Verhandlungsleiterin Felia Hörr: ............................................................
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Bezirksregierung Düsseldorf<br />
Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Verkehrslandeplatzes Mönchengladbach<br />
Erörterungstermin am 28. Juni 2005 Seite 74<br />
Die Betroffenheit im Bereich des Kreises Neuss für das Landschaftsschutzgebiet Trietbach-<br />
aue belaufen sich auf etwa 21 ha und für das Landschaftsschutzgebiet Niersaue/Neers-<br />
broicher Busch auf etwa 16,7 ha. Die Inanspruchnahmen resultieren gerade im Bereich der<br />
Trietbachaue daraus, dass dort die Erweiterungsflächen liegen, die für die Trietbachverle-<br />
gung und den Retentionsraum erforderlich sind. Darin liegen die primären Inanspruchnah-<br />
men, weil sich der Flughafen in nördliche Richtung ausbreitet. Die anderen Inanspruchnah-<br />
men resultieren letztendlich aus der Hindernisfreiheit, wobei sich die Betroffenheit im Kreis<br />
Neuss in allen drei Gebietskörperschaften hier am geringsten darstellt.<br />
Den Einfluss von Lärm auf die Erholungsfunktion haben wir im Rahmen der UVS und im<br />
Rahmen der Sondergutachten dargestellt. In den Lärm- und Fluglärmgutachten und im<br />
Lärmmedizinischen Gutachten sind meines Erachtens hinreichende Ausführungen gemacht<br />
worden, wie sich die Situation in Bezug auf den Status quo verändern wird, wie sich die<br />
Lärmkonturen, die Lärmschutzzonen A bis C, verändern werden und welche weiterreichen-<br />
den Eingriffe stattfinden werden. An dieser Stelle muss man deutlich machen, dass sich die<br />
ausgewiesenen Schutzgebiete natürlich jetzt schon jeweils im An- und Abflugbereich der be-<br />
stehenden Anlage befinden. Selbstverständlich wird es mehr Flugbewegungen geben, aber<br />
alle diese Dinge sind im Rahmen der Sondergutachten, insbesondere der Lärmgutachten,<br />
dargestellt, sodass dies entsprechend Berücksichtigung gefunden hat.<br />
Außerdem haben Sie zum Vogelbestand im Pferdsbroich ausgeführt. Auch das ist im Rah-<br />
men des Vogelschlaggutachtens dargestellt worden. Es gibt diese Flugsicherheitsrelevanz<br />
am Pferdsbroich, die aber auch schon jetzt im Bestand existiert.<br />
<strong>Verhandlungsleiterin</strong> <strong>Felia</strong> <strong>Hörr</strong>:<br />
Danke, Herr Ibach. – Herr Große.<br />
Volker Große (Rhein-Kreis Neuss):<br />
Es ist richtig, dass die allgemeinen Darstellungen, die Sie jetzt aufgezählt haben, auch im<br />
Rahmen der UVS und des LBP aufgearbeitet worden sind. Ich hatte unter anderem die kon-<br />
krete Wirkungsprognose im Rahmen einer Prognose der Beeinträchtigung der Erholungseig-<br />
nung angesprochen. Dazu ist keine Bestandsaufnahme gemacht worden. Wie kann ich ohne<br />
Bestandsaufnahme oder zumindest einer konkreten Darstellung die Wirkung prognostizie-<br />
ren? Das ist sicherlich in dieser Form nicht möglich.<br />
Im Weiteren hatte ich vor allen Dingen formalrechtlich auf diese Notwendigkeit und den Zu-<br />
sammenhang mit der Befreiung hinweisen wollen, der einfach existiert. Darauf wurde im<br />
landschaftspflegerischen Begleitplan nicht eingegangen; das ist möglicherweise verständlich.<br />
Aber dies ist Verfahrensgegenstand der Planfeststellung. Zur Beeinträchtigung der Avifauna<br />
insgesamt sind umfangreiche Ausführungen gemacht worden; allerdings stellt sich die Frage,<br />
ob dies mit den Schutzzwecken vereinbar ist. Da kommen wir weniger zu der rein natur-