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APOSTOLISCHE KONSTITUTION

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zu versagen und zu sündigen. Die Freiheit kennzeichnet die im eigentlichen Sinn menschlichen Handlungen.Sie zieht Lob oder Tadel, Verdienst oder Schuld nach sich (Vgl. dazu auch 396, 1849, 2006).1733 Je mehr man das Gute tut, desto freier wird man. Wahre Freiheit gibt es nur im Dienst des Gutenund der Gerechtigkeit. Die Entscheidung zum Ungehorsam und zum Bösen ist ein Mißbrauch derFreiheit und macht zum Sklaven der Sünde [Vgl. Röm 6,17] (Vgl. dazu auch 1803).1734 Aufgrund seiner Freiheit ist der Mensch für seine Taten soweit verantwortlich, als sie willentlichsind. Fortschritt in der Tugend, Erkenntnis des Guten und Askese stärken die Herrschaft desWillens über das Tun (Vgl. dazu auch 1036, 1804).1735 Die Anrechenbarkeit einer Tat und die Verantwortung für sie können durch Unkenntnis, Unachtsamkeit,Gewalt, Furcht, Gewohnheiten, übermäßige Affekte sowie weitere psychische odergesellschaftliche Faktoren vermindert, ja sogar aufgehoben sein (Vgl. dazu auch 597).1736 Jede direkt gewollte Tat ist dem Handelnden anzurechnen.So richtet der Herr an Eva nach dem Sündenfall im Garten die Frage: „Was hast du da getan?“ (Gen 3,13). Diegleiche Frage stellt er Kain [Vgl. Gen 4,10]. Der Prophet Natan stellt sie dem König David nach dem Ehebruchmit der Frau des Urija und dessen Ermordung [Vgl. Sam 12,7–15] (Vgl. dazu auch 2568).Eine Handlung kann indirekt willentlich sein, und zwar dann, wenn sie infolge einer Fahrlässigkeit in bezugauf etwas geschieht, das man hätte wissen oder tun müssen. Ein Beispiel dafür ist ein Unfall aus Unkenntnisder Verkehrsregeln.1737 Eine Wirkung, die vom Handelnden nicht gewollt ist, kann in Kauf genommen werden, wie etwa eineMutter übermäßige Erschöpfung in Kauf nimmt, um ihr krankes Kind zu pflegen. Die schlechte Wirkung istnicht anrechenbar, wenn sie weder als Zweck noch als Mittel gewollt war, so z. B. der eigene Tod, den jemanderleidet, weil er einem Menschen, der in Gefahr ist, zuhilfe kommt. Anrechenbar ist aber die schlechteWirkung dann, wenn sie vorauszusehen war und der Handelnde sie hätte vermeiden können, wie etwa die Tötungeines Menschen durch einen betrunkenen Fahrzeuglenker (Vgl. dazu auch 2263).1738 Freiheit wird in zwischenmenschlichen Beziehungen ausgeübt. Jeder Mensch hat das natürlicheRecht, als ein freies, verantwortliches Wesen anerkannt zu werden, weil er nach dem Bilde Gottes geschaffenist. Alle Menschen sind einander diese Achtung schuldig. Das Recht, die Freiheit auszuüben,ist untrennbar mit der Würde des Menschen verbunden, besonders in sittlichen und religiösenBelangen [Vgl. DH 2]. Dieses Recht muß durch die staatliche Gesetzgebung anerkannt und innerhalbder Grenzen des Gemeinwohls und der öffentlichen Ordnung geschützt werden [Vgl. DH 7] (Vgl.dazu auch 2106, 2108).IIDie menschliche Freiheit in der Heilsökonomie1739 Freiheit und Sünde. Die Freiheit des Menschen ist begrenzt und fehlbar. Der Mensch hat sichtatsächlich verfehlt. Er hat freiwillig gesündigt. Indem er den liebevollen Plan Gottes zurückwies,täuschte er sich selbst; er wurde zum Sklaven der Sünde. Diese erste Entfremdung zog viele anderenach sich. Die Geschichte der Menschheit zeugt von Anfang an von schlimmen Geschehnissen undUnterdrückungen, die infolge eines Mißbrauchs der Freiheit aus dem Herzen des Menschen hervorgingen(Vgl. dazu auch 387, 401).1740 Bedrohungen der Freiheit. Die Freiheit gibt uns nicht das Recht, alles zu sagen und alles zu tun.Es ist falsch zu behaupten, daß der Mensch, das Subjekt der Freiheit ist, das „sich selbst genügt undals Ziel die Befriedigung seines eigenen Interesses im Genuß der irdischen Güter hat“ (CDF, Instr.

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