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Personalmanagement und Führung - ABWF

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Fünf Durchführungswege<br />

der betrieblichen Alterssicherung<br />

ä Direktzusage<br />

Der Arbeitgeber erbringt die Leistungen unmittelbar <strong>und</strong> kann dafür in der<br />

Anwartschaftsphase Rückstellungen bilden. Dies hat zur Folge, dass die<br />

Unternehmen für künftig zu erbringende Betriebsrenten Pensionsrückstellungen<br />

zu bilden haben, die den zu versteuernden Gewinn mindern,<br />

ohne die Liquidität des Unternehmens zu beeinträchtigen. Es wird also –<br />

im Gegensatz zu Fonds-Systemen – kein Kapital extern angespart, sondern<br />

es verbleibt im Unternehmen.<br />

ä Direktversicherung<br />

Das Modell der Direktversicherung wird vor allem von Kleinbetrieben <strong>und</strong><br />

mittelständischen Unternehmen bevorzugt.<br />

Die Leistungen werden von einem Versicherungsunternehmen erbracht,<br />

mit dem der Arbeitgeber zugunsten des Arbeitnehmers Verträge<br />

schließt. Die Höhe der vom Unternehmen eingezahlten Beiträge können<br />

auch prozentual an den Ertrag des Unternehmens gekoppelt werden. Damit<br />

sind die Beschäftigten stärker am Unternehmenserfolg interessiert<br />

<strong>und</strong> beteiligt. Die Direktversicherung ist bei einem Arbeitgeberwechsel<br />

meist problemlos zu übertragen.<br />

ä Unterstützungskasse<br />

Die betriebliche Altersvorsorge durch eine Unterstützungskasse hat den<br />

Vorteil, dass die Rücklagen im Gegensatz zur Direktzusage nicht in der Bilanz<br />

eines Unternehmens erscheinen, sondern in voller Höhe Betriebsausgaben<br />

sind.<br />

Die gängigen Unterstützungskassen sind rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtungen<br />

<strong>und</strong> haben zur Absicherung eine Rückdeckungsversicherung<br />

abgeschlossen. Weitere Vorteile einer externen Unterstützungskasse<br />

im Gegensatz zur Direktzusage sind die Auslagerung aller<br />

Versorgungsrisiken, flexible Finanzierung <strong>und</strong> der fehlende Verwaltungsaufwand<br />

für das Unternehmen. Auch hier gilt die nachgelagerte<br />

Besteuerung. Die Auszahlung erfolgt erst nach längerer Betriebszugehörigkeit.<br />

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