4 - Scor
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A - Allgemeines<br />
Sachrückversicherung<br />
Bei der Ermittlung der Höhe der Rückstellungen<br />
prüfen Versicherer und Rückversicherer<br />
die verfügbaren historischen Daten<br />
und versuchen, die Auswirkungen zahlreicher<br />
Faktoren wie z.B. künftige Gesetzesänderungen<br />
und Gerichtsurteile, die<br />
sich auf die Verluste aufgrund von Schadenfällen<br />
auswirken können, Veränderung<br />
gesellschaftlicher Verhaltensweisen oder<br />
politische Entwicklungen, welche die Risikoexponierung<br />
erhöhen können, Sterblichkeits-<br />
und Erkrankungstendenzen sowie<br />
jede Entwicklung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen<br />
vorherzusagen. Diese<br />
Methode basiert auf der Annahme, dass<br />
die Erfahrungswerte aus der Vergangenheit<br />
nach Anpassung um aktuelle Entwicklungen<br />
eine geeignete Grundlage zur Vorhersage<br />
künftiger Ereignisse darstellen.<br />
Diese Methode zur Bewertung der Rückstellungen<br />
berücksichtigt implizit die Auswirkungen<br />
der Infl ationsentwicklung und<br />
sonstiger Faktoren, die sich auf die Schadensentwicklung<br />
auswirken können, indem<br />
die Entwicklung von Schadentabellen<br />
im zeitlichen Verlauf sowie aktuelle Tendenzen<br />
berücksichtigt werden. Allerdings<br />
existiert keine spezifi sche Methode zur<br />
Bewertung der Auswirkungen einzelner<br />
für sich allein betrachteter Elemente auf<br />
die Angemessenheit der Rückstellungen,<br />
da die korrekte Festlegung ihrer Höhe von<br />
zahlreichen Faktoren abhängig ist.<br />
Der Konzern prüft und aktualisiert regelmäßig<br />
seine Methoden zur Bewertung der<br />
Rückstellungen für eingetretene, aber<br />
noch nicht gemeldete Schäden (Incurred<br />
but not Reported: „IBNR“). Allerdings ist<br />
es schwierig, die Höhe der erforderlichen<br />
Rückstellungen genau zu bestimmen,<br />
ganz besonders aufgrund der Entwicklung<br />
der rechtlichen Rahmenbedingungen,<br />
einschließlich des gesetzlichen Haftungsrechts,<br />
das sich auf die Entwicklung der<br />
Rückstellungen auswirken kann. Ist dieser<br />
Prozess schon für die Zedenten kompliziert<br />
und subjektiv, so sind die diesen<br />
Schätzungen wesenseigenen Unsicher–<br />
heiten für den Rückversicherer noch größer,<br />
hauptsächlich, weil der zeitliche Abstand,<br />
der zwischen dem Ereignis oder<br />
eigentlichen Schadenfall und dem Antrag<br />
auf Schadenszahlung beim Rückversicherer<br />
liegt, größer ist, aufgrund der Vielfalt<br />
der Vertragsentwicklungen, ob sie nun<br />
festgeschrieben oder fakultativ sind, sowie<br />
der Abhängigkeit von den Zedenten,<br />
um Informationen zu den Schäden und<br />
Unterschieden bei der Bemessung der<br />
Rückstellungen unter den Zedenten zu<br />
erhalten. Außerdem ist es möglich, dass<br />
die Trends, die die Verpfl ichtungen in der<br />
Vergangenheit beeinfl usst haben, sich<br />
nicht wiederholen oder nicht die gleichen<br />
Auswirkungen auf die Entwicklung künftiger<br />
Verbindlichkeiten haben. So könnten<br />
die Verluste und Leistungen aus Verträgen<br />
den in der konsolidierten Finanzaufstellung<br />
des Konzerns ausgewiesenen<br />
Rückstellungen gegebenenfalls nicht entsprechen,<br />
und zwar in nennenswertem<br />
Umfang.<br />
Erhält ein Zedent Kenntnis eines Schadens,<br />
bildet die Schadensleistungsabteilung<br />
eine Rückstellung in der geschätzten<br />
endgültigen Schadenshöhe. Diese Schätzung<br />
spiegelt die persönliche Beurteilung<br />
des Mitarbeiters des Zedenten auf der<br />
Grundlage der anwendbaren Bewertungsmethoden<br />
wider. Der Zedent meldet den<br />
Schaden der Tochtergesellschaft des Konzerns,<br />
die den Rückversicherungsvertrag<br />
abgeschlossen hat, und teilt ihr die geschätzte<br />
Schadenshöhe mit. Der Konzern<br />
bildet eine Rückstellung in der vom Zedenten<br />
vorgeschlagenen Höhe und behält<br />
sich die Möglichkeit vor, diese auf der<br />
Grundlage der von seiner Schadenregulierungsabteilung<br />
und seinem internen Aktuariat<br />
vorgenommenen Prüfung zu erhöhen.<br />
Diese zusätzlichen Rückstellungen werden<br />
in Abhängigkeit von mehreren Kriterien<br />
wie z.B. Deckung, Verpfl ichtung, Schwere<br />
des Schadens und Beurteilung des Konzerns<br />
über die Fähigkeit des Zedenten zur<br />
Bewertung und Regulierung des Schadens<br />
festgelegt.<br />
Im Einklang mit den branchenüblichen<br />
Praktiken bildet der Konzern sodann die<br />
IBNR-Rückstellungen. Diese werden<br />
nach versicherungsmathematischen Methoden<br />
gebildet und entsprechen:<br />
- dem endgültigen Schadensbetrag, der<br />
eventuell vom Konzern für Schäden oder<br />
Ereignisse zu zahlen ist, die eingetreten,<br />
aber dem Zedenten oder dem Konzern<br />
noch nicht gemeldet wurden, sowie<br />
- der Abweichung von eingeplanten<br />
Kosten für Schäden, die dem Konzern<br />
bereits gemeldet wurden.<br />
Bei der Berechnung seiner Rückstellungen<br />
verwendet der Konzern im Allgemeinen<br />
versicherungsmathematische Methoden,<br />
die sowohl quantitative Werte<br />
ausgehend von Schäden der Vergangenheit<br />
berücksichtigen als auch qualitative<br />
Faktoren, wenn dies angezeigt ist. Eine<br />
Anpassung der Rückstellungen erfolgt<br />
außerdem in Abhängigkeit vom Umfang<br />
gezeichneter Geschäfte, von Inhalt und<br />
Bedingungen der Rückversicherungsver-<br />
56 REFERENZDOKUMENT SCOR 2007<br />
träge und der Vielfalt der zu bearbeitenden<br />
Vorgänge und Schäden, die die<br />
Verpfl ichtungen des Konzerns potenziell<br />
und auf Dauer beeinträchtigen können.<br />
Mit Ausnahme der für die Entschädigungsleistungen<br />
für Arbeitsunfälle gebildeten<br />
Rückstellungen und des Großteils<br />
der CRP-Rückstellungen, die in Anwendung<br />
der Vorschriften der USA und der<br />
Bermudas abgezinst werden, nimmt der<br />
Konzern keine Abzinsung der Rückstellungen<br />
aus der Sachrückversicherung<br />
vor.<br />
Eine Tabelle, die die Entwicklung der<br />
Schadensrückstellungen im Laufe der<br />
letzten drei Geschäftsjahre aufzeigt, ist in<br />
Abschnitt 20.2.5 – Analyse der wichtigsten<br />
Positionen des Konzernabschlusses<br />
– Anmerkung 11: Verbindlichkeiten aus<br />
Verträgen – enthalten.<br />
Lebensrückversicherungstätigkeit<br />
Bei den Lebensrückversicherungen werden<br />
die Rückstellungen für die Schadenhäufi<br />
gkeit auf der Basis der „Best estimate“-Bewertungen<br />
des Konzerns<br />
hinsichtlich der Mortalität und Morbidität<br />
und der Erträge der Finanzanlagen mit einer<br />
Rückstellung für ungünstige Entwicklungen<br />
der Gewinn- und Verlustdifferenzen<br />
ermittelt. Die Verpfl ichtungen für künftige<br />
Schadenfälle werden von dem Konzern als<br />
Einzelrisiken oder Geschäftskategorien<br />
ermittelt und können größer oder kleiner<br />
sein als die Werte, die von den Zedenten<br />
ermittelt wurden, wenn sie von unterschiedlichen<br />
Annahmen oder Sterbetafeln<br />
ausgehen. Die Rückstellungen für Schadenaufwand<br />
schließen sowohl noch nicht<br />
abgewickelte Schadenfälle bei Todesfällen<br />
als auch realisierte, aber noch nicht gemeldete<br />
Schadenfälle ein. Die tatsächlich in<br />
einem bestimmten Zeitraum eingetretenen<br />
Ereignisse können sich als kostspieliger<br />
als die Prognosen erweisen und folglich<br />
negative Auswirkungen auf die Betriebsergebnisse<br />
des Konzerns im veranschlagten<br />
Zeitraum haben.<br />
Eine Tabelle, die die Entwicklung der versicherungsmathematischen<br />
Rückstellungen<br />
bei Lebensrückversicherungen im Laufe<br />
der letzten drei Geschäftsjahre aufzeigt, ist<br />
in Abschnitt 20.2.5– Analyse der wichtigsten<br />
Positionen des Konzernabschlusses –<br />
Anmerkung 11: Verbindlichkeiten aus<br />
Verträgen – enthalten.<br />
B - Kommutationen<br />
In 2007 hat der Konzern die 2003 eingeleitete<br />
aktive Politik der Kommutation<br />
von Portfolios fortgeführt, wobei die vor-