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Heft 126 - Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung

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Verfügung gestellt, der sie auswertet und die Ergebnisse sukzessive in das Online-<br />

Informationssystem "Studien- und Berufswahl" (Newsletter, Veranstaltungshinweise, Thema<br />

des Monats) einfließen lässt. Durch dieses Procedere ist gewährleistet, dass auch die Um-<br />

frageberichte und -ergebnisse verbreitet werden und damit Beachtung finden, auf die in die-<br />

sem Bericht nicht näher eingegangen wird.<br />

Abhängig davon, wer die Verantwortung <strong>für</strong> ein Projekt oder Beratungsangebot trägt oder als<br />

Hauptveranstalter auftritt, werden die in Kapitel 5 und 6 beschriebenen Kooperationsprojekte<br />

eingeteilt in<br />

- Schulprojekte des Kultusbereichs <strong>für</strong> die Schulpraxis in der Sekundarstufe II,<br />

- Projekte in der Lehrerbildung,<br />

- Projekte in Verantwortung der Hochschulen,<br />

- von Wirtschaft und Verbänden getragene Beratungsangebote und Projekte,<br />

- bundesweite / überregionale Kooperationsprojekte.<br />

Bewusst wird hier einer 2001 im Auftrag der HRK erarbeiteten Klassifikation vorhandener<br />

Initiativen nicht gefolgt, die als Unterscheidungsmerkmal "Arbeitsform" und "Adressaten" der<br />

Angebote gewählt hatte 1 . Grund <strong>für</strong> diese Abweichung ist, dass die Grenzen zwischen den<br />

einzelnen Initiativen äußerst fließend sind (Problem der Mehrfachzuordnung) und dass die<br />

Kennzeichnung des Verantwortungsbereichs zweckdienlich ist hinsichtlich Erarbeitung und<br />

Umsetzung von Empfehlungen und einer Verwendung dieses Berichts als Handreichung.<br />

Nach einer Zusammenfassung ermittelter Defizite und möglicher Lösungsansätze in Kapitel<br />

7 werden im abschließenden Kapitel 8 dieses Berichts schließlich Empfehlungen <strong>für</strong> weitere<br />

Verbesserungen bei der Studien- und Berufswahlvorbereitung formuliert.<br />

3. Rechtliche Grundlagen und Rahmenvorgaben<br />

Das Hochschulrahmengesetz (§ 14 Satz 4) verpflichtet die Hochschulen, bei der Studienbe-<br />

ratung insbesondere mit den Stellen zusammenzuarbeiten, die <strong>für</strong> die Berufsberatung und<br />

die staatlichen Prüfungen zuständig sind. Die Bestimmung ist in die Hochschulgesetze der<br />

<strong>Länder</strong> übernommen worden, wobei in Hamburg und Hessen die Beratung in den Schulen<br />

bzw. die studienvorbereitende Beratung ausdrücklich mit einbezogen ist (siehe im Anhang 1<br />

1 Michael Ley: Übergang Schule - Hochschule, Klassifikation von Initiativen zur Förderung des wissenschaftlichen<br />

Nachwuchses, erstellt im Auftrag der Hochschulrektorenkonferenz und der Kultusministerkonferenz,<br />

Bonn 2001. In dieser Studie werden 22 Projekttypen unterschieden und zu 6 ve rschiedenen<br />

Projektgruppen zusammengefasst.

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