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REFERENZDOKUMENT SCOR 2007<br />
INFORMATIONEN ÜBER DAS VERMÖGEN<br />
ANMERKUNG 14 - RÜCKSTELLUNGEN FÜR VERGÜNSTIGUNGEN FÜR MITARBEITER<br />
Vergünstigungen am Ende der Mitarbeit,<br />
die von dem Konzern bewilligt wurden,<br />
variieren im Zusammenhang mit<br />
gesetzlichen Verpfl ichtungen und der<br />
lokalen Unternehmenspolitik.<br />
Die Mitarbeiter des Konzerns profi tieren<br />
von kurzfristigen Vergünstigungen (bezahlter<br />
Urlaub, Krankenurlaub, Gewinnbeteiligung),<br />
von langfristigen Vergünstigungen<br />
(Verdienstmedaille,<br />
Treueprämie, Dienstalterszulage) und<br />
von Vergünstigungen nach der Mitarbeit<br />
durch beitrags- oder leistungsgebundene<br />
Versicherungssysteme (Abfi ndung<br />
bei Laufbahnende, betriebliche Zusatzrente).<br />
Die kurzfristigen Vergünstigungen werden<br />
von den verschiedenen bewilligenden<br />
Unternehmenseinheiten der<br />
Gruppe als periodenbezogener Nettopensionsaufwand<br />
verbucht.<br />
Vergünstigungen nach der<br />
Mitarbeit durch beitragsgebundene<br />
Versicherungssysteme<br />
Diese Systeme sind durch beitragsgebundene<br />
periodische Zahlungen an externe<br />
Einrichtungen gekennzeichnet,<br />
die damit das Finanzmanagement und<br />
die Verwaltung absichern. Diese Systeme<br />
befreien den Arbeitgeber von jeglicher<br />
späteren Verpfl ichtung, denn die<br />
Einrichtungen kümmern sich um die<br />
Auszahlung der geschuldeten Beträge<br />
an die Mitarbeiter (staatliche Renten-<br />
versicherung,Rentenzusatzversicherungen ARRCO/AGIRC, Pensionsfonds<br />
aus festgelegten Beitragszahlungen).<br />
Die Zahlungen der Gruppe werden für<br />
die Periode festgehalten, auf die sie<br />
sich beziehen.<br />
Vergünstigungen nach der Mitarbeit<br />
durch leistungsgebundene<br />
Versicherungssysteme<br />
Diese Systeme sind durch eine Verpfl<br />
ichtung des Arbeitgebers gegenüber<br />
den Begünstigten oder den in Zukunft<br />
Begünstigten gekennzeichnet. Wenn<br />
sie nicht vollständig vorfi nanziert sind,<br />
so entsteht durch sie eine Bildung von<br />
Rückstellungen.<br />
Die aktualisierte Verpflichtung wird<br />
nach der Projected Unit Credit-Methode<br />
(Ansammlungsbarwertverfahren) berechnet,<br />
wobei versicherungsmathematische<br />
Annahmen und Annahmen bezüglich<br />
von Gehaltssteigerungen, des<br />
Rentenalters, der Mortalität, der Rotation<br />
sowie der Aktualisierungsquote<br />
beachtet werden. Diese Annahmen<br />
werden in Zusammenhang mit den besonderen<br />
makroökonomischen Bedingungen<br />
der Länder, in denen der Konzern<br />
tätig ist, behandelt.<br />
Die Änderung versicherungsmathematischer<br />
Annahmen, oder der Unterschied<br />
zwischen diesen Annahmen und<br />
der Realität, erzeugen versicherungsmathematische<br />
Gewinne und Verluste,<br />
die bei ihrem Auftreten im Eigenkapital<br />
des Geschäftsjahres festgestellt<br />
werden, in Übereinstimmung mit den<br />
Rechnungslegungsgrundsätzen des<br />
Konzerns.<br />
Abfi ndung bei Dienstende<br />
Diese Systeme sehen die Auszahlung<br />
pauschalisierter Abfi ndungen vor, die<br />
auf Basis der Dienstzeit der Arbeitnehmer<br />
innerhalb der Gruppe, sowie deren<br />
Gehalt zum Zeitpunkt des Rentenantritts<br />
berechnet werden. Diese Systeme<br />
betreffen vor allem Arbeitnehmer in den<br />
französischen und italienischen Unternehmenseinheiten.<br />
Rentenversicherung<br />
Die wichtigsten Rentenversicherungssysteme<br />
befi nden sich in der Schweiz,<br />
der USA und in Frankreich. Sie tragen<br />
jeweils 41%, 24% und 15% der gesamten<br />
Verpfl ichtung in Zusammenhang<br />
mit leistungsgebundenen Versicherungssystemen<br />
bei.<br />
Die Pensionsanrechte werden bei externen<br />
Einrichtungen, die unabhängige<br />
rechtliche Einheiten darstellen,<br />
vorfi nanziert.<br />
Die der Berechnung der Rückstellungen<br />
für Mitarbeitervergünstigungen zu Grunde<br />
gelegten Annahmen sind im Abschnitt<br />
„Regeln für die Verwendung von Schätzungen“<br />
beschrieben.<br />
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