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APOSTOLISCHE KONSTITUTION

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1307 Nach der lateinischen Tradition ist das „Unterscheidungsalter“ der gegebene Zeitpunkt, um die Firmungzu empfangen. In Todesgefahr sind jedoch schon Kinder zu firmen, auch wenn sie noch nicht zum Unterscheidungsaltergelangt sind [Vgl. CIC, cann. 891; 883,3°].1308 Wenn zuweilen von der Firmung als dem „Sakrament der christlichen Mündigkeit“ die Rede ist,sollte man das Alter des Erwachsenseins im Glauben nicht dem Alter des natürlichen Erwachsenseinsgleichsetzen. Auch sollte man nicht vergessen, daß die Taufgnade eine ungeschuldete und unverdienteErwählungsgnade ist, die nicht einer „Bestätigung“ bedarf, damit sie wirksam ist. Der hl. Thomasvon Aquin erinnert daran (Vgl. dazu auch 1250):„Das leibliche Alter ist nicht maßgebend für das der Seele; darum kann der Mensch auch im Kindesalterdas geistige Vollalter erlangen, von dem das Buch der Weisheit (4,8) sagt: ‚Ehrenvolles Alter bestehtnicht in einem langen Leben und wird nicht an der Zahl der Jahre gemessen‘. Daher kommt es, daß vieleim Kindesalter wegen der empfangenen Kraft des Heiligen Geistes tapfer bis aufs Blut für Christusgekämpft haben“ (s. th. 3,72,8, ad 2).1309 Die Vorbereitung auf die Firmung muß darauf hin zielen, den Christen zu einer engeren Einheitmit Christus, zu einer lebendigeren Vertrautheit mit dem Heiligen Geist, seinem Wirken, seinenGaben und seinen Anregungen zu führen, damit er so die apostolischen Verpflichtungen des christlichenLebens besser auf sich nehmen kann. Deshalb wird sich die Firmkatechese bemühen, den Sinnfür die Zugehörigkeit zur Kirche Jesu Christi – sowohl zur Weltkirche als auch zur Pfarrgemeinde –zu wecken. Letztere hat bei der Vorbereitung der Firmlinge eine besondere Verantwortung [Vgl. OCfprænotanda 13].1310 Um die Firmung zu empfangen, muß man im Stand der Gnade sein. Es empfiehlt sich daher,das Bußsakrament zu empfangen, um zum Empfang der Gabe des Heiligen Geistes geläutert zu sein.Außerdem soll intensives Gebet darauf vorbereiten, die Kraft und die Gnaden des Heiligen Geistesmit innerer Bereitschaft aufzunehmen [Vgl. Apg 1,14] (Vgl. dazu auch 2670).1311 Es ist ratsam, daß die Firmlinge wie bei der Taufe die geistige Hilfe eines Paten oder einer Patinin Anspruch nehmen. Um die Einheit der beiden Sakramente zu verdeutlichen, empfiehlt es sich,daß der Taufpate auch Firmpate ist [Vgl. OCf praænotanda 15; 16; CIC, can. 893, § 1.2] (Vgl. dazuauch 1255).VDer Spender der Firmung1312 Ursprünglicher Spender der Firmung ist der Bischof [Vgl. LG 26].Im Osten spendet der Priester, der tauft, üblicherweise gleich darauf in ein und derselben Feierauch die Firmung. Er tut dies jedoch mit dem vom Patriarchen oder Bischof geweihten heiligen Chrisam,was die apostolische Einheit der Kirche zum Ausdruck bringt, deren Band durch das Firmsakramentgestärkt wird. Dieser Ordnung folgt auch die lateinische Kirche bei Erwachsenentaufenoder dann, wenn ein in einer anderen christlichen Gemeinschaft Getaufter, der das Sakrament der Firmungnicht gültig empfangen hat, in die volle Gemeinschaft mit der Kirche aufgenommen wird [Vgl.CIC, can. 883, § 2] (Vgl. dazu auch 1233).1313 Im lateinischen Ritus ist der Bischof der ordentliche Spender der Firmung [Vgl. CIC, can. 882].Obwohl der Bischof aus schwerwiegenden Gründen Priestern die Vollmacht gewähren kann, die Firmungzu spenden [Vgl. CIC, can. 884, § 2], entspricht es doch dem Sinn des Sakramentes, daß er esselbst spendet. Schließlich ist gerade aus diesem Grund der Zeitpunkt der Feier der Firmung von demder Taufe getrennt worden. Die Bischöfe sind die Nachfolger der Apostel und haben als solche dieFülle des Weihesakramentes erhalten. Wenn sie selbst die Firmung spenden, wird treffend zum Ausdruckgebracht, daß diese ihre Empfänger enger mit der Kirche, mit ihren apostolischen Ursprüngenund ihrer Sendung zum Zeugnis für Christus verbindet (Vgl. dazu auch 1290, 1285).

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