4 - Scor
4 - Scor
4 - Scor
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Eingebettete derivative<br />
Instrumente<br />
Ein eingebettetes Derivat ist ein Bestandteil<br />
eines Hybridinstrumentes, das außerdem<br />
einen nicht derivativen Rahmenvertrag<br />
umfasst, was dazu führt, dass ein Teil<br />
des Kapitalfl usses des Hybridinstrumentes<br />
auf analoge Weise zu einem autonomen<br />
Derivat variiert.<br />
Das eingebettete Derivat wird vom Rahmenvertrag<br />
getrennt und als Derivat verbucht,<br />
wenn:<br />
- die wirtschaftlichen Merkmale und die<br />
Risiken des eingebetteten Derivates nicht<br />
eng mit den wirtschaftlichen Merkmalen<br />
des Rahmenvertrag verbunden sind,<br />
- das eingebettete Instrument die gleichen<br />
Konditionen wie ein eingebettetes Derivat<br />
umfasst, und<br />
- das Hybridinstrument nicht erfolgswirksam<br />
zum beizulegenden Zeitwert bewertet<br />
wird.<br />
Wurde ein eingebettetes Derivat von seinem<br />
Rahmenvertrag getrennt, wird es<br />
entsprechend den Bestimmungen über<br />
die Verbuchung derivativer Finanzinstrumente<br />
verbucht.<br />
Stellt ein eingebettetes Derivat einen<br />
wesentlichen Teil dar und kann es nicht<br />
vom Rahmenvertrag getrennt werden, so<br />
wird das zusammengesetzte Instrument<br />
wie ein zu Transaktion szwecken gehaltenes<br />
Instrument behandelt. Die Gewinne<br />
und Verluste aus den Schwankungen<br />
des beizulegenden Zeitwertes<br />
aus dem zusammengesetzten Instrument<br />
werden dann im Ergebnis der Periode<br />
verbucht, in der sie entstehen.<br />
Zum Abschluss der Geschäftsjahre<br />
2006 und 2007 verfügte die Gruppe<br />
über in Wandelanleihen enthaltene eingebettete<br />
Derivate. Diese eingebetteten<br />
Derivate werden nicht von den Rahmenverträgen<br />
getrennt und die zusammengesetzten<br />
Instrumente werden in ihrer<br />
Gesamtheit zum beizulegenden Zeitwerteje<br />
nach Ergebnis verbucht.<br />
Deckungsinstrumente<br />
Ein Deckungsinstrument ist ein bestimmtes<br />
derivatives Instrument oder, bei<br />
einer Absicherung des alleinigen Risikos<br />
der Wechselkursschwankung, ein bestimmter,<br />
nicht derivativer Aktiv- oder<br />
Passivposten, dessen beizulegender<br />
Zeitwert oder Kapitalfl uss die Schwankungen<br />
des beizulegenden Zeitwertes<br />
oder des Kapitalfl usses des abgesicherten<br />
Wertes kompensiert.<br />
Der abgesicherte Wert kann ein Aktivposten,<br />
ein Passivposten, eine feste Verbindlichkeit,<br />
ein geplantes, sehr wahrscheinliches<br />
Geschäft oder eine reine<br />
Nettoinvestition in ein Auslandsgeschäft<br />
sein, der bzw. die den Konzern einem<br />
Schwankungsrisiko des beizulegenden<br />
Zeitwertes oder des künftigen Kapitalfl<br />
usses aussetzt, und der bzw. die als abgesichert<br />
bezeichnet wird.<br />
Die Wirksamkeit der eingerichteten Deckungen<br />
wird periodisch so geprüft, dass<br />
der Kompensationsgrad der Schwankungen<br />
des beizulegenden Zeitwertes<br />
oder des Kapitalflusses des abzusichernden<br />
Wertes, der dem abgesicherten<br />
Risiko zugewiesen werden kann,<br />
durch die Schwankungen des beizulegenden<br />
Zeitwertes oder des Kapitalfl<br />
usses des Deckungsin strumentes gewährleistet<br />
wird.<br />
Die Deckungen einer Nettoinvestition in<br />
ein Auslandsgeschäft werden wie folgt<br />
verbucht:<br />
- der Anteil am Gewinn oder Verlust aus<br />
dem als wirksamen Teil der Deckung betrachteten<br />
Deckungsinstrument wird direkt<br />
dem Eigenkapital zugebucht;<br />
- der unwirksame Teil der Deckung wird in<br />
der Gewinn- und Verlustrechnung<br />
verbucht.<br />
Die Deckungsinstrumente setzen sich im<br />
Wesentlichen aus Devisenterminkäufen<br />
und –verkäufen zusammen.<br />
Besondere Buchungsprinzipien<br />
und -methoden bei<br />
Rückversicherungsgeschäften<br />
Klassifi zierung und Verbuchung der<br />
Rückversicherungsverträge<br />
Von dem Konzern akzeptierte Rückversicherungsverträge<br />
oder Retrozessionsverträge<br />
führen nach IFRS zu unterschiedlichen<br />
Buchungsregeln, je nachdem,<br />
ob sie dem Standard für Versicherungsverträge<br />
IFRS 4 oder dem Standard<br />
IAS 39 entsprechen.<br />
Rückversicherungs- und Retrozessionsgeschäfte,<br />
mit denen die Übertragung<br />
eines wesentlichen Versicherungsrisikos<br />
einhergeht, werden nach<br />
REFERENZDOKUMENT SCOR 2007<br />
INFORMATIONEN ÜBER DAS VERMÖGEN<br />
den Rechnungslegungsgrundsätzen<br />
gemäß IFRS 4 verbucht, das heißt nach<br />
den vor der Einführung der IFRS-<br />
Standards bestehenden und bis zum<br />
31. Dezember 2004 für den Konzernabschluss<br />
von SCOR entsprechend der<br />
Richtlinie CRC 2000-05 verwendeten<br />
Grundsätzen. Eine Ausnahme bildet die<br />
nachstehend beschriebene Behandlung<br />
von Schwankung srückstellungen.<br />
Rückversicherungs- und Retrozessionsgeschäfte,<br />
die kein wesentliches Risiko<br />
übertragen, werden gemäß IAS 39 verbucht,<br />
was zum einen dazu führt, dass<br />
eingenommene Prämien nicht mehr als<br />
Prämieneinkommen ausgewiesen werden,<br />
und zum anderen dazu, dass die versicherungstechnischen<br />
Rückstellungen<br />
und die gestundeten Abschlusskosten<br />
auf der Passiv- und Aktivseite der Bilanz<br />
ähnlich einem Depot unter den Rubriken<br />
„Verbindlichkeiten aus Finanzverträgen“<br />
und „Forderungen aus Finanzverträgen“<br />
in der Bilanz neu klassifi ziert werden. Diese<br />
Depots werden auf ausschließlicher<br />
Grundlage der Finanzströme und nicht<br />
mehr auf Grundlage von Best Estimates<br />
bewertet, wie es die Rechnungslegungsgrundsätze<br />
für Versicherung sgeschäfte<br />
vorsehen.<br />
Der Umsatz dieser Geschäfte entspricht<br />
den durch SCOR getätigten Entnahmen.<br />
Er wird in der Rubrik „Sonstige Betriebsergebnisse“<br />
in der Gewinn- und Verlustrechnung<br />
verbucht.<br />
Für unter IFRS 4 klassifi zierte, so<br />
genannte „Versicherungsverträge“<br />
anwendbare französische<br />
Rechnungslegungsgrundsätze<br />
Verbuchung der<br />
Zedenten- Rechnungsabschlüsse<br />
Die Rückversicherungsgesellschaften<br />
des Konzerns stellen die von Zedenten<br />
erhaltenen Rechnungsabschlüsse sofort<br />
bei Erhalt fest. Zum Inventurdatum<br />
werden die von Zedenten nicht erhaltenen<br />
Rechnungsabschlüsse als fehlende<br />
Rechnungsabschlüsse geschätzt.<br />
Diese Methode besteht darin, die der<br />
Realität der Rückversicherungsverbindlichkeiten<br />
des Konzerns am nächsten<br />
kommende Situation in den Finanzaufstellungen<br />
festzuhalten. Diese Methode<br />
betrifft die Mehrheit der im Geschäftsjahr<br />
oder im vorangegangenen Geschäftsjahr<br />
abgeschlossenen Verträge.<br />
157<br />
20