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APOSTOLISCHE KONSTITUTION

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„Wo es sich um den Ausgleich zwischen ehelicher Liebe und verantwortlicher Weitergabe des Lebenshandelt, hängt die sittliche Qualität der Handlungsweise nicht allein von der guten Absicht undBewertung der Motive ab, sondern auch von objektiven Kriterien, die sich aus dem Wesen dermenschlichen Person und ihrer Akte ergeben und die sowohl den vollen Sinn gegenseitiger Hingabe alsauch den einer wirklich humanen Zeugung in wirklicher Liebe wahren. Das ist nicht möglich ohneaufrichtigen Willen zur Übung der Tugend ehelicher Keuschheit“ (GS 51,3).2369 „Wenn die beiden wesentlichen Gesichtspunkte der liebenden Vereinigung und der Fortpflanzungbeachtet werden, behält der Verkehr in der Ehe voll und ganz die Bedeutung gegenseitigerund wahrer Liebe und seine Hinordnung auf die erhabene Aufgabe der Elternschaft, zu der derMensch berufen ist“ (HV 12).2370 Die zeitweilige Enthaltsamkeit sowie die auf Selbstbeobachtung und der Wahl von unfruchtbarenPerioden der Frau beruhenden Methoden der Empfängnisregelung [Vgl. HV 16] entsprechen denobjektiven Kriterien der Moral. Diese Methoden achten den Leib der Eheleute, ermutigen diese zurZärtlichkeit und begünstigen die Erziehung zu echter Freiheit. Hingegen „ist jede Handlungverwerflich, die entweder in Voraussicht oder während des Vollzuges des ehelichen Aktes oder imAnschluß an ihn beim Ablauf seiner natürlichen Auswirkungen darauf abstellt, die Fortpflanzung zuverhindern, sei es als Ziel, sei es als Mittel zum Ziel“ (HV 14).„Während die geschlechtliche Vereinigung ihrer ganzen Natur nach ein vorbehaltloses gegenseitigesSich-Schenken der Gatten zum Ausdruck bringt, wird sie durch die Empfängnisverhütung zu einerobjektiv widersprüchlichen Gebärde, zu einem Sich-nicht-ganz-Schenken. So kommt zur aktivenZurückweisung der Offenheit für das Leben auch eine Verfälschung der inneren Wahrheit ehelicherLiebe, die ja zur Hingabe in personaler Ganzheit berufen ist.“ Dieser anthropologische und moralischeUnterschied zwischen der Empfängnisverhütung und der Zuflucht zu den natürlichenFruchtbarkeitszyklen ist „mit zwei sich ausschließenden Vorstellungen von Person und menschlicherSexualität verknüpft“(FC 32).2371 „Mögen alle daran denken: Das menschliche Leben und die Aufgabe, es weiterzuvermitteln,haben nicht nur eine Bedeutung für diese Zeit und können deshalb auch nicht von daher allein bemessenund verstanden werden, sondern haben immer eine Beziehung zu der ewigen Bestimmung desMenschen“ (GS 51,4) (Vgl. dazu auch 1703).2372 Der Staat ist für das Wohl der Bürger verantwortlich. Aus diesem Grund ist er berechtigt, auf das Bevölkerungswachstumeinzuwirken. Er darf das mittels einer taktvollen objektiven Information tun, nicht aberauf autoritäre Weise und durch Ausübung von Zwang. Er darf sich nicht über den freien Entschluß der Gattenhinwegsetzen, welche die erste Verantwortung für die Zeugung und Erziehung ihrer Kinder tragen [Vgl. HV23; PP 37]. Er ist nicht berechtigt, der Moral widersprechende Mittel zur Regelung des Bevölkerungswachstumszu begünstigen (Vgl. dazu auch 2209).Kinder sind ein Geschenk2373 Die Heilige Schrift und die kirchliche Überlieferung sehen in kinderreichen Familien ein Zeichendes göttlichen Segens und der Großzügigkeit der Eltern [Vgl. GS 50,2].2374 Keine Kinder bekommen zu können, ist für Eheleute ein schweres Leid. „Herr, mein Herr, waswillst du mir schon geben? Ich gehe doch kinderlos dahin ...“ (Gen 15,2). „Verschaff mir Söhne!Wenn nicht, sterbe ich“ schreit Rahel ihrem Gatten Jakob zu (Gen 30,1) (Vgl. dazu auch 1654).2375 Forschungsarbeiten zur Behebung der Unfruchtbarkeit sind zu ermutigen, vorausgesetzt, daß sie„im Dienst der menschlichen Person stehen, ihrer unveräußerlichen Rechte sowie ihres wahren undganzheitlichen Wohls gemäß dem Plan und dem Willen Gottes“ (DnV intr. 2) (Vgl. dazu auch 2293).

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