Personalmanagement und Führung - ABWF
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Ihr anteiliger Jahresurlaub bis zum Kündigungstermin beträgt ..... Tage,<br />
wovon Sie bereits .... Tage in Anspruch genommen haben. Die restlichen<br />
... Urlaubstage gewähren wir Ihnen innerhalb der Kündigungsfrist, so<br />
dass Ihr letzter Arbeitstag der ..... ist.<br />
In Ihrem Besitz befindliches Firmeneigentum geben Sie bitte bis zum<br />
....... zurück.<br />
Mit fre<strong>und</strong>lichem Gruß<br />
Unterschrift<br />
Erhalten am: (Datum) Unterschrift: (XYZ)<br />
Tipp: Die Kündigung sollte zunächst im persönlichen Kontakt vom Vorgesetzten<br />
ausgesprochen werden. Das Gespräch sollte in ruhiger, ungestörter<br />
Atmosphäre stattfinden. Dem zu Kündigenden sollten die Gründe<br />
plausibel dargelegt werden. In diesem Rahmen kann auch über die Möglichkeit<br />
eines Aufhebungsvertrags <strong>und</strong> einer Abfindung (i. d. R. 0,5 -1 Monatsgehalt<br />
pro Beschäftigungsjahr) gesprochen werden<br />
É Verwandte Instrumente: Abmahnung, Abschiedsgespräch<br />
8 http://www.wdr.de/tv/recht/arbrecht/arbmein.htm (04. 01. 2002)<br />
http://www.arbeitsrecht.de (04. 01. 2002)<br />
& Elsner, S.: Personenbedingte Kündigung. Frankfurt/M. 2000<br />
Die arbeitsrechtliche Kündigung für die Praxis. Kündigungen gut vorbereiten <strong>und</strong> rechtssicher<br />
durchführen. Freiburg i. Breisgau 2001<br />
7.2 Zeugnisse<br />
Nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses hat jeder Mitarbeiter (auch<br />
Auszubildende <strong>und</strong> “feste Freie”) das Recht auf ein Zeugnis, egal wie<br />
lange <strong>und</strong> in welcher Form er beim Unternehmen beschäftigt war.<br />
Zwei Formen des Arbeitszeugnisses werden unterschieden: Das einfache<br />
<strong>und</strong> das qualifizierte. Im einfachen Arbeitszeugnis werden die<br />
Leistungen des Mitarbeiters im Gegensatz zum qualifizierten nicht bewertet.<br />
Auszubildende haben automatisch Anspruch auf ein qualifiziertes<br />
Zeugnis, andere Arbeitnehmer müssen dieses fordern. Ein Arbeitszeugnis<br />
muss vielen Ansprüchen genügen: Tut es das nicht, kann es vom ehemaligen<br />
Arbeitnehmer angefochten werden.<br />
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