Personalmanagement und Führung - ABWF
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Ja Nein<br />
5. Haben Sie zuerst versucht zu verstehen? o o<br />
6. Haben Sie aktiv zugehört? o o<br />
7. Haben Sie konkret nachgefragt? o o<br />
8. Haben Sie versucht, die Beteiligten zu überreden? o o<br />
9. Haben Sie allgemeine Lebensweisheiten benutzt? o o<br />
10. Haben Sie geklärt <strong>und</strong> zusammengefasst? o o<br />
11. Haben Sie Spott <strong>und</strong> Ironie eingesetzt? o o<br />
12. Haben Sie die Interessen gleichwertig nebeneinander gestellt? o o<br />
13. Sind Ihre Entscheidungen durch Willkür gekennzeichnet? o o<br />
14. Haben Sie Dinge versprochen, die hinterher nicht zu halten waren? o o<br />
Quelle: Handbuch für den Vorgesetzten. Bonn 2001<br />
Bei einer optimalen Durchführung Ihres Gesprächs müssten die Fragen<br />
1, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 10 <strong>und</strong> 12 mit “Ja” angekreuzt sein, die anderen mit<br />
“Nein”.<br />
É Verwandte Instrumente: Mitarbeitergespräch, -kommunikation, Zielvereinbarungen<br />
8 http://www.vorgesetzte.de (07. 01. 2002)<br />
http://www.recht-<strong>und</strong>-fuehrung.de (07. 01. 2002)<br />
& Gommlich, F.; Tieftrunk, A.: Mut zur Auseinandersetzung: Konfliktgespräche. Niedernhausen/Ts.<br />
2001<br />
4.5 Abmahnung<br />
Mit einer Abmahnung können Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers gerügt<br />
werden. Soll eine Kündigung ausgesprochen werden, deren Ursache<br />
das Verhalten des Mitarbeiters ist, muss er vorher abgemahnt werden.<br />
Gibt das Unternehmen dem Mitarbeiter nicht die Chance, sich “zu bessern”,<br />
kann eine Kündigung – in aller Regel erfolgreich – vor dem Arbeitsgericht<br />
angefochten werden. Da keine klare Regelung zu Abmahnungen<br />
existiert, wird es im Einzelfall zu entscheiden sein, ob eine Abmahnung<br />
oder gar eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung angemessen <strong>und</strong><br />
rechtens ist. Es sind übrigens nicht unbedingt drei Abmahnungen vor einer<br />
Kündigung nötig; bei entsprechender Schwere der Verfehlung reicht<br />
eine einzige.<br />
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