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Ausgabe 04/2023

| Auf in neue Bürowelten: Coverinterview mit Alexandra Bauer | Zu Tisch mit … Guido Salentinig | Kommentare von unter anderem ... Klaus Baringer, Eva Dissauer, Michael Pisecky, Philipp Kaufmann, Hans Jörg Ulreich, Philipp Kaufmann., Georg Flödl, Beiglböck, Sabina Berloffa, Jenni Wenkel, Louis Obrowsky | Exklusiv im Interview Anton Bondi de Antoni und Christoph Nemtschke, Christoph Degendorfer und Matthias Köck| Round Table mit Anna-Vera Deinhammer, Karl Koschek, Christoph Löffler und Manuel Fegerl | Kolumnen von Wolfgang Fessl, Anita Körbler, Jasmin Sarovia | Real Circle – Das Büro im Wandel

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Zum Autor<br />

ÖVI Präsident Georg Flödl ist geschäftsführender Partner<br />

von Funk Immobilien, seit langem in unterschiedlichen<br />

Funktionen in der Immobilienbranche tätig und<br />

Mitbegründer der ÖVI Young Professionals.<br />

Gründerzeithäuser – vom Mietrecht bedroht<br />

Kommentar: Georg Flödl<br />

Im Rahmen der gerade in Diskussion befindlichen Novelle der<br />

Wiener Bauordnung ist das Thema der wirtschaftlichen Abbruchreife<br />

von Gründerzeithäusern wieder auf dem Tapet. Ein Manko der im<br />

Jahr 2018 erfolgten Novellierung der entsprechenden Bestimmung<br />

(§ 60 Abs. 1 lit. d) liegt darin, dass das öffentliche Interesse am Erhalt<br />

eines Gebäudes lediglich am Stadtbild festgemacht wird, während<br />

insbesondere in der politischen<br />

und medialen Debatte<br />

dieser Bestimmung offengelegt<br />

wurde, dass die Schutzmotive<br />

in Wirklichkeit durch andere<br />

Aspekte (Preisbegrenzungen<br />

des Mietrechts) mitbestimmt<br />

werden.<br />

Gesamthafte Analyse<br />

Die Frage des Umgangs mit<br />

dem Bestand (bloße Erhaltungssanierung,<br />

Aufstockung,<br />

Transformation, eventuell<br />

Teilabbruch, im Einzelfall auch<br />

gänzlicher Abbruch) sollte<br />

anhand einer gesamthaften<br />

Analyse von Bestand und Potenzialen<br />

(Nachverdichtung, funktionale Verbesserung, energetische<br />

Optimierung et cetera) geprüft werden. Die Wirkung auf das Stadtbild<br />

spielt dabei zweifelsohne eine wichtige Rolle, weitere Aspekte sind<br />

aber eben nicht minder relevant. Zum Beispiel weist der gründerzeitliche<br />

Bestand – insbesondere außerhalb des Gürtels – auch zahlreiche<br />

Objekte auf, die von Errichtung an deutlich geringere Qualitäten (Bausubstanz,<br />

strukturelle Qualitäten wie Geschosshöhen, teils sehr enge<br />

Stiegenhäuser et cetera) geboten haben als das „klassische Gründerzeithaus“,<br />

dessen Erhalt jedenfalls zu verfolgen ist.<br />

Die nun vorgeschlagene Verschärfung der Voraussetzungen für eine<br />

wirtschaftliche Abbruchreife ist kritisch zu sehen, nicht zuletzt auch<br />

deswegen, weil die neuen Begriffe „wirtschaftliche Ertragsoptimierungspotenziale“,<br />

„schuldhafte Vernachlässigung“ oder „Kenntnis“<br />

einer „schuldhaften Vernachlässigung der Erhaltungspflicht“ mannigfaltige<br />

Auslegungsfragen aufwerfen.<br />

Rechtlich besonders kritisch<br />

scheint die Regelung für den<br />

Rechtsnachfolger im Liegenschaftseigentum.<br />

Wie sollte der<br />

Nachweis geführt werden, dass<br />

er Kenntnis über die schuldhafte<br />

Vernachlässigung des Voreigentümers<br />

hatte oder haben musste?<br />

Soll hier ernsthaft eine Rückwirkung<br />

statuiert werden?<br />

Fragwürdiger<br />

bürokratischer Aufwand<br />

Alles in allem ist angesichts der<br />

vorgeschlagenen Bestimmungen<br />

der Eindruck zu gewinnen, dass<br />

ein drängender politischer Wille<br />

zu einem juristischen Wagemut geführt hat, der allen Beteiligten (vor<br />

allem dem Magistrat!) noch großes Kopfzerbrechen bereiten wird. Es<br />

ist dringend davon abgeraten, diese Bestimmungen zu beschließen,<br />

auch weil sie einen fragwürdigen bürokratischen Aufwand bedeuten.<br />

Der Schutz des Gründerzeithauses könnte und sollte über das Mietrecht<br />

und eine Lockerung der rigorosen Preisbeschränkungen (insbesondere<br />

nach Durchführung einer thermischen Sanierung) erfolgen.<br />

Dieser Weg wäre viel aussichtsreicher und ein besserer Anreiz für die<br />

Immobilieneigentümer!<br />

Fotos: Stephan Huger, Adobe Stock<br />

72 ImmoFokus

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