Verhandlungsleiterin Felia Hörr: ............................................................
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Bezirksregierung Düsseldorf<br />
Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Verkehrslandeplatzes Mönchengladbach<br />
Erörterungstermin am 28. Juni 2005 Seite 51<br />
unerschwinglich war und den sich jetzt auch der ehrenamtliche Naturschutz leisten kann –,<br />
wissen wir inzwischen viel mehr über die Verbreitung der Fledermäuse.<br />
Die Fledermausarten, die im Neersener Bruch gefunden worden sind – die vierte Art kam<br />
jetzt hinzu, wie Herr Sandrock schilderte; das sind Arten, die in diesem Raum weit verbreitet<br />
sind – sind tatsächlich betroffen. Diese Betroffenheit muss im Rahmen der Bilanzierung des<br />
Eingriffes eben festgestellt werden; entsprechende Maßnahmen – bei den Fledermäusen<br />
geht das nur sehr langfristig – müssen definiert und umgesetzt werden. Eine Betroffenheit ist<br />
aber auf jeden Fall gegeben.<br />
<strong>Verhandlungsleiterin</strong> <strong>Felia</strong> <strong>Hörr</strong>:<br />
Danke schön, Herr Henf. – Jetzt noch eine allerletzte Nachfrage von Herrn Hormes.<br />
Udo Hormes (Stadt Willich):<br />
Wie haben Sie die Amphibien kartiert, wenn Sie die Tiere nicht gefangen haben?<br />
Manfred Henf (Antragstellerin):<br />
Durch Sichtbeobachtung und durch Reusenfänge. Dadurch werden die Tiere aber nicht be-<br />
einträchtigt.<br />
Udo Hormes (Stadt Willich):<br />
Durch Reusenfänge. – Ich bin in dieser Beziehung wirklich nicht der Fachmann; ich habe nur<br />
die Bundesartenschutzverordnung durchgelesen. Da steht in § 13, Verbotene Handlungen:<br />
Es ist verboten, in folgender Weise wild lebende Tiere der besonders<br />
geschützten Arten und der nicht besonders geschützten Wirbeltierar-<br />
ten, die nicht dem Jagd- oder Fischereirecht unterliegen, nachzustel-<br />
len, anzulocken, zu fangen oder zu töten.<br />
Wenn Sie eine Kartierung mit Reusen durchführen, dann fangen Sie die Tiere.<br />
Manfred Henf (Antragstellerin):<br />
Richtig. Aber es ist gängige Auffassung, dass die Tiere durch dieses wenige Stunden dau-<br />
ernde Verbleiben in den Reusen nicht geschädigt werden und dass man es nicht unter dem<br />
Aspekt des Fangens sehen kann. Dazu könnte ich Ihnen entsprechende Grundlage der Lan-<br />
desanstalt für Ökologie zur Verfügung stellen.<br />
Udo Hormes (Stadt Willich):<br />
Das wäre auf der einen Seite sehr nett; auf der anderen Seite bitte ich Sie, sich mit der Unte-<br />
ren Landschaftsbehörde des Kreises Viersen in Verbindung zu setzen, um gegebenenfalls<br />
diese Genehmigung nachträglich zu beantragen. Falls eine Genehmigung erforderlich ist,