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vollständige Magisterarbeit - Socialnet

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Familiensozialisation bei den Spätaussiedlern<br />

45<br />

_________________________________________________________<br />

ist der Nachweis der deutschen Volkszugehörigkeit. Nach dem neuen<br />

Bundesvertriebenengesetz (§6 Abs.1) ist deutscher Volkszugehöriger,<br />

wer sich in seiner Heimat zum Volkstum bekannt hat (subjektives Erfor-<br />

dernis), sofern dieses Bekenntnis durch bestimmte Merkmale (Ab-<br />

stammung, Sprache, Erziehung, Kultur) bestätigt wird (objektives Erfor-<br />

dernis) (Dietz, 1996 S. 41).<br />

Seit 1990 haben Aussiedler erhebliche Kürzungen der Entschädigungs-<br />

und Sozialleistungen hinnehmen müssen. Mit den Einschränkungen in<br />

den Leistungsbezügen verschlechterten sich die sozialen Einstiegs-<br />

bedingungen der Aussiedler in der Bundesrepublik. Waren sie früher<br />

den Empfängern von Arbeitslosengeld mehr oder weniger gleichge-<br />

stellt, so haben die meisten inzwischen nur noch einen Anspruch auf<br />

die Sozialhilfe (Strobl, 2000 S. 30). Inzwischen besteht kein Anspruch<br />

mehr auf Eingliederungsgeld. Der Sprachkurs wurde von 10 auf 6 Mo-<br />

nate begrenzt (Informationen zur politischen Bildung, 2000 S. 40). Für<br />

Jugendliche beträgt die Sprachförderung 10 Monate (ebd. S. 42).<br />

Die Eingliederungsleistungen werden an den Wohnort gebunden, um<br />

hohe Sozialaufwendungen und Engpässe auf dem Arbeitsmarkt in den<br />

aufnehmenden Gemeinden zu vermeiden. Nach dem Wohnortzuwei-<br />

sungsgesetz haben die Spätaussiedler nur am zugewiesenen Wohnort<br />

Anspruch auf Eingliederungsleistungen. Eine weitere Änderung im Ge-<br />

setzt soll die Wohnortbindung der Spätaussiedler auf drei Jahre nach<br />

der Einreise festsetzen. Eine Abwesenheit von dem Wohnort darf ledig-<br />

lich drei Monate dauern und zum Zweck der Arbeitssuche dienen (ebd.<br />

S. 39).<br />

6.3. Wohnsituation der Spätaussiedler in Deutschland<br />

Nach jahrelangem Warten und oft langwierigen Ausreiseverhandlungen<br />

haben alle Spätaussiedler den Erstkontakt mit der Bundesrepublik in<br />

einem der vier Grenzdurchgangslager. Die beiden Lager Friedland (seit<br />

1945) und Unna-Massen (seit 1988) sind für die Aussiedler aus der e-<br />

hemaligen UdSSR zuständig. Nach etwa einer Woche im Grenzdurch-

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