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Fokus Innenstadt - Wüstenrot Stiftung

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4.2 ÖFFENTLICHER RAUM<br />

4.2.1 Bedeutung für die <strong>Innenstadt</strong><br />

Der öffentliche Raum wird gebildet aus Plätzen, Fußgängerzonen und Grünanlagen, aber<br />

auch aus Gehwegen, Sitzbänken, Spielplätzen und Fahrbahnen. Er kann so definiert<br />

werden, dass er öffentlich zugänglich sein muss und kein Privater über die Nutzung<br />

entscheidet, sondern ein demokratisch legitimiertes Gremium.<br />

71 | RAVENSBURG – GROSSZÜGIGE PFLASTERUNG DER FUSSGÄNGERZONE<br />

72 | LÖRRACH – HOCHWERTIGE GESTALTUNG SENSER PLATZ<br />

Die Qualität der öffentlichen Räume ist für die Aufenthaltsqualität und den Erlebniswert<br />

der <strong>Innenstadt</strong> von großer Bedeutung. Neben ihren Funktionen für Verkehr, Wirtschaft<br />

und Erholung sind öffentliche Räume auch Orte des sozialen Austausches. Sie dienen<br />

nicht nur der Orientierung, der Repräsentation und der Identifikation der Bürgerinnen<br />

und Bürger mit ihrer Stadt, sondern sind auch ein Ort der Integration, an dem verschiedene<br />

gesellschaftliche Gruppen zusammenkommen.<br />

Der öffentliche Raum steht im Spannungsfeld zwischen verschiedenen gesellschaftlichen<br />

Ansprüchen und ökonomischen Interessen: Verkaufsraum, Repräsentierraum, Verweil-<br />

RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIE INNENSTADTENTWICKLUNG

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