhandlungsleiterin</strong> <strong>Felia</strong> <strong>Hörr</strong>:<br />
Das ist richtig, Herr Mischke.<br />
Ulrich Mischke (Einwender):<br />
Sie haben dieses Urteil des Bundesverwaltungsgerichts erwähnt. Soviel ich weiß, bezieht es<br />
sich – das haben Sie auch gesagt – auf eine Entscheidung von Brandenburg.<br />
<strong>Verhandlungsleiterin</strong> <strong>Felia</strong> <strong>Hörr</strong>:<br />
Auf den Flughafen Schönefeld.