Personalmanagement und Führung - ABWF
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Für Kündigungsfristen durch den Arbeitgeber gilt:<br />
Dauer des Arbeitsverhältnisses Kündigungsfrist<br />
2 Jahre 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats<br />
5 Jahre 2 Monate zum Ende eines Kalendermonats<br />
8 Jahre 3 Monate zum Ende eines Kalendermonats<br />
10 Jahre 4 Monate zum Ende eines Kalendermonats<br />
12 Jahre 5 Monate zum Ende eines Kalendermonats<br />
15 Jahre 6 Monate zum Ende eines Kalendermonats<br />
20 Jahre 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats<br />
Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der<br />
Vollendung des 25. Lebensjahres des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt<br />
(§ 622 BGB).<br />
Kürzere Kündigungsfristen (min. vier Wochen) können nach BGB dann<br />
vereinbart werden, wenn im Unternehmen maximal 20 Mitarbeiter beschäftigt<br />
sind oder der Mitarbeiter nur zur Aushilfe (max. drei Monate) beschäftigt<br />
wird. Während einer vertraglich vereinbarten Probezeit (max.<br />
sechs Monate) kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen<br />
gekündigt werden.<br />
Kündigungsgründe (“ordentliche Kündigung”)<br />
Der Arbeitsplatz fällt aufgr<strong>und</strong> unternehmerischer Entscheidungen im<br />
Rahmen “dringender betrieblicher Interessen” komplett weg; eine Weiterbeschäftigung<br />
auf einem anderen Platz ist nicht möglich. Die unternehmerische<br />
Entscheidung muss nicht, sollte aber begründet werden.<br />
Kommen mehrere Mitarbeiter für die Arbeitsplatzstreichung in Frage,<br />
müssen soziale Kriterien entscheiden (Dauer der Betriebszugehörigkeit,<br />
Unterhaltsverpflichtungen u. a.)<br />
Muster<br />
Betr.: Ordentliche Kündigung<br />
Datum<br />
Sehr geehrte(r) XYZ,<br />
hiermit kündigen wir das zwischen uns bestehende Arbeitsverhältnis<br />
fristgerecht zum .......<br />
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