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Verhandlungsleiterin Felia Hörr: ............................................................

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Bezirksregierung Düsseldorf<br />

Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Verkehrslandeplatzes Mönchengladbach<br />

Erörterungstermin am 28. Juni 2005 Seite 51<br />

unerschwinglich war und den sich jetzt auch der ehrenamtliche Naturschutz leisten kann –,<br />

wissen wir inzwischen viel mehr über die Verbreitung der Fledermäuse.<br />

Die Fledermausarten, die im Neersener Bruch gefunden worden sind – die vierte Art kam<br />

jetzt hinzu, wie Herr Sandrock schilderte; das sind Arten, die in diesem Raum weit verbreitet<br />

sind – sind tatsächlich betroffen. Diese Betroffenheit muss im Rahmen der Bilanzierung des<br />

Eingriffes eben festgestellt werden; entsprechende Maßnahmen – bei den Fledermäusen<br />

geht das nur sehr langfristig – müssen definiert und umgesetzt werden. Eine Betroffenheit ist<br />

aber auf jeden Fall gegeben.<br />

<strong>Verhandlungsleiterin</strong> <strong>Felia</strong> <strong>Hörr</strong>:<br />

Danke schön, Herr Henf. – Jetzt noch eine allerletzte Nachfrage von Herrn Hormes.<br />

Udo Hormes (Stadt Willich):<br />

Wie haben Sie die Amphibien kartiert, wenn Sie die Tiere nicht gefangen haben?<br />

Manfred Henf (Antragstellerin):<br />

Durch Sichtbeobachtung und durch Reusenfänge. Dadurch werden die Tiere aber nicht be-<br />

einträchtigt.<br />

Udo Hormes (Stadt Willich):<br />

Durch Reusenfänge. – Ich bin in dieser Beziehung wirklich nicht der Fachmann; ich habe nur<br />

die Bundesartenschutzverordnung durchgelesen. Da steht in § 13, Verbotene Handlungen:<br />

Es ist verboten, in folgender Weise wild lebende Tiere der besonders<br />

geschützten Arten und der nicht besonders geschützten Wirbeltierar-<br />

ten, die nicht dem Jagd- oder Fischereirecht unterliegen, nachzustel-<br />

len, anzulocken, zu fangen oder zu töten.<br />

Wenn Sie eine Kartierung mit Reusen durchführen, dann fangen Sie die Tiere.<br />

Manfred Henf (Antragstellerin):<br />

Richtig. Aber es ist gängige Auffassung, dass die Tiere durch dieses wenige Stunden dau-<br />

ernde Verbleiben in den Reusen nicht geschädigt werden und dass man es nicht unter dem<br />

Aspekt des Fangens sehen kann. Dazu könnte ich Ihnen entsprechende Grundlage der Lan-<br />

desanstalt für Ökologie zur Verfügung stellen.<br />

Udo Hormes (Stadt Willich):<br />

Das wäre auf der einen Seite sehr nett; auf der anderen Seite bitte ich Sie, sich mit der Unte-<br />

ren Landschaftsbehörde des Kreises Viersen in Verbindung zu setzen, um gegebenenfalls<br />

diese Genehmigung nachträglich zu beantragen. Falls eine Genehmigung erforderlich ist,

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