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Eingebettete derivative<br />

Instrumente<br />

Ein eingebettetes Derivat ist ein Bestandteil<br />

eines Hybridinstrumentes, das außerdem<br />

einen nicht derivativen Rahmenvertrag<br />

umfasst, was dazu führt, dass ein Teil<br />

des Kapitalfl usses des Hybridinstrumentes<br />

auf analoge Weise zu einem autonomen<br />

Derivat variiert.<br />

Das eingebettete Derivat wird vom Rahmenvertrag<br />

getrennt und als Derivat verbucht,<br />

wenn:<br />

- die wirtschaftlichen Merkmale und die<br />

Risiken des eingebetteten Derivates nicht<br />

eng mit den wirtschaftlichen Merkmalen<br />

des Rahmenvertrag verbunden sind,<br />

- das eingebettete Instrument die gleichen<br />

Konditionen wie ein eingebettetes Derivat<br />

umfasst, und<br />

- das Hybridinstrument nicht erfolgswirksam<br />

zum beizulegenden Zeitwert bewertet<br />

wird.<br />

Wurde ein eingebettetes Derivat von seinem<br />

Rahmenvertrag getrennt, wird es<br />

entsprechend den Bestimmungen über<br />

die Verbuchung derivativer Finanzinstrumente<br />

verbucht.<br />

Stellt ein eingebettetes Derivat einen<br />

wesentlichen Teil dar und kann es nicht<br />

vom Rahmenvertrag getrennt werden, so<br />

wird das zusammengesetzte Instrument<br />

wie ein zu Transaktion szwecken gehaltenes<br />

Instrument behandelt. Die Gewinne<br />

und Verluste aus den Schwankungen<br />

des beizulegenden Zeitwertes<br />

aus dem zusammengesetzten Instrument<br />

werden dann im Ergebnis der Periode<br />

verbucht, in der sie entstehen.<br />

Zum Abschluss der Geschäftsjahre<br />

2006 und 2007 verfügte die Gruppe<br />

über in Wandelanleihen enthaltene eingebettete<br />

Derivate. Diese eingebetteten<br />

Derivate werden nicht von den Rahmenverträgen<br />

getrennt und die zusammengesetzten<br />

Instrumente werden in ihrer<br />

Gesamtheit zum beizulegenden Zeitwerteje<br />

nach Ergebnis verbucht.<br />

Deckungsinstrumente<br />

Ein Deckungsinstrument ist ein bestimmtes<br />

derivatives Instrument oder, bei<br />

einer Absicherung des alleinigen Risikos<br />

der Wechselkursschwankung, ein bestimmter,<br />

nicht derivativer Aktiv- oder<br />

Passivposten, dessen beizulegender<br />

Zeitwert oder Kapitalfl uss die Schwankungen<br />

des beizulegenden Zeitwertes<br />

oder des Kapitalfl usses des abgesicherten<br />

Wertes kompensiert.<br />

Der abgesicherte Wert kann ein Aktivposten,<br />

ein Passivposten, eine feste Verbindlichkeit,<br />

ein geplantes, sehr wahrscheinliches<br />

Geschäft oder eine reine<br />

Nettoinvestition in ein Auslandsgeschäft<br />

sein, der bzw. die den Konzern einem<br />

Schwankungsrisiko des beizulegenden<br />

Zeitwertes oder des künftigen Kapitalfl<br />

usses aussetzt, und der bzw. die als abgesichert<br />

bezeichnet wird.<br />

Die Wirksamkeit der eingerichteten Deckungen<br />

wird periodisch so geprüft, dass<br />

der Kompensationsgrad der Schwankungen<br />

des beizulegenden Zeitwertes<br />

oder des Kapitalflusses des abzusichernden<br />

Wertes, der dem abgesicherten<br />

Risiko zugewiesen werden kann,<br />

durch die Schwankungen des beizulegenden<br />

Zeitwertes oder des Kapitalfl<br />

usses des Deckungsin strumentes gewährleistet<br />

wird.<br />

Die Deckungen einer Nettoinvestition in<br />

ein Auslandsgeschäft werden wie folgt<br />

verbucht:<br />

- der Anteil am Gewinn oder Verlust aus<br />

dem als wirksamen Teil der Deckung betrachteten<br />

Deckungsinstrument wird direkt<br />

dem Eigenkapital zugebucht;<br />

- der unwirksame Teil der Deckung wird in<br />

der Gewinn- und Verlustrechnung<br />

verbucht.<br />

Die Deckungsinstrumente setzen sich im<br />

Wesentlichen aus Devisenterminkäufen<br />

und –verkäufen zusammen.<br />

Besondere Buchungsprinzipien<br />

und -methoden bei<br />

Rückversicherungsgeschäften<br />

Klassifi zierung und Verbuchung der<br />

Rückversicherungsverträge<br />

Von dem Konzern akzeptierte Rückversicherungsverträge<br />

oder Retrozessionsverträge<br />

führen nach IFRS zu unterschiedlichen<br />

Buchungsregeln, je nachdem,<br />

ob sie dem Standard für Versicherungsverträge<br />

IFRS 4 oder dem Standard<br />

IAS 39 entsprechen.<br />

Rückversicherungs- und Retrozessionsgeschäfte,<br />

mit denen die Übertragung<br />

eines wesentlichen Versicherungsrisikos<br />

einhergeht, werden nach<br />

REFERENZDOKUMENT SCOR 2007<br />

INFORMATIONEN ÜBER DAS VERMÖGEN<br />

den Rechnungslegungsgrundsätzen<br />

gemäß IFRS 4 verbucht, das heißt nach<br />

den vor der Einführung der IFRS-<br />

Standards bestehenden und bis zum<br />

31. Dezember 2004 für den Konzernabschluss<br />

von SCOR entsprechend der<br />

Richtlinie CRC 2000-05 verwendeten<br />

Grundsätzen. Eine Ausnahme bildet die<br />

nachstehend beschriebene Behandlung<br />

von Schwankung srückstellungen.<br />

Rückversicherungs- und Retrozessionsgeschäfte,<br />

die kein wesentliches Risiko<br />

übertragen, werden gemäß IAS 39 verbucht,<br />

was zum einen dazu führt, dass<br />

eingenommene Prämien nicht mehr als<br />

Prämieneinkommen ausgewiesen werden,<br />

und zum anderen dazu, dass die versicherungstechnischen<br />

Rückstellungen<br />

und die gestundeten Abschlusskosten<br />

auf der Passiv- und Aktivseite der Bilanz<br />

ähnlich einem Depot unter den Rubriken<br />

„Verbindlichkeiten aus Finanzverträgen“<br />

und „Forderungen aus Finanzverträgen“<br />

in der Bilanz neu klassifi ziert werden. Diese<br />

Depots werden auf ausschließlicher<br />

Grundlage der Finanzströme und nicht<br />

mehr auf Grundlage von Best Estimates<br />

bewertet, wie es die Rechnungslegungsgrundsätze<br />

für Versicherung sgeschäfte<br />

vorsehen.<br />

Der Umsatz dieser Geschäfte entspricht<br />

den durch SCOR getätigten Entnahmen.<br />

Er wird in der Rubrik „Sonstige Betriebsergebnisse“<br />

in der Gewinn- und Verlustrechnung<br />

verbucht.<br />

Für unter IFRS 4 klassifi zierte, so<br />

genannte „Versicherungsverträge“<br />

anwendbare französische<br />

Rechnungslegungsgrundsätze<br />

Verbuchung der<br />

Zedenten- Rechnungsabschlüsse<br />

Die Rückversicherungsgesellschaften<br />

des Konzerns stellen die von Zedenten<br />

erhaltenen Rechnungsabschlüsse sofort<br />

bei Erhalt fest. Zum Inventurdatum<br />

werden die von Zedenten nicht erhaltenen<br />

Rechnungsabschlüsse als fehlende<br />

Rechnungsabschlüsse geschätzt.<br />

Diese Methode besteht darin, die der<br />

Realität der Rückversicherungsverbindlichkeiten<br />

des Konzerns am nächsten<br />

kommende Situation in den Finanzaufstellungen<br />

festzuhalten. Diese Methode<br />

betrifft die Mehrheit der im Geschäftsjahr<br />

oder im vorangegangenen Geschäftsjahr<br />

abgeschlossenen Verträge.<br />

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