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Personalmanagement und Führung - ABWF

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Arbeitgeber innerhalb eines Monats nach dem vereinbarten Beginn des<br />

Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich<br />

niederlegt. Eine Änderung von festen Vereinbarungen kann nur mit einer<br />

Änderungskündigung unter Einhaltung von Kündigungsfristen durchgesetzt<br />

werden.<br />

Vertragsgestaltung<br />

In die Vertragsgestaltung sollten folgende Aspekte aufgenommen werden:<br />

– Beginn des Arbeitsverhältnisses<br />

– Beschreibung der Tätigkeit (Hier muss entschieden werden, wie detailliert<br />

bzw. offen die Tätigkeit formuliert wird. Dies entscheidet über<br />

die Einsatzflexibilität des Mitarbeiters.),<br />

– Arbeitsort,<br />

– Vergütung,<br />

– Regelungen hinsichtlich Arbeitszeiten,<br />

– Urlaubsregelungen,<br />

– Kündigungsbedingungen,<br />

– Vereinbarung einer Probezeit.<br />

Zu beachten ist, dass viele Arbeitsbedingungen bereits in Gesetzen <strong>und</strong><br />

Tarifverträgen für alle Arbeitnehmer gleich geregelt sind, z. B. die Arbeitszeit,<br />

das tarifliche Entgelt, Urlaub <strong>und</strong> Urlaubsgeld.<br />

Checkliste für die Praxis<br />

Vertragspartner (Name <strong>und</strong> Anschrift von Unternehmen <strong>und</strong> Mitarbeiter)<br />

Zeitpunkt der Beschäftigungsaufnahme (Eintrittstermin) <strong>und</strong> Probezeit<br />

Tätigkeitsbezeichnung, Aufgabengebiet <strong>und</strong> Aufgaben<br />

Stellung in der betrieblichen Hierarchie, ggf. besondere Pflichten <strong>und</strong><br />

Vollmachten des Mitarbeiters<br />

Höhe der Bezüge <strong>und</strong> Auszahlungsmodus (z. B. zum 15. des Monats)<br />

Arbeitszeit<br />

Nebenleistungen (z. B. Firmenwagen)<br />

Urlaub (Angabe in Arbeitstagen)<br />

Nebentätigkeiten (diese bedürfen in der Regel der besonderen Zustimmung<br />

des Arbeitgebers)<br />

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