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APOSTOLISCHE KONSTITUTION

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1912 Das Gemeinwohl ist stets auf den Fortschritt der Personen ausgerichtet, „denn die Ordnung derDinge ist der Ordnung der Personen zu unterwerfen und nicht umgekehrt“ (GS 26,3). Diese Ordnunggründet in der Wahrheit, wird in der Gerechtigkeit aufgebaut und ist durch die Liebe beseelt (Vgl.dazu auch 1881).IIIVerantwortung und Mitarbeit1913 Die Mitarbeit ist der freiwillige und großmütige Einsatz der Person im gesellschaftlichen Austausch.Ihrem Platz und ihrer Rolle entsprechend, sollen alle an der Förderung des Gemeinwohls mitwirken.Diese Pflicht ist mit der Würde der menschlichen Person untrennbar verbunden.1914 Diese Mitarbeit besteht zunächst darin, daß der Mensch sich in Bereichen einsetzt, für die er diepersönliche Verantwortung übernimmt. Indem der Mensch für die Erziehung seiner Familie sorgt undgewissenhaft arbeitet, trägt er zum Wohl anderer und dem der Gesellschaft bei [Vgl. CA 43] (Vgl.dazu auch 1734).1915 Die Bürger sollen soweit wie möglich am öffentlichen Leben aktiv teilnehmen. Die Art undWeise dieser Teilnahme kann von Land zu Land, von Kultur zu Kultur verschieden sein. „Lobenswertist aber die Handlungsweise jener Nationen, in denen ein möglichst großer Teil der Bürger in wahrerFreiheit am Gemeinwesen beteiligt wird“ (GS 31,3) (Vgl. dazu auch 2239).1916 Die Mitarbeit aller an der Förderung des Gemeinwohls verlangt, wie jede ethische Verpflichtung,eine stets erneuerte Bekehrung der Mitglieder der Gesellschaft. Listige Betrügereien, durch diesich manche den Bestimmungen des Gesetzes und den sozialen Pflichten entziehen, sind entschiedenzu verurteilen. Sie lassen sich mit den Forderungen der Gerechtigkeit nicht vereinbaren. Institutionen,die die menschlichen Lebensverhältnisse verbessern, sind zu fördern [Vgl. GS 3O,1] (Vgl. dazu auch1888, 2409).1917 Wer Autorität auszuüben hat, muß die Werte sichern, die bei den Mitgliedern der Gruppe Vertrauenschaffen und sie anspornen, sich in den Dienst ihrer Mitmenschen zu stellen. Die Mitwirkungbeginnt mit der Erziehung und Bildung. „Mit Recht dürfen wir annehmen, daß das künftige Schicksalder Menschheit in den Händen jener ruht, die imstande sind, den kommenden Generationen einenSinn des Lebens und Grund zur Hoffnung zu vermitteln“ (GS 31,3) (Vgl. dazu auch 1818).KURZTEXTE1918 „Es gibt keine staatliche Gewalt, die nicht von Gott stammt; jede ist von Gott eingesetzt(Röm 13 1).1919 Jede menschliche Gemeinschaft bedarf einer Autorität, um sich erhalten und entwickelnzu können.1920 „Die politische Gemeinschaft und die öffentliche Autorität sind in der menschlichenNatur begründet und gehören zu der von Gott vorgebildeten Ordnung“ (GS 74 3).

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