Personalmanagement und Führung - ABWF
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Arbeitgeber innerhalb eines Monats nach dem vereinbarten Beginn des<br />
Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich<br />
niederlegt. Eine Änderung von festen Vereinbarungen kann nur mit einer<br />
Änderungskündigung unter Einhaltung von Kündigungsfristen durchgesetzt<br />
werden.<br />
Vertragsgestaltung<br />
In die Vertragsgestaltung sollten folgende Aspekte aufgenommen werden:<br />
– Beginn des Arbeitsverhältnisses<br />
– Beschreibung der Tätigkeit (Hier muss entschieden werden, wie detailliert<br />
bzw. offen die Tätigkeit formuliert wird. Dies entscheidet über<br />
die Einsatzflexibilität des Mitarbeiters.),<br />
– Arbeitsort,<br />
– Vergütung,<br />
– Regelungen hinsichtlich Arbeitszeiten,<br />
– Urlaubsregelungen,<br />
– Kündigungsbedingungen,<br />
– Vereinbarung einer Probezeit.<br />
Zu beachten ist, dass viele Arbeitsbedingungen bereits in Gesetzen <strong>und</strong><br />
Tarifverträgen für alle Arbeitnehmer gleich geregelt sind, z. B. die Arbeitszeit,<br />
das tarifliche Entgelt, Urlaub <strong>und</strong> Urlaubsgeld.<br />
Checkliste für die Praxis<br />
Vertragspartner (Name <strong>und</strong> Anschrift von Unternehmen <strong>und</strong> Mitarbeiter)<br />
Zeitpunkt der Beschäftigungsaufnahme (Eintrittstermin) <strong>und</strong> Probezeit<br />
Tätigkeitsbezeichnung, Aufgabengebiet <strong>und</strong> Aufgaben<br />
Stellung in der betrieblichen Hierarchie, ggf. besondere Pflichten <strong>und</strong><br />
Vollmachten des Mitarbeiters<br />
Höhe der Bezüge <strong>und</strong> Auszahlungsmodus (z. B. zum 15. des Monats)<br />
Arbeitszeit<br />
Nebenleistungen (z. B. Firmenwagen)<br />
Urlaub (Angabe in Arbeitstagen)<br />
Nebentätigkeiten (diese bedürfen in der Regel der besonderen Zustimmung<br />
des Arbeitgebers)<br />
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