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APOSTOLISCHE KONSTITUTION

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Das Ordensleben925 Das Ordensleben ist in den ersten Jahrhunderten des Christentums im Nahen Osten entstanden[Vgl. UR 15]. Es wird in den durch die Kirche kanonisch errichteten Instituten gelebt [Vgl. ClC, can.573]. Es unterscheidet sich von den anderen Formen des geweihten Lebens durch die Ausrichtung aufden Gottesdienst, das öffentliche Gelübde der evangelischen Räte, das brüderliche Gemeinschaftslebenund das Zeugnis für die Vereinigung Christi mit der Kirche [Vgl. CIC, can. 607] (Vgl. dazuauch 1672).926 Das Ordensleben gehört zum Mysterium der Kirche. Es ist eine Gabe, die die Kirche von ihremHerrn erhält und die sie dem Gläubigen, der von Gott im Gelübde der Räte berufen wird, als einendauernden Lebensstand anbietet. So kann die Kirche zugleich Christus bezeugen und sich als Brautdes Erlösers erkennen. Das Ordensleben soll in seinen verschiedenen Formen die Liebe Gottes in derSprache unserer Zeit zum Ausdruck bringen (Vgl. dazu auch 796).927 Alle Ordensleute gehören zu den Mitarbeitern des Diözesanbischofs in seinem Hjrtenamt [Vgl.CD 33–35], auch dann, wenn sie ihm nicht direkt unterstellt [exempt] sind [Vgl. CIC, can. 591]. Zurmissionarischen Einpflanzung und Ausbreitung der Kirche ist es schon von Anfang derEvangelisierung an notwendig, daß das Ordensleben in allen seinen Formen vorhanden ist [Vgl. AG18; 40]. „Die Geschichte bestätigt die großen Verdienste der Ordensfamilien bei der Ausbreitung desGlaubens und der Bildung neuer Kirchen: von den alten monastischen Einrichtungen zu den mittelalterlichenOrden bis zu den neuzeitlichen Kongregationen“ (RM 69).Die Säkularinstitute928 „Ein Säkularinstitut ist ein Institut des geweihten Lebens, in welchem in der Welt lebendeGläubige nach Vollkommenheit der Liebe streben und sich bemühen, zur Heiligung der Welt, vorallem von innen her, beizutragen“ (CIC, can. 710).929 Durch ein „vollkommen und gänzlich der Heiligung geweihtes Leben“ (Pius XII., Ap. Konst.„Provida Mater“) beteiligen sich die Mitglieder dieser Institute an der Evangelisierungsaufgabe derKirche „in der Welt und gleichsam von der Welt her“, in der ihre Gegenwart als „Sauerteig“ wirkt(PC 11). Ihr „Zeugnis eines christlichen Lebens“ ist darauf hingeordnet, „die zeitlichen Dinge gottgemäßzu ordnen und die Welt in der Kraft des Evangeliums zu gestalten“. Sie nehmen durch heiligeBindungen die evangelischen Räte auf sich und pflegen untereinander entsprechend „dem ihrerLebensausrichtung eigenen Weltcharakter“ die Gemeinschaft und Brüderlichkeit (CIC, can. 713, § 2)(Vgl. dazu auch 901).Die Gesellschaften des apostolischen Lebens930 „Zu den Instituten des geweihten Lebens kommen die Gesellschaften des apostolischen Lebens hinzu,deren Mitglieder ohne Ordensgelübde das der Gesellschaft eigene apostolische Ziel verfolgen, ein brüderlichesLeben in Gemeinschaft führen und gemäß der eigenen Lebensordnung durch Beachtung der Konstitutionennach Vollkommenheit der Liebe streben. Unter ihnen gibt es Gesellschaften, in denen die Mitglieder durch irgendeinein den Konstitutionen festgelegte Bindung die evangelischen Räte übernehmen“ (CIC, can. 731, §§ 1und 2).Weihe und Sendung: den kommenden König ankündigen

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