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Verhandlungsleiterin Felia Hörr: ............................................................

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Bezirksregierung Düsseldorf<br />

Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Verkehrslandeplatzes Mönchengladbach<br />

Erörterungstermin am 28. Juni 2005 Seite 35<br />

Andreas Zimmer (Einwender):<br />

In dem Vortrag eben wurde auf das Thema Datenschutz eingegangen. Können Sie dazu ein<br />

paar Worte sagen? Es ist mir bis dato auch noch nicht so geläufig gewesen. Ich glaube, hier<br />

wurde auch noch nicht darauf eingegangen, inwieweit die Einwände der Betroffenen weiter-<br />

gegeben wurden und wie Datenschutz sichergestellt ist.<br />

<strong>Verhandlungsleiterin</strong> <strong>Felia</strong> <strong>Hörr</strong>:<br />

Das kann ich gern machen, Herr Zimmer. – Wir hatten dieses Thema schon häufiger hier in<br />

der Erörterung und haben dazu Stellung genommen. Ich kann Ihnen die Frage aber gern<br />

noch einmal beantworten.<br />

Im Wege des Anhörungsverfahrens ist es erforderlich gewesen, dass die Antragstellerin Ge-<br />

legenheit bekommt, zu all den Argumenten oder Einwendungen, die von betroffener Seite<br />

und von den Trägern öffentlicher Belange vorgebracht worden sind, ihre Sicht zu schildern,<br />

um hier überhaupt eine sinnvolle Erörterung durchführen zu können. Aus diesem Grunde<br />

sind die Argumente, die in den Einwendungen vorgebracht wurden, an die Antragstellerin<br />

weitergeleitet worden. Um persönliche Betroffenheiten nachvollziehbar machen zu können,<br />

insbesondere die Betroffenheit von Lärm, war es auch erforderlich, dass die Adressen der<br />

Betroffenen weitergegeben werden konnten. Das ist ein Verfahren, wie es gerade im Luft-<br />

verkehrsrecht, bei dem es insbesondere um die Lärmbetroffenheit geht, zulässig ist. Das ist<br />

datenschutzrechtlich nicht zu beanstanden. Das ist alles höchstrichterlich abgeklärt worden.<br />

Es gibt dazu eine Bundesverwaltungsgerichtsentscheidung, die im Verfahren zu Berlin-Schö-<br />

nefeld entstanden ist. Da kann man das ganz konkret nachlesen. Sie können sicher sein,<br />

dass datenschutzrechtliche Belange davon nicht berührt sind.<br />

Ich sehe noch zwei Nachfragen, Herr Mischke und der Herr im blauen Polohemd. – Herr<br />

Mischke.<br />

Ulrich Mischke (Einwender):<br />

Frau <strong>Hörr</strong>, ich habe es also richtig verstanden, dass beispielsweise meine eigene Eingabe<br />

vollständig weitergegeben worden ist, also nichts geschwärzt und nichts getrennt worden ist?<br />

<strong>Verhandlungsleiterin</strong> <strong>Felia</strong> <strong>Hörr</strong>:<br />

Das ist richtig, Herr Mischke.<br />

Ulrich Mischke (Einwender):<br />

Sie haben dieses Urteil des Bundesverwaltungsgerichts erwähnt. Soviel ich weiß, bezieht es<br />

sich – das haben Sie auch gesagt – auf eine Entscheidung von Brandenburg.<br />

<strong>Verhandlungsleiterin</strong> <strong>Felia</strong> <strong>Hörr</strong>:<br />

Auf den Flughafen Schönefeld.

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