30.01.2013 Aufrufe

Personalmanagement und Führung - ABWF

Personalmanagement und Führung - ABWF

Personalmanagement und Führung - ABWF

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Wann kann abgemahnt werden?<br />

Abgemahnt werden kann in folgenden Fällen:<br />

– Verschweigen einer Nebenbeschäftigung,<br />

– eigenmächtiges Fernbleiben von der Arbeit,<br />

– Arbeitsverweigerung,<br />

– unsoziales Verhalten (Beleidigung, Belästigung),<br />

– Verstoß gegen Arbeits- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutzvorschriften,<br />

– Weitergabe von Interna (je nach Schwere auch direkte Kündigung<br />

möglich).<br />

Es gilt der Gr<strong>und</strong>satz der Verhältnismäßigkeit: Kleinere/“harmlose” Ursachen<br />

reichen für eine Abmahnung nicht aus.<br />

Vor einer Kündigung muss nicht abgemahnt werden bei Unterschlagung,<br />

Betrug, Diebstahl.<br />

Wie muss abgemahnt werden?<br />

Prinzipiell reicht eine mündliche Abmahnung unter Zeugen, wenn sicher<br />

ist, dass der Mitarbeiter diese auch versteht. Eine schriftliche Abmahnung<br />

ist aber unbedingt vorzuziehen. In beiden Fällen gilt, dass die folgenden<br />

Inhalte vorkommen müssen:<br />

– das Wort Abmahnung,<br />

– möglichst konkrete Darstellung der Pflichtverletzung (Sachverhalt, Ort,<br />

Datum, Zeugen etc.),<br />

– Missbilligung des Verhaltens <strong>und</strong> Hinweis auf korrektes Verhalten,<br />

– Drohung mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen (in der Regel: Kündigung)<br />

im Falle der Fortsetzung oder Wiederholung.<br />

Die Abmahnung muss vom Mitarbeiter quittiert werden; sie geht als Kopie<br />

in die Personalakte ein <strong>und</strong> verbleibt dort. Der betroffene Mitarbeiter<br />

kann einer Abmahnung widersprechen <strong>und</strong> versuchen, die Entfernung<br />

selbiger aus seiner Personalakte beim Arbeitsgericht einzuklagen. Eine<br />

zweite Abmahnung kann erst dann ausgesprochen werden, wenn der<br />

Mitarbeiter die erste erhalten hat.<br />

Eine Abmahnung kann jeder aussprechen, der dem Mitarbeiter gegenüber<br />

“anweisungsbefugt” ist, also auch direkte Vorgesetzte.<br />

64

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!