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nannten „Triple X“-Rückstellungen und<br />

(ii) 150% des Betrags der bilanztechnisch<br />

erforderlichen Rückstellungen<br />

(ohne gestundete Erwerbskosten<br />

entspricht).<br />

Da die Maßnahme eine Reihe von Änderungen<br />

an dem am 31. Dezember 2003<br />

zwischen SGLR und SFS abgeschlossenen<br />

Retrozessionsvertrag (Automatic<br />

Coinsurance Retrocession Treaty) erfordert,<br />

wurde sie der Versicherungsbehörde<br />

des Bundesstaats Texas (Vereinigte<br />

Staaten von Amerika) vorgelegt. Die<br />

zuständige Behörde des Bundesstaats<br />

Texas hat in einem Schreiben vom<br />

30. September 2005 mitgeteilt, dass sie<br />

keine Anmerkungen zu den Änderungen<br />

habe, die an diesem Vertrag vorgenommen<br />

würden. Die irischen Behörden<br />

(IFSRA) wurden ebenfalls über die Maßnahme<br />

informiert und haben mitgeteilt,<br />

dass sie keine Einwände haben.<br />

Die Maßnahme wurde Ende Dezember<br />

2005 eingeführt.<br />

Gemäß Artikel L. 225-38 Handelsgesetzbuch<br />

hat der Verwaltungsrat der<br />

Gesellschaft in der Sitzung vom 7. November<br />

2006 die Erweiterung (i) der<br />

102 REFERENZDOKUMENT SCOR 2007<br />

Laufzeit einer Garantieerklärung der<br />

Muttergesellschaft, die von SCOR am<br />

19. Dezember 2005 ausgestellt wurde,<br />

auf zehn Jahre und die Erhöhung (ii) des<br />

Gesamtbetrags der Garantie von SCOR<br />

auf 400 Mio. USD genehmigt, parallel<br />

zur neuen Laufzeit der Akkreditivdeckung<br />

und der neuen Summe für die<br />

Gesamtverbindlichkeiten von CALYON<br />

laut Vertrag.<br />

Die von dieser Vereinbarung betroffenen<br />

Mitglieder der Geschäftsleitung sind die<br />

Herren Denis Kessler und Patrick<br />

Thourot.<br />

19.3 Sonderbericht der Abschlussprüfer über die reglementierten<br />

Vereinbarungen und Verpfl ichtungen<br />

Sonderbericht der Abschlussprüfer<br />

über die reglementierten Vereinbarungen<br />

und Verpfl ichtungen<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

in unserer Eigenschaft als Abschlussprüfer<br />

Ihres Unternehmens<br />

legen wir Ihnen hiermit unseren Bericht<br />

über die reglementierten Vereinbarungen<br />

und Verpfl ichtungen vor.<br />

Vereinbarungen und Verpfl ichtungen, die<br />

im Laufe des Geschäftsjahres genehmigt<br />

wurden.<br />

Wir wurden gemäß Artikel L. 225-40<br />

Handelsgesetzbuch über Vereinbarungen<br />

und Verpfl ichtungen informiert, die Gegenstand<br />

einer vorherigen Zustimmung<br />

Ihres Verwaltungsrats waren.<br />

Uns kommt nicht die Aufgabe zu, nach<br />

gegebenenfalls weiteren vorhandenen<br />

Vereinbarungen und Verpfl ichtungen zu<br />

recherchieren, sondern Sie auf der Grundlage<br />

der uns übermittelten Informationen<br />

über die wesentlichen Merkmale und Modalitäten<br />

jener Vereinbarungen und Verpfl<br />

ichtungen zu unterrichten, die uns zur<br />

Kenntnis gegeben wurden, ohne dass wir<br />

zu deren Nützlichkeit und Begründetheit<br />

Stellung zu nehmen hätten. Gemäß Arti-<br />

kel R. 225-31 Handelsgesetzbuch obliegt<br />

es Ihnen, das Interesse am Abschluss dieser<br />

Vereinbarungen und am Eingehen<br />

dieser Verpfl ichtungen im Hinblick auf<br />

deren Genehmigung zu bewerten.<br />

Wir haben unsere Prüfungen nach den in<br />

Frankreich geltenden berufsständischen<br />

Normen ausgeführt: diese Normen erfordern,<br />

dass angemessene Maßnahmen<br />

ergriffen werden, um die Übereinstimmung<br />

der uns übermittelten Informationen<br />

mit den grundlegenden Dokumenten,<br />

denen sie entnommen wurden, zu<br />

überprüfen.<br />

Vereinbarungen und Verpfl ichtungen, die<br />

im Laufe des Geschäftsjahres genehmigt<br />

wurden:<br />

Genehmigung zum Abschluss einer<br />

Vollmacht zwischen SCOR und BNP<br />

Paribas<br />

In Übereinstimmung mit Artikel L.225-38<br />

Handelsgesetzbuch hat der Verwaltungsrat<br />

in seiner Sitzung vom 3. April<br />

2007, im Rahmen der Übernahme von<br />

Converium, die Unterzeichnung einer<br />

Vollmacht durch die SCOR genehmigt,<br />

die sich auf die Aufgabe der Finanzberatung<br />

mit der BNP Paribas bezieht. Die im<br />

Geschäftsjahr 2007 im Rahmen dieser<br />

Vollmacht gezahlte Provision beläuft sich<br />

auf 6.473.207 EUR vor Steuern.<br />

Das von dieser Vereinbarung betroffene<br />

Mitglied des Verwaltungsrats ist Herr<br />

Denis Kessler.<br />

Genehmigung der geplanten Zusatzvereinbarung<br />

Nr. 1 zum Vertrag<br />

über die Eröffnung eines durch Ausgabe<br />

von Akkreditiven nutzbaren<br />

Kredits mit Datum vom 25. November<br />

2005<br />

Der Verwaltungsrat der Gesellschaft hat<br />

in seiner Sitzung vom 9. Mai 2007 gemäß<br />

Artikel L. 225-38 Handelsgesetzbuch die<br />

Unterzeichnung der Zusatzvereinbarung<br />

zu dem am 25. November 2005 zwischen<br />

SCOR und BNP Paribas abgeschlossenen<br />

Vertrags über die Eröffnung eines<br />

durch Ausgabe von Akkreditiven nutzbaren<br />

Kredits (der „Kreditvertrag“)<br />

genehmigt.<br />

Auf Grundlage des Kreditvertrages hat<br />

BNP Paribas SCOR zu den in dem Kreditvertrag<br />

aufgeführten Bedingungen<br />

eine Kreditlinie bis zu einem Höchstbetrag<br />

von 85.000.000 USD eingeräumt,<br />

nutzbar durch Ausgabe von Akkreditiven<br />

(Standby-Letters of Credit oder „SBLC“)<br />

oder von Rückgarantien, die dazu bestimmt<br />

sind, SCOR die Möglichkeit zu

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