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APOSTOLISCHE KONSTITUTION

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2298 In früheren Zeiten wurden grausame Maßnahmen auch von rechtmäßigen Regierungen allgemein angewendet,um Gesetz und Ordnung aufrechtzuerhalten – oft ohne Mißbilligung durch die Hirten der Kirche, diein ihren eigenen Gerichten die Vorschriften des römischen Rechts in bezug auf die Folter übernahmen. Vondiesen bedauerlichen Vorkommnissen abgesehen, trat die Kirche stets für Milde und Barmherzigkeit ein; sieverbot Klerikern, Blut zu vergießen. In neuerer Zeit setzte sich die Einsicht durch, daß solche grausame Handlungenweder für die öffentliche Ordnung notwendig sind noch den legitimen Menschenrechten entsprechen,sondern im Gegenteil zu schlimmsten Verirrungen führen. Man muß sich für ihre Abschaffung einsetzen. Fürdie Opfer, aber auch für ihre Peiniger, soll man beten (Vgl. dazu auch 2267).Achtung der Toten2299 Sterbenden soll Aufmerksamkeit und Pflege zuteil werden, um ihnen zu helfen, die ihnen nochverbleibende Zeit in Würde und Frieden zu leben. Sie sollen durch das Gebet ihrer Angehörigen Beistanderfahren. Diese sollen darauf bedacht sein, daß die Kranken zu gegebener Zeit die Sakramenteerhalten, die auf die Begegnung mit dem lebendigen Gott vorbereiten (Vgl. dazu auch 1525).2300 Der Leib des Verstorbenen ist im Glauben und in der Hoffnung auf die Auferstehung ehrfürchtigund liebevoll zu behandeln. Die Totenbestattung ist ein Werk der leiblichen Barmherzigkeit[Vgl. Tob 1,16–18]; sie ehrt die Kinder Gottes als Tempel des Heiligen Geistes (Vgl. dazu auch 1681– 1690).2301 Die Autopsie von Leichen zur gerichtlichen Untersuchung oder zur wissenschaftlichen Forschung istsittlich zulässig. Die unentgeltliche Organspende nach dem Tode ist erlaubt und kann verdienstvoll sein.Die Kirche gestattet die Einäscherung, sofern diese nicht den Glauben an die Auferstehung des Fleisches inFrage stellen will [Vgl. CIC, can. 1176, § 3].IIIAufrechterhaltung des FriedensFriede2302 Wenn Jesus an das Gebot: „Du sollst nicht töten“ (Mt 5,21) erinnert, fordert er den Frieden desHerzens und verurteilt die Unsittlichkeit des mörderischen Zorns und des Hasses (Vgl. dazu auch1765)Zorn ist ein Verlangen nach Rache. „Nach Rache zu verlangen zum Schaden dessen, der bestraftwerden soll, ist unerlaubt; aber nach Rache zu verlangen zur Bestrafung der Laster und zur Bewahrungder Gerechtigkeit ist lobenswert“ (Thomas v. A., s. th. 2–2, 158,1, ad 3). Falls der Zorn so weitgeht, daß man den Mitmenschen absichtlich töten oder schwer verwunden möchte, ist er eine schwereVerfehlung gegen die Liebe und damit eine Todsünde. Der Herr sagt: „Jeder, der seinem Bruder auchnur zürnt, soll dem Gericht verfallen sein“ (Mt 5,22).2303 Willentlicher Haß verstößt gegen die Liebe. Haß gegen einen Mitmenschen ist eine Sünde,wenn man diesem absichtlich Böses wünscht. Er ist eine schwere Sünde, wenn man dem Nächstenwohlüberlegt schweren Schaden wünscht. „Ich aber sage euch: Liebt eure Feinde und betet für die,die euch verfolgen, damit ihr Söhne eures Vaters im Himmel werdet“ (Mt 5, 44–45) (Vgl. dazu auch2094, 1933).2304 Damit das Menschenleben geachtet wird und sich entfalten kann, muß Friede sein. Friede bestehtnicht einfach darin, daß kein Krieg ist; er läßt sich nicht bloß durch das Gleichgewicht der feindlichenKräfte sichern. Friede auf Erden herrscht nur dann, wenn die persönlichen Güter gesichert sind,

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