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APOSTOLISCHE KONSTITUTION

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die eigene Wahrhaftigkeit bürge. Der Eid verpflichtet auf den Namen des Herrn. „Den Herrn, deinenGott, sollst du fürchten; ihm sollst du dienen, bei seinem Namen sollst du schwören“ (Dtn 6, 13).2151 Die Verwerfung des Meineids ist eine Pflicht gegenüber Gott. Als Schöpfer und Herr ist Gottdas Maß aller Wahrheit. Das Wort des Menschen steht in Übereinstimmung oder im Widerspruch zuGott, der die Wahrheit selbst ist. Sofern der Eid der Wahrheit entspricht und berechtigt ist, unterstreichter, daß das Wort des Menschen auf die Wahrheit Gottes bezogen ist. Der Meineid dagegennimmt Gott zum Zeugen für eine Lüge (Vgl. dazu auch 215).2152 Eidbrüchig ist, wer unter Eid ein Versprechen ablegt, das er gar nicht zu halten beabsichtigtoder nachträglich bricht. Eidbruch ist ein schwerwiegender Mangel an Achtung gegenüber dem, derHerr über jedes Wort ist. Sich unter Eid verpflichten, etwas Schlechtes zu tun, verstößt gegen die Heiligkeitdes göttlichen Namens (Vgl. dazu auch 2476, 1756).2153 Jesus hat das zweite Gebot in der Bergpredigt dargelegt: „Ihr habt gehört, daß zu den Alten gesagtworden ist: Du sollst keinen Meineid schwören, und: Du sollst halten, was du dem Herrn geschworenhast. Ich aber sage euch: Schwört überhaupt nicht ... Euer Ja sei ein Ja, euer Nein ein Nein;alles andere stammt vom Bösen“ (Mt 5,33 34.37) [Vgl. Jak 5,12]. Jesus lehrt, daß jeder Eid Gott miteinbeziehtund daß Gottes Gegenwart und seine Wahrheit in jedem Wort in Ehren zu halten sind. Sichbeim Sprechen nur mit Bedacht des Wortes „Gott“ zu bedienen, entspricht der ehrfürchtigen Achtungvor seiner Gegenwart, die durch jede unserer Aussagen bezeugt oder verhöhnt wird (Vgl. dazu auch2466).2154 In Anlehnung an den hl. Paulus [Vgl. 2 Kor 1,23; Gal 1,20] hat die Überlieferung der Kirchedas Wort Jesu so verstanden, daß es den Eid dann, wenn er sich auf eine schwerwiegende und gerechteSache (z. B. vor Gericht) bezieht, nicht verbietet. „Ein Eid, das ist die Anrufung des göttlichenNamens als Zeugen für die Wahrheit, darf nur geleistet werden in Wahrheit, Überlegung und Gerechtigkeit“(CIC, can. 1199, § 1).2155 Die Heiligkeit des Namens Gottes verlangt, daß man ihn nicht um belangloser Dinge willenbenutzt. Man darf auch keinen Eid ablegen, wenn er aufgrund der Umstände als eine Billigung derGewalt, die ihn ungerechterweise verlangt, verstanden werden könnte. Wenn der Eid von unrechtmäßigenstaatlichen Autoritäten verlangt wird, darf er verweigert werden. Er muß verweigert werden,wenn er zu Zwecken verlangt wird, die der Menschenwürde oder der Gemeinschaft der Kirche widersprechen(Vgl. dazu auch 1903).IIIDer christliche Name2156 Das Sakrament der Taufe wird gespendet „auf den Namen des Vaters und des Sohnes und desHeiligen Geistes“ (Mt 28,19). In der Taufe heiligt der Name des Herrn den Menschen, und der Christerhält seinen Namen in der Kirche. Es kann der Name eines Heiligen sein, das heißt eines JüngersChristi, der in vorbildlicher Treue zu seinem Herrn gelebt hat. Der Namenspatron ist ein Vorbildchristlicher Liebe und sichert seine Fürbitte zu. Der Taufname kann auch ein christliches Mysteriumoder eine christliche Tugend zum Ausdruck bringen. „Die Eltern, die Paten und der Pfarrer haben dafürzu sorgen, daß kein Name gegeben wird, der christlichem Empfinden fremd ist“ (CIC, can. 855)(Vgl. dazu auch 232, 1267)2157 Der Christ beginnt seinen Tag, sein Gebet und seine Handlungen mit dem Kreuzzeichen: „ImNamen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen“. Als Getaufter weiht er den Tagder Ehre Gottes und ruft die Gnade des Erlösers an, die es ihm ermöglicht, im Heiligen Geist als Kinddes Vaters zu handeln. Das Kreuzzeichen stärkt uns in Versuchungen und Schwierigkeiten (Vgl. dazuauch 1235, 1668).

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