Verhandlungsleiterin Felia Hörr: ............................................................
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Bezirksregierung Düsseldorf<br />
Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Verkehrslandeplatzes Mönchengladbach<br />
Erörterungstermin am 28. Juni 2005 Seite 136<br />
Ich mache diese Einwendung zusätzlich zu den durch meinen Rechtsanwalt Dr. Martin Mo-<br />
zek schriftlich eingereichten Einwendungen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.<br />
(Anhaltender Beifall bei den Einwendern)<br />
Verhandlungsleiter Ulrich Marten:<br />
Vielen Dank, Frau Mozek. – Einerseits haben wir verabredet, dass ab 18:00 Uhr den Berufs-<br />
tätigen Gelegenheit gegeben wird, hier zu uns zu sprechen. Es liegen elf Wortmeldungen<br />
vor. Das heißt, die nächsten zwei Stunden wären, wenn wir uns einen Zehnminutenrhythmus<br />
vorstellen, damit ausgefüllt, was ja nicht schlecht ist. Andererseits ist mittlerweile Herr<br />
Gathen anwesend, der uns zu den Grundstücksverhandlungen im Zusammenhang mit dem<br />
Ausbau des Flughafens auch noch Auskunft geben soll. Ich wäre also sehr dankbar, wenn<br />
wir beide Aspekte noch innerhalb der nächsten zwei Stunden behandeln könnten. – Als<br />
nächsten Redner rufe ich Herrn Coenen auf. – Sie können selbstverständlich auch vom Sitz-<br />
platz aus sprechen, wenn Sie wollen.<br />
Hans-Joachim Coenen (Einwender):<br />
Mein Name ist Hans-Joachim Coenen; ich bin Betroffener. Leider konnte ich wegen eines<br />
Arbeitsunfalls nicht eher teilnehmen. Die Stellungnahme, die Herr Sonnrath vom Landwirt-<br />
schaftsverband für mich und andere Berufskollegen abgegeben hat, unterstreiche ich. Ich<br />
will sie jetzt nicht im Einzelnen vorlesen; sie liegt schriftlich vor. Insofern ist das wohl nicht<br />
nötig.<br />
Eine andere, sehr brisante Frage bereitet mir seit drei bis vier Wochen Bauchschmerzen:<br />
Können Grundstückseigentümer enteignet werden? Wenn es möglich ist, möchte ich dazu<br />
von dem Gremium eine Aussage haben. Liegt die Sache bei einem Flughafen genauso wie<br />
beim Straßenbau? Vor kurzem las ich in der Zeitung, dass hierbei ein anderes Verfahren gilt.<br />
Das brennt mir sehr auf den Nägeln. Dazu möchte ich heute Abend etwas hören; dafür bin<br />
ich hierher gekommen. Wird das Enteignungsverfahren in Bezug auf die Start- und Lande-<br />
bahn bzw. die benötigten ökologischen Ausgleichsflächen unterschieden?<br />
Verhandlungsleiter Ulrich Marten:<br />
Wir hatten das Thema schon mehrfach angesprochen. Theoretisch ist es möglich, auch für<br />
sogenannte privatnützige Zwecke – den Flughafen baut ja nicht öffentliche Hand, sondern<br />
eine private Gesellschaft – Grundstücke zu enteignen, als letzte Möglichkeit, wenn es nicht<br />
anders ginge. Aber wir haben gerade zum Thema Ausgleichsflächen schon die Erklärung<br />
gehört, dass hier versucht wird, Wege zu finden; man will sich mit den Privaten gütlich eini-<br />
gen. Die Schwelle für eine Enteignung ist auch in diesem Bereich so hoch, dass ich sie eher<br />
für theoretisch und nicht für praktisch überschreitbar halte.