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20.1.5 Anhang zum Geschäftsbericht<br />

ANMERKUNG 1 - GRUNDSÄTZE, REGELN UND METHODEN DER RECHNUNGS-LEGUNG<br />

Die Aufstellung des Jahresabschlusses<br />

für das Geschäftsjahr 2007 erfolgt<br />

in Übereinstimmung mit den Bestimmungen<br />

der EU-Richtlinie vom 19. Dezember<br />

1991, der VO 94-481 vom 8. Juni 1994<br />

und der Durchführungsverordnung vom<br />

20. Juni 1994, der durch die Durchführungsverordnung<br />

vom 28. Juli 1995 verändert<br />

wurde und deren Anwendbarkeit<br />

auf Rückversicherungsunternehmen erweitert<br />

wurde. Die Verteilung des Betriebsergebnisses<br />

erfolgte auf das<br />

versicherungstechnische Konto Sachversicherung,<br />

das versicherungstechnische<br />

Konto Lebensver sicherung und nicht versicherungstechnische<br />

Konten. Zusätzlich<br />

zu den Betriebsangaben zur Rückversicherung<br />

erfasst das versicherungstechnische<br />

Konto die Gemeinkosten und Erträge<br />

der der Rückversicherungstätigkeit<br />

zugewiesenen Anlagen. Die Anlagegewinne<br />

aus Eigenkapital stehen im nicht<br />

versicherungstechnischen Konto.<br />

1.1 - Immaterielle Vermögenswerte<br />

Die immateriellen Vermögenswerte, welche<br />

fest angelegt sind, bestehen aus erworbener<br />

oder selbst entwickelter Software<br />

des Unternehmens. Die<br />

Abschreibungsdauer beträgt zwischen<br />

1 und 5 Jahre.<br />

1.2 - Anlagevermögen<br />

Die Erfassung der Kapitalanlagevermögen<br />

erfolgt zu ihren historischen Anschaffungskosten<br />

ohne Berücksichtigung<br />

der Nebenkosten. Die Bewertung<br />

erfolgt unter Berücksichtigung der Art<br />

der Vermögensgegenstände und der<br />

Dauer ihrer Innehabung.<br />

1.2.1 - Wertpapiere mit<br />

Gewinnbeteiligung<br />

Der Bezugswert der Wertpapiere mit<br />

Gewinnbeteiligung entspricht dem Gebrauchswert<br />

unter Berücksichtigung<br />

des Nutzens der Beteiligung für das<br />

Unternehmen, des Börsenkurses, des<br />

Bestandswertes, der Ergebnisse und<br />

der Zukunftsaussichten.<br />

Für aktive Rückversicherungsunternehmen<br />

entspricht der Referenzwert der konsolidierten<br />

Lage zum Nettowert ohne<br />

Berücksichtigung des immateriellen Unternehmenswerts<br />

und vor Ausschluss der<br />

Wertpapiere, zuzüglich der zu erwartenden<br />

Veräußerungsgewinne oder Verluste und<br />

des Embedded Value der Lebensrückversicherung<br />

und künftiger Gewinnprojektionen<br />

der Sachrück versicherung<br />

vor Steuern. Dieser Wert berücksichtigt<br />

keine zukünftigen Produktionen der<br />

Lebensversicherungsgesellschaften.<br />

Bei jedem Rechnungsabschluss wird,<br />

wenn der Referenzwert einer Wertpapierlinie<br />

gemäß diesen Berechnungen<br />

unter seinem Anschaffungswert liegt,<br />

eine Analyse durchgeführt. So erfolgt die<br />

Überprüfung, ob ggf. eine Abwertung<br />

dieses Wertpapiers erforderlich ist. Die<br />

Hypothesen und die Schlussfolgerungen<br />

dieser Analyse sind per 31. Dezember<br />

2007 detailliert in Paragraph 2.1.<br />

dargestellt.<br />

Für Immobilien- und Finanzunternehmen<br />

wird der Anteil an der Nettolage, erhöht<br />

um zu erwartende Wertzuwächse vor<br />

Steuern, berücksichtigt. Rückstellungen<br />

werden für jeden Rechnungsposten<br />

festgestellt, sofern diese Werte unter<br />

dem Anschaffungswert liegen.<br />

1.2.2 - Aktien und sonstige Papiere<br />

mit variablem Ertrag<br />

Aktien und sonstige Papiere mit variablem<br />

Ertrag werden zu den Anschaffungskosten<br />

ohne Nebenkosten verbucht.<br />

Der Veräußerungswert am Ende<br />

des Geschäftsjahrs wird gemäß Artikel<br />

R. 332-20 der frz. versicherungsrechtlichen<br />

Vorschriften (Code des Assurances)<br />

bestimmt und entspricht bei<br />

notierten Wertpapieren dem Börsenkurs<br />

am Tag der Wertermittlung und bei<br />

nicht notierten Wertpapieren dem Verkehrswert<br />

unter Berücksichtigung des<br />

Nettowerts.<br />

114 REFERENZDOKUMENT SCOR 2007<br />

Wenn der Wert der Veräußerungen mehr<br />

als 20% unter dem Akquisitionswert<br />

liegt und dies seit mehr als sechs aufeinander<br />

folgenden Monaten, wird eine detaillierte<br />

Analyse der Rechnungsposten<br />

unter dem Aspekt der eventuellen Dauerhaftigkeit<br />

der Wertminderung vorgenommen.<br />

Gemäß der Stellungnahme<br />

des „Comité d’urgence“ (Notfallausschuss)<br />

des französischen Rats für<br />

Rechnungslegungsstandards (CNC)<br />

vom 18. Dezember 2002 ist eine Rückstellung<br />

für dauerhafte Wertminderung<br />

des entsprechenden Rechnungspostens<br />

einzurichten.<br />

1.2.3 - Obligationen und sonstige<br />

festverzinsliche Wertpapiere<br />

Obligationen und sonstige<br />

festverzinsliche Wertpapiere sind zum<br />

Anschaffungswert ohne Berücksichtigung<br />

der laufenden Coupons verbucht.<br />

Unterschiede zwischen Anschaffungspreis<br />

und Rückzahlungswert sind in der<br />

Bilanz für die Restlaufzeit bis zum Rückzahlungsdatum<br />

gemäß dem versicherungsmathematischenAbschreibungsmodus<br />

entsprechend den Bestimmungen<br />

des Artikels R. 332-19 Code des Assurances<br />

verbucht.<br />

Eventuelle Wertverluste aus dem Vergleich<br />

zwischen Nettobuchwert gemindert<br />

oder erhöht um den Abschreibungsbetrag<br />

für den Rückzahlungsunterschied<br />

und der Veräußerungswert bewirken keine<br />

Rückstellung für Wertminderung.<br />

Eine Rückstellung für Wertminderung<br />

wird nur bei Ausfall des Schuldners<br />

eingerichtet.<br />

Bei Zession erfolgt die Zuweisung des<br />

erzielten Veräußerungsgewinns bzw. –<br />

verlusts zu der Kapitalreserve.<br />

1.2.4 - Sonstige Aktiva<br />

Darlehen und sonstige Forderungen mit<br />

einer Laufzeit von über einem Jahr führen<br />

zur Rückstellung für Abschreibung,<br />

wenn der Gebrauchswert unter den Anschaffungskosten<br />

liegt.

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