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Deutsch - Krebsliga Schweiz

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Welches Gremium sollte solche Therapiestandards<br />

festlegen?<br />

Es müssen Fachleute sein und nicht etwa die Krankenversicherungen.<br />

Ideal wäre eine nationale Organisation,<br />

die diese Standards definiert. Wir sind dazu<br />

im Gespräch mit der <strong>Schweiz</strong>erischen Gesellschaft<br />

für Medizinische Onkologie (SGMO). Doch auch<br />

weitere Fachgesellschaften müssen an diesem Prozess<br />

beteiligt sein. Auf internationaler Ebene gibt es<br />

solche Standards, die einen Rahmen vorgeben, innerhalb<br />

dessen man sich bewegen kann. Diese Standards<br />

müssen aber an die schweizerischen Bedingungen<br />

angepasst werden, da gewisse europäische<br />

Standards sehr vage formuliert sind oder Anpassungen<br />

an Länder beinhalten, die sich im Vergleich zur<br />

<strong>Schweiz</strong> auf einem wirtschaftlich deutlich niedrigeren<br />

Niveau befinden.<br />

Sollten solche Standards auch verbindlich sein<br />

für die Kostengutsprache einer Behandlung durch<br />

die Krankenkassen? Schätzungsweise 60 Prozent<br />

der Krebsmedikamente werden ja «off label»<br />

eingesetzt, das heisst in Situationen oder für<br />

Indikationen, die nicht auf der Spezialitätenliste<br />

stehen.<br />

Das ist in der Tat ein heikles Thema. Die Krankenkassen<br />

vergüten jene Medikamente, die registriert und<br />

auf der Spezialitätenliste aufgeführt sind. Doch diese<br />

Fälle decken nur etwa 40 Prozent der realen Welt ab.<br />

Zwar werden viele Abweichungen von dieser Regel<br />

von den Versicherern akzeptiert, doch basieren diese<br />

Entscheide nicht auf einer Rechtsgrundlage. Oncosuisse<br />

führt zurzeit Gespräche mit dem BAG, mit<br />

Swissmedic und mit dem Staatssekretariat für Bildung<br />

und Forschung (SBF). Ziel dieser Diskussionen<br />

ist es, Regeln aufzustellen, die es erlauben, einen<br />

grösseren Anteil der Krebsbehandlungen als bisher<br />

auf eine legale Grundlage zu stellen.

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