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Welches Gremium sollte solche Therapiestandards<br />
festlegen?<br />
Es müssen Fachleute sein und nicht etwa die Krankenversicherungen.<br />
Ideal wäre eine nationale Organisation,<br />
die diese Standards definiert. Wir sind dazu<br />
im Gespräch mit der <strong>Schweiz</strong>erischen Gesellschaft<br />
für Medizinische Onkologie (SGMO). Doch auch<br />
weitere Fachgesellschaften müssen an diesem Prozess<br />
beteiligt sein. Auf internationaler Ebene gibt es<br />
solche Standards, die einen Rahmen vorgeben, innerhalb<br />
dessen man sich bewegen kann. Diese Standards<br />
müssen aber an die schweizerischen Bedingungen<br />
angepasst werden, da gewisse europäische<br />
Standards sehr vage formuliert sind oder Anpassungen<br />
an Länder beinhalten, die sich im Vergleich zur<br />
<strong>Schweiz</strong> auf einem wirtschaftlich deutlich niedrigeren<br />
Niveau befinden.<br />
Sollten solche Standards auch verbindlich sein<br />
für die Kostengutsprache einer Behandlung durch<br />
die Krankenkassen? Schätzungsweise 60 Prozent<br />
der Krebsmedikamente werden ja «off label»<br />
eingesetzt, das heisst in Situationen oder für<br />
Indikationen, die nicht auf der Spezialitätenliste<br />
stehen.<br />
Das ist in der Tat ein heikles Thema. Die Krankenkassen<br />
vergüten jene Medikamente, die registriert und<br />
auf der Spezialitätenliste aufgeführt sind. Doch diese<br />
Fälle decken nur etwa 40 Prozent der realen Welt ab.<br />
Zwar werden viele Abweichungen von dieser Regel<br />
von den Versicherern akzeptiert, doch basieren diese<br />
Entscheide nicht auf einer Rechtsgrundlage. Oncosuisse<br />
führt zurzeit Gespräche mit dem BAG, mit<br />
Swissmedic und mit dem Staatssekretariat für Bildung<br />
und Forschung (SBF). Ziel dieser Diskussionen<br />
ist es, Regeln aufzustellen, die es erlauben, einen<br />
grösseren Anteil der Krebsbehandlungen als bisher<br />
auf eine legale Grundlage zu stellen.