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20.1.5 Anhang zum Geschäftsbericht<br />
ANMERKUNG 1 - GRUNDSÄTZE, REGELN UND METHODEN DER RECHNUNGS-LEGUNG<br />
Die Aufstellung des Jahresabschlusses<br />
für das Geschäftsjahr 2007 erfolgt<br />
in Übereinstimmung mit den Bestimmungen<br />
der EU-Richtlinie vom 19. Dezember<br />
1991, der VO 94-481 vom 8. Juni 1994<br />
und der Durchführungsverordnung vom<br />
20. Juni 1994, der durch die Durchführungsverordnung<br />
vom 28. Juli 1995 verändert<br />
wurde und deren Anwendbarkeit<br />
auf Rückversicherungsunternehmen erweitert<br />
wurde. Die Verteilung des Betriebsergebnisses<br />
erfolgte auf das<br />
versicherungstechnische Konto Sachversicherung,<br />
das versicherungstechnische<br />
Konto Lebensver sicherung und nicht versicherungstechnische<br />
Konten. Zusätzlich<br />
zu den Betriebsangaben zur Rückversicherung<br />
erfasst das versicherungstechnische<br />
Konto die Gemeinkosten und Erträge<br />
der der Rückversicherungstätigkeit<br />
zugewiesenen Anlagen. Die Anlagegewinne<br />
aus Eigenkapital stehen im nicht<br />
versicherungstechnischen Konto.<br />
1.1 - Immaterielle Vermögenswerte<br />
Die immateriellen Vermögenswerte, welche<br />
fest angelegt sind, bestehen aus erworbener<br />
oder selbst entwickelter Software<br />
des Unternehmens. Die<br />
Abschreibungsdauer beträgt zwischen<br />
1 und 5 Jahre.<br />
1.2 - Anlagevermögen<br />
Die Erfassung der Kapitalanlagevermögen<br />
erfolgt zu ihren historischen Anschaffungskosten<br />
ohne Berücksichtigung<br />
der Nebenkosten. Die Bewertung<br />
erfolgt unter Berücksichtigung der Art<br />
der Vermögensgegenstände und der<br />
Dauer ihrer Innehabung.<br />
1.2.1 - Wertpapiere mit<br />
Gewinnbeteiligung<br />
Der Bezugswert der Wertpapiere mit<br />
Gewinnbeteiligung entspricht dem Gebrauchswert<br />
unter Berücksichtigung<br />
des Nutzens der Beteiligung für das<br />
Unternehmen, des Börsenkurses, des<br />
Bestandswertes, der Ergebnisse und<br />
der Zukunftsaussichten.<br />
Für aktive Rückversicherungsunternehmen<br />
entspricht der Referenzwert der konsolidierten<br />
Lage zum Nettowert ohne<br />
Berücksichtigung des immateriellen Unternehmenswerts<br />
und vor Ausschluss der<br />
Wertpapiere, zuzüglich der zu erwartenden<br />
Veräußerungsgewinne oder Verluste und<br />
des Embedded Value der Lebensrückversicherung<br />
und künftiger Gewinnprojektionen<br />
der Sachrück versicherung<br />
vor Steuern. Dieser Wert berücksichtigt<br />
keine zukünftigen Produktionen der<br />
Lebensversicherungsgesellschaften.<br />
Bei jedem Rechnungsabschluss wird,<br />
wenn der Referenzwert einer Wertpapierlinie<br />
gemäß diesen Berechnungen<br />
unter seinem Anschaffungswert liegt,<br />
eine Analyse durchgeführt. So erfolgt die<br />
Überprüfung, ob ggf. eine Abwertung<br />
dieses Wertpapiers erforderlich ist. Die<br />
Hypothesen und die Schlussfolgerungen<br />
dieser Analyse sind per 31. Dezember<br />
2007 detailliert in Paragraph 2.1.<br />
dargestellt.<br />
Für Immobilien- und Finanzunternehmen<br />
wird der Anteil an der Nettolage, erhöht<br />
um zu erwartende Wertzuwächse vor<br />
Steuern, berücksichtigt. Rückstellungen<br />
werden für jeden Rechnungsposten<br />
festgestellt, sofern diese Werte unter<br />
dem Anschaffungswert liegen.<br />
1.2.2 - Aktien und sonstige Papiere<br />
mit variablem Ertrag<br />
Aktien und sonstige Papiere mit variablem<br />
Ertrag werden zu den Anschaffungskosten<br />
ohne Nebenkosten verbucht.<br />
Der Veräußerungswert am Ende<br />
des Geschäftsjahrs wird gemäß Artikel<br />
R. 332-20 der frz. versicherungsrechtlichen<br />
Vorschriften (Code des Assurances)<br />
bestimmt und entspricht bei<br />
notierten Wertpapieren dem Börsenkurs<br />
am Tag der Wertermittlung und bei<br />
nicht notierten Wertpapieren dem Verkehrswert<br />
unter Berücksichtigung des<br />
Nettowerts.<br />
114 REFERENZDOKUMENT SCOR 2007<br />
Wenn der Wert der Veräußerungen mehr<br />
als 20% unter dem Akquisitionswert<br />
liegt und dies seit mehr als sechs aufeinander<br />
folgenden Monaten, wird eine detaillierte<br />
Analyse der Rechnungsposten<br />
unter dem Aspekt der eventuellen Dauerhaftigkeit<br />
der Wertminderung vorgenommen.<br />
Gemäß der Stellungnahme<br />
des „Comité d’urgence“ (Notfallausschuss)<br />
des französischen Rats für<br />
Rechnungslegungsstandards (CNC)<br />
vom 18. Dezember 2002 ist eine Rückstellung<br />
für dauerhafte Wertminderung<br />
des entsprechenden Rechnungspostens<br />
einzurichten.<br />
1.2.3 - Obligationen und sonstige<br />
festverzinsliche Wertpapiere<br />
Obligationen und sonstige<br />
festverzinsliche Wertpapiere sind zum<br />
Anschaffungswert ohne Berücksichtigung<br />
der laufenden Coupons verbucht.<br />
Unterschiede zwischen Anschaffungspreis<br />
und Rückzahlungswert sind in der<br />
Bilanz für die Restlaufzeit bis zum Rückzahlungsdatum<br />
gemäß dem versicherungsmathematischenAbschreibungsmodus<br />
entsprechend den Bestimmungen<br />
des Artikels R. 332-19 Code des Assurances<br />
verbucht.<br />
Eventuelle Wertverluste aus dem Vergleich<br />
zwischen Nettobuchwert gemindert<br />
oder erhöht um den Abschreibungsbetrag<br />
für den Rückzahlungsunterschied<br />
und der Veräußerungswert bewirken keine<br />
Rückstellung für Wertminderung.<br />
Eine Rückstellung für Wertminderung<br />
wird nur bei Ausfall des Schuldners<br />
eingerichtet.<br />
Bei Zession erfolgt die Zuweisung des<br />
erzielten Veräußerungsgewinns bzw. –<br />
verlusts zu der Kapitalreserve.<br />
1.2.4 - Sonstige Aktiva<br />
Darlehen und sonstige Forderungen mit<br />
einer Laufzeit von über einem Jahr führen<br />
zur Rückstellung für Abschreibung,<br />
wenn der Gebrauchswert unter den Anschaffungskosten<br />
liegt.