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Verhandlungsleiterin Felia Hörr: ............................................................

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Bezirksregierung Düsseldorf<br />

Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Verkehrslandeplatzes Mönchengladbach<br />

Erörterungstermin am 28. Juni 2005 Seite 76<br />

Volker Große (Rhein-Kreis Neuss):<br />

Ja, bitte.<br />

Hermann Schmitz (Einwender):<br />

Aber in der Niersaue sind die Kriterien von Erholung und Freizeit sehr hoch; sie werden doch<br />

massiv beeinträchtigt. Dazu haben Sie keinerlei Aussagen gemacht. Das waren doch nur<br />

allgemeine Aussagen, bezogen auf Lärm, Emission und sonstige Dinge. Ich habe hier noch<br />

nichts gehört und auch nichts gelesen. Sagen Sie bitte konkret, wo Sie das gemacht haben.<br />

<strong>Verhandlungsleiterin</strong> <strong>Felia</strong> <strong>Hörr</strong>:<br />

Danke, Herr Schmitz. – Herr Ibach.<br />

Christoph Ibach (Antragstellerin):<br />

Wie heute Morgen ausgeführt, haben wir im Scoping einen ökologischen Untersuchungs-<br />

rahmen festgestellt und abgestimmt, inwieweit die gesamten Schutzgutbetrachtungen erfol-<br />

gen sollen. Da, wo die Niersaue betroffen ist, ist dies auch in der UVS dargestellt. Wir reden<br />

hier auch über die Trietbachaue. Die Auswirkungen auf die Niersaue, die außerhalb des bio-<br />

ökologischen Untersuchungsraumes liegt, sind im Rahmen der Sondergutachten und des<br />

Lärmmedizinischen Gutachtens sehr konkret dargestellt.<br />

<strong>Verhandlungsleiterin</strong> <strong>Felia</strong> <strong>Hörr</strong>:<br />

Vielen Dank. – Noch eine weitere Nachfrage, Herr Schmitz? – Bitte.<br />

Hermann Schmitz (Einwender):<br />

Es ist richtig, dass die Auswirkungen des Lärms dargestellt sind. Aber die Frage in Bezug auf<br />

den Freizeitwert und den Erholungswert ist nicht beantwortet worden. Ich kenne dazu keine<br />

Angabe, aber sie sind massiv betroffen.<br />

<strong>Verhandlungsleiterin</strong> <strong>Felia</strong> <strong>Hörr</strong>:<br />

Danke schön. – Herr Ibach noch einmal.<br />

Christoph Ibach (Antragstellerin):<br />

Einmal abschließend noch: Im Rahmen des Scopings ist dieser Untersuchungsraum für die<br />

einzelnen Schutzgüter festgelegt worden; ihn haben wir betrachtet. Wenn Sie Flächen au-<br />

ßerhalb dieser Bereiche ansprechen, dann können sie natürlich nicht Gegenstand der UVS<br />

sein. Aber wir haben einen Untersuchungsraum festgelegt und ihn haben wir betrachtet.<br />

<strong>Verhandlungsleiterin</strong> <strong>Felia</strong> <strong>Hörr</strong>:<br />

Vielen Dank. – Herr Große, noch eine Nachfrage?

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