Personalmanagement und Führung - ABWF
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7.3 Abschiedsgespräch<br />
Wenn Mitarbeiter das Unternehmen (auf eigenen Wunsch, aber auch bei<br />
einer vom Unternehmen veranlassten Kündigung) verlassen, gehen nicht<br />
nur Wissen <strong>und</strong> Fähigkeiten für das Unternehmen verloren. Mit einem<br />
geordneten Ausstieg – der durch eine angemessene Verabschiedung erfolgt<br />
– lassen sich mögliche Defizite aus der Vergangenheit aufarbeiten.<br />
Dies bezieht sich nicht nur auf den einzelnen Mitarbeiter, sondern auch<br />
auf die gesamte Organisation. Aus den Informationen dieses Gesprächs<br />
lassen sich Maßnahmen ableiten, die die Mitarbeiteridentifikation an das<br />
Unternehmen erhöhen.<br />
Abschiedsgespräche gehören in die Kategorie “Geschäftsbericht von unten”.<br />
Von ausscheidenden Mitarbeitern erfahren Sie wahrscheinlich offener<br />
<strong>und</strong> ehrlicher, wo den Mitarbeitern “der Schuh drückt” <strong>und</strong> wo Verbesserungspotenziale<br />
vorhanden sind. Er wird mit angemessener Distanz<br />
zum Unternehmen befragt. Sind noch ungelöste Konflikte vorhanden,<br />
sollten auch diese zu einem gemeinsamen Abschluss gebracht werden.<br />
Wenn ein Mitarbeiter das Unternehmen auf eigenen Wunsch verlässt,<br />
führt das auch zu Reaktionen bei der verbleibenden Belegschaft: Unsicherheit<br />
hinsichtlich der Stabilität des Unternehmens, Furcht vor Mehrbelastungen<br />
etc. Auch diese Reaktionen sollten ernst genommen werden<br />
<strong>und</strong> durch Gespräche aufgearbeitet werden.<br />
Gesprächsvoraussetzungen<br />
Der Gesprächsführende muss in der Lage sein, unparteiisch <strong>und</strong> emotional<br />
neutral zu agieren (aber: keine übertriebene Höflichkeit, sondern den<br />
im Unternehmen üblichen Ton wählen).<br />
Er soll neugierig sein auf das, was er zu hören bekommt <strong>und</strong> nicht mit<br />
Rechtfertigungsüberlegungen bereits in das Gespräch hineingehen.<br />
Er muss in der Lage sein, die Entscheidung des Mitarbeiters respektieren<br />
zu können bzw. auch die Entscheidung des Unternehmens nachvollziehen<br />
können, wenn die Kündigung vom Unternehmen erfolgte.<br />
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